EFRE-Maßnahme Gewässerausbau Furtlake, Errichtung Schöpfwerk und Neubau Steingrabensiel, Magdeburg, hier: Gewässerausbau 2. BA - Furtlake Magdeburg, Straße an der Lake von 2 bis 52 (30-ZV-0435/21) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0435/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
EFRE-Maßnahme Gewässerausbau Furtlake, Errichtung Schöpfwerk und Neubau Steingrabensiel, Magdeburg, hier: Gewässerausbau 2. BA - Furtlake Magdeburg, Straße an der Lake von 2 bis 52 (30-ZV-0435/21)
Gewässerausbau der Furtlake, um einen schadlosen Wasserabfluss aus dem bebauten Gebieten gewährleisten zu können.
Schaffung der Voraussetzungen für einen raschen Wasserabfluss bei/nach
Hochwasserereignissen
Magdeburg
Wesentliche Leistungen:
GGrabenausbau ca. 660 m
Einbau Rohrdurchlass DN 1.200 ca. 85 m
Einbau Trogelemente ca.32 m
- LW = 1,00 m
- LH = 1,80 m
- Dicke = 20 cm
Einbau Stegbrücke für Fußgänger ca. 10 St
Einbau Stegbrücke für PKW ca. 6 St
Pflasterarbeit ca. 1.200 m²
Bauliche Anlage abbrechen ca. 1.200 m³ (umbauter Raum
Die regelungen des § 132 2) Nr. 1 GWB gelten für folgende OZ:
001.106.16 Zulage für die Entsorgung der Dachpappe
001.106.17 Zulage für die Entsorgung von Tore, Türe, Welldach, Holz...
001.106.18 Zulage für die Entsorgung Gasbeton- und Porenanhydritsteine
001.106.19 Zulage für Entsorgung Wellasbest
001.106.20 Aufnehmen und Entsorgen von Haus- und Sondermüll
001.106.32 Entsorgungskosten Z2 Material
001.106.33 Entsorgungskosten > Z2 Material
001.106.37 Suchgraben in Handarbeit herstellen
001.106.38 Mutterboden liefern und andecken
001.106.41 Sohlpflaster aufbrechen und entsorgen
001.107.4 Rasenansaat herstellen
001.108.1 Baugrube für Betonfundamente herstellen
001.108.3 Material liefern und in Baugrube einbauen
001.112.1 Schotterrasen herstellen
001.112.7 Brechsteingemisch liefern und einbauen
001.115.1 Ein- und Auslaufpflasterung im Rohrdurchlassbereich
001.115.4 Betonpalisaden als Pflasterabschluss setzen
001.115.6 Wabenplatten befestigen mit Betonverfüllung C 35/45
001.115.7 Wabenplatten befestigen - Mutterboden
001.115.10 Pflaster auf Bettung ohne Bindemittel umpflastern
001.115.10 Pflasterfläche aus Betonsteine herstellen
001.115.12 Tiefbordsteine 100 x 300 setzen
001.115.16 Pflasterdecke aus Betonstein herst. Ökopflaster
001.118.3 Winkelstützelemente setzen H=1,00 m
001.118.5 Winkelstützelemnete setzen H=1,50 m
001.118.7 Streifen Fundamente sichern
001.128.1 Vorhandenen Zaunanlage für die Errichtung der Baustraße umbauen
001.128.5 Tür aus Maschendraht herstellen
001.128.6 Maschendrahtzaun H=1,50 m
001.128.8 Stabgitterzaun herstellen H=1,25 m
001.200.5 Fachwerkrogbrücke mit Aluminiumbelag
001.200.6 Stahl-/Holz Montagebrücke herstellen
001.200.7 Betonstegbrücke fü PKW
001.300.8 Füllstabgeländer an Steg einbauen
002.108.5 Leitungsgraben für Kabelschutzrohre herstellen
002.108.6 Leitungsgraben für Umverlegung vorh. Leitungen
002.110.1 Vorhandene Regenentwässerungsleitung erneuern
002.134.1 Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel o.ä. sichern
EFRE-Fördermittel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EFRE-Maßnahme Gewässerausbau Furtlake, Errichtung Schöpfwerk und Neubau Steingrabensiel, Magdeburg, hier: Gewässerausbau 2. BA - Furtlake Magdeburg, Straße an der Lake von 2 bis 52 (30-ZV-0435/21)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Weiterführung der Angaben zu Punkt III.2 "Bedingungen für den Auftrag":
1.1) An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Daher sind mit dem Angebot vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (LVG LSA) Erklärungen mit qualifizierter elektronischer Signatur oder im Original zu folgenden Paragraphen abzugeben:
1.1a) § 10 Erklärung zur Tariftreue & Entgeltgleichheit,
1.1b) § 12 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation,
1.1c) § 13 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
1.1d) Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung.
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei und sind einzusehen unter folgendem Link: http://www.magdeburg.de/Start/Wirtschaft-Arbeit/Unternehmerservice/Ausschreibungen.
1.2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Erklärungen gemäß LVG LSA mit qualifizierter elektronischer Signatur oder im Original von jedem Unterauftragnehmer einzureichen:
1.2a) § 10 Erklärung zur Tariftreue & Entgeltgleichheit,
1.2b) § 12 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
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2) Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Bieter, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder nicht präqualifizierte Unterauftragnehmer und jedes andere nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Bieter, jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Das FormblattHVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung ist im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Vergabestelle vorzulegen, wenn dieses Formblatt nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist. Von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.
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3) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, ist die Eignung von denen durch die Angabe der Präqualifizierungsnummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen nicht präqualifizierten Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
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4) Mit dem Angebot sind nachfolgende Unterlagen einzureichen:
a) HVA B-StB Angebotsschreiben
b) Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm in den Formaten PDF und GAEB
c) HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, sofern erforderlich
d) HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen, sofern erforderlich
HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit, sofern erforderlich
HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe, sofern erforderlich
e) Nachweis eines Eintrages in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. Angabe der Präqualifikationsnummer, sofern zutreffend
f) Nachweis eines Eintrages in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) von jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), sofern zutreffend
g) Unterlagen, welche bereits im Bekanntmachungstext unter den Punkten III.1.1), III.1.2), III.1.3), III.2.2) und VI.3)1) aufgelistet wurden
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5) Auf gesondertes Verlangen sind nachfolgende Unterlagen einzureichen:
a) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
b) Nachweis eines Eintrages in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) von jedem präqualifizierten Unterauftragnehmer, sofern zutreffend
c) Unterlagen, welche bereits im Bekanntmachungstext unter den Punkten III.1.1), III.1.2), III.1.3), III.2.2) und VI.3)1) aufgelistet wurden
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6) Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
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7) Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über diese eVergabe-Plattform. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls
notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Zur Angebotseinreichung
ist ausschließlich AnAWeb von den Unternehmen zu verwenden. Das Angebotsschreiben ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen. Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA sowie die Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können die Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot ist davon ausgenommen). Grundsätzlich sind die geforderten Unterlagen von den Unternehmen entsprechend der konkret benannten Vorgaben der Vergabestelle einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]