HWSB Schartau km 11,5 - 12,5 (Deichbauarbeiten) Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0005/GN
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Schartau km 11,5 - 12,5 (Deichbauarbeiten)
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW), Flussbereich Genthin plant die weitere Sanierung vom rechten Elbedeich von Deich - km 11,7 bis 12,5. Der zu sanierende Deichabschnitt hat eine Gesamtausbaulänge von 800 m. Der Altdeich soll soweit wie möglich erhalten bleiben und wird deshalb nur oberflächig abgetragen. Er wird durch folgende Teilmaßnahmen verstärkt und erweitert:
- Einbau von Spundwänden als Tiefgründung,
- Anpassung landseitige Böschung,
- landseitige Berme,
- Deichkronenbefestigung / Deichverteidigungsweg (DVW),
- Unterhaltungs- / Wirtschaftsweg auf der landseitigen Berme.
Auf der Landseite (Polderseite) ist eine Berme mit einem Unterhaltungs- / Wirtschaftsweg durchgehend anzubauen. Die bereits hergestellte Böschungsverbreiterung ist mit dem Bau der Berme und der geplanten Kronenerhöhung weiter zu verstärken.
Grundsätzlich sind die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen nur bedingt befahrbar, die Kronenbefestigung besteht aktuell ausschließlich aus
einer Kombination von
- ungebundene Bauweise,
- Betonplatten sowie
- diverse Pflastervarianten.
Die bestehenden Hochwasserschutzanlagen - hier Kronenbefestigung und landseitige Böschung inklusive vorhandener landwirtschaftlicher Weg
- sind zurückzubauen. Der neue Weg auf der Deichkrone erhält eine Befestigung in Asphaltbauweise und die landseitige Berme in Betonbauweise.
Stadt Burg, OT Schartau
Deichsanierung HWSB Schartau Deich-km 11,5 - 12,5 auf einer Länge von 800 m
- Rückbau vorhandene Deichkronenbefestigung (DVW) aus verschiedenen Materialien KKW 2.300 m²,
- Rückbau vorhandener Unterhaltungsweg, Betonspurbahn 2.580 m²,
- Lieferung und Einbau Stahlspundwand 6.000 m²
- Lieferung und Einbau Stützkörpermaterial 27.750 m³,
- Herstellung DVW in Asphaltbauweise 2.720 m²,
- Herstellung Unterhaltungsweg, Betonspurweg 790 m
- Herstellung Unterhaltungsweg in Betonbauweise 310 m².
ELER HWS
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
s. Vergabeunterlagen
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
Der erfolgreiche Bieter muss den Vertragsbedingungen § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und §13 Abs. 2 und 4 LVG LSA zustimmen.
Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Vergabestelle Nord
Otto-von-Guericke-Straße 5
39104 Magdeburg
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung NICHT zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.