Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz Referenznummer der Bekanntmachung: RES VG 05/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sangerhausen
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06526
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.res-sgh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz
Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme der PPK-Abfälle an den zwei vorgegebenen Übergabestellen im Landkreis Mansfeld-Südharz, der Transport zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Verwertung/Vermarktung der übernommenen und transportierten PPK-Mengen.
Sangerhausen, DE
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Übernahme der PPK-Abfälle an den zwei vorgegebenen Übergabestellen im Landkreis Mansfeld-Südharz, der Transport zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Verwertung/Vermarktung der übernommenen und transportierten PPK-Mengen.
Jahresmenge ca. 8.500 Mg
Der AG kann die Laufzeit um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2026 verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Spätestens sechs Monate vor Vertragsende muss die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den AG schriftlich angezeigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Nachweis Eintrag Berufs- oder Handelsregister (falls eingetragen)
Bestätigung Konformität ILO Kernarbeitsnorm
Eigenerklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit
Erklärung über Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
Nachweis Vorliegen Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe
- Erklärung über mindestens 1 Referenz zur ausgeschriebenen Leistung oder vergleichbare Referenz/Referenzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Benennung der durchgeführten Leistung und Durchführungszeitraum
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV-Zertifikat) nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV) oder, für Bieter/Bewerber aus anderen EU-Ländern, gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes für die Beförderung der folgenden Abfallarten:
- Verpackungen aus Papier und Pappe (AS 15 01 01) und
- Papier und Pappe (AS 20 01 01)
Im Fall einer Sortierung für
das Lagern und Behandeln der folgenden Abfallarten:
- Verpackungen aus Papier und Pappe (AS 15 01 01) und
- Papier und Pappe (AS 20 01 01)
Abschnitt IV: Verfahren
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater der RES teil. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.