FachplanungsleistungenTechnische Ausrüstung - HLS (ALG 1-3, 8) für den Ersatzneubau Laborgebäude und die Sanierung der Häuse 1, 2 und 4 für das Landesamt für Verbraucherschutz FB 4 Stendal (LAV SDL) Referenznummer der Bekanntmachung: LAV-SDL-HLS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blsa.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
FachplanungsleistungenTechnische Ausrüstung - HLS (ALG 1-3, 8) für den Ersatzneubau Laborgebäude und die Sanierung der Häuse 1, 2 und 4 für das Landesamt für Verbraucherschutz FB 4 Stendal (LAV SDL)
Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) beabsichtigt die Erhaltung eines bedarfsgerechten, zukunftsfähigen, nachhaltigen und wirtschaftlichen Laborstandortes in Stendal.
- Gesamtkostenrahmen derzeit ca. 17,0 Mio. EUR brutto;
- Bauwerkskosten KG 410 - 430: ca. 2,63 Mio. EUR brutto
- Bauwerkskosten KG 480: ca. 1,07 Mio. EUR brutto
Hauptort der Ausführung: Haferbreiter Weg 132-135, 39576 Stendal
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung - HLS (ALG 1-3, 8) gem. § 55 ff. i. V. m. Anlage 15 HOAI zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 2 bis 4 sowie Besondere Leistungen beauftragt.
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungsphasen 2-8 liegt das Auftragsende voraussichtlich Ende 2028 (Abschluss LPH 8).
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen). Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 2 bis 4 sowie Besondere Leistungen für die TO 1 bis 5 beauftragt. Im Anschluss sollen nachfolgende Leistungsphasen stufenweise - einzeln oder im Ganzen - sowie Besondere Leistungen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Zeitraum zwischen der Beauftragung der letzten Leistungsstufe bis zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nicht mehr als 1 Jahr beträgt und der Auftraggeber sie ihm überträgt. Die Übertragung erfolgt in Textform. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FachplanungsleistungenTechnische Ausrüstung - HLS (ALG 1-3, 8) für den Ersatzneubau Laborgebäude und die Sanierung der Häuse 1, 2 und 4 für das Landesamt für Verbraucherschutz FB 4 Stendal (LAV SDL)
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen im Teilnahmewettbewerb (TNW):
Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsformular) (mit dem Teilnahmeantrag (TA) mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular zur Eigenerklärung ist vollumfänglich auszufüllen und in Textform zu unterschreiben. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der im Punkt I.3. dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden.Für den TNW wurde das Vertragsmuster zur Information beigelegt. Honorarangebot u. Handout sind erst nach Aufforderung durch die zum Verhandlungsverfahren ausgewählten Bieter zu erstellen. Elektr. Bewerbungsabgabe in Textform, mit fortgeschrittener/qualifizierter Signatur ist zugelassen. Sämtliche Kommunikation in diesem Verfahren erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mailadresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/ Bieter sicher zustellen. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail o. Fax können nicht beantwortet werden. Die Bewerber erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u. a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen. Nicht fristgerecht elektr. eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Anlagen z. TA d. Bewerbers dürfen max. 100 MB nicht überschreiten. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im TA zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im TA nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten. Nicht erwünscht sind Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben,
die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV 2016 der Nachunternehmer (NU) u. ggf. deren NU, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, o. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von NU beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium). Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Bei den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bewerber“ oder „Bieter“ sowohl einzelne Unternehmen als auch BG gemeint, mit „Auftragnehmer“ der Bieter bzw. die BG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.