Planung Tragwerk_Hochwasserschutzanlage Brachwitzer Straße Referenznummer der Bekanntmachung: VE02_Planung Tragwerk
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 040-102703)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Petersberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06193
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gemeinde-petersberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Tragwerk_Hochwasserschutzanlage Brachwitzer Straße
Die Gemeinde Petersberg beabsichtigt die Vergabe der Planungsleistungen von Ingenieurbauwerke für die Errichtung einer Spundwandanlage mit Sperrwerk zum Hochwasserschutz in der Brachwitzer Straße im Ortsteil Sennewitz. Der Vorhabensbereich befindet sich in der Brachwitzer Straße im Ortsteil Sennewitz, direkt oberhalb der Mündung der Götsche in die Saale. Die Götsche durchfließt den Altarm der Saale, welcher in nördlicher Richtung durch die Brachwitzer Straße begrenzt wird. In Richtung des Hafens Halle-Trotha quert eine Straßenbrücke die Götsche. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie in Abstimmung zwischen der Gemeinde Petersberg und der Stadt Halle (Saale) ist die Realisierung einer geeigneten Hochwasserschutzanlage mit Anbindung an den vorhandenen Hochwasserschutz-Deich des Abwasserpumpwerkes (ehemals Kläranlage) Tafelwerder festzustellen. Der mögliche Verlauf weist eine Gesamtlänge von ca. 700 m auf. Als Sonderbauwerk ist ein Absperrbauwerk im Bereich der Götsche-Brücke zu planen. Zur Sicherung der Vorflut für die Götsche sind für den Ereignisfall Hochwasser die notwendigen Hebe- und Überleitungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Hochwasserschutzanlage soll wasserseitig der Brachwitzer Straße angeordnet werden, um die Zufahrt zum Gewerbe- und Wohngebiet auch im Hochwasserfall zu ermöglichen und um die Straße zur Hochwasserverteidigung nutzen zu können.Gegenstand der hier beschriebenen Bauaufgabe sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß § 51 HOAI sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen