Bekanntmachung der Gemeinde Schkopau über Vertragsende eines Wasserkonzessionsvertrages und über ein Interessenbekundungsverfahren

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schkopau
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06258
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-schkopau.de/
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bekanntmachung der Gemeinde Schkopau über Vertragsende eines Wasserkonzessionsvertrages und über ein Interessenbekundungsverfahren

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65111000 Trinkwasserversorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Schkopau macht bekannt, dass der Wasserkonzessionsvertrag mit der MIDEWA, Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH, für die sechs Ortsteile Burgliebenau, Ermlitz, Knapendorf, Raßnitz, Röglitz und Schkopau am 31.12.2022 ausläuft.

Die Gemeinde Schkopau beabsichtigt für diese Ortsteile einen neuen Konzessionsvertrag mit Wirkung ab dem 01.01.2023 mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit Verlängerungsoption abzuschließen.

Interessierte und qualifizierte Versorgungsunternehmen werden aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis 06. Mai 2022, 12:00 Uhr einzureichen.

Nach Art. 12 RL 2014/23/EU ist die RL 2014/23/EU für die Vergabe einer Trinkwasserkonzession nicht anwendbar. Das Vergabeverfahren wird allein nach den Vorgaben des EU-Primärrechts durchgeführt. Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vorschriften des 4. Teils des GWB, VgV und KonzVgV eingehalten werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Hauptort der Ausführung:

Schkopau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Schkopau macht bekannt, dass der Wasserkonzessionsvertrag mit der MIDEWA, Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH, für die sechs Ortsteile Burgliebenau, Ermlitz, Knapendorf, Raßnitz, Röglitz und Schkopau am 31.12.2022 ausläuft.

Die Gemeinde Schkopau beabsichtigt für diese Ortsteile einen neuen Konzessionsvertrag mit Wirkung ab dem 01.01.2023 mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit Verlängerungsoption abzuschließen. Die sechs Ortsteile machen etwa die Hälfte der Gesamtfläche der Gemeinde Schkopau aus und sind über das Gemeindegebiet verteilt.

Anzahl versorgter Einwohner: ca. 7000 für insgesamt ca. 2000 Kunden

Länge Netz: ca. 60 km

Lieferumfang: jährlich ca. 290.000 m³

Interessierte und qualifizierte Versorgungsunternehmen werden aufgefordert, ihre Interessenbekundung mit einer Darstellung des Unternehmens und der Aktivitäten im Bereich der Trinkwasserversorgung in deutscher Sprache bis 06. Mai 2022, 12:00 Uhr bei der Gemeinde Schkopau postalisch (Schulstraße 18, 06258 Schkopau) oder per E-Mail ([gelöscht]) zu Händen Frau E. Krecker einzureichen. Maßgebend für die Wahrung der vorstehenden Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Gemeinde. Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenbekundungen, die nach diesem Datum eingehen, im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Gemeinde Schkopau wird sich mit den Interessenten, die fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, in Verbindung setzen und über den weiteren Verfahrensablauf informieren.

Die der Gemeinde Schkopau vom bisherigen Konzessionsnehmer zur Verfügung gestellten Daten und Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die teilweise Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten, werden den Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke der Bewerbung um den Abschluss eines Konzessionsvertrages verwendet werden dürfen. Die Informationen können daher nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltung- und Vertraulichkeitsvereinbarung eingesehen werden.

Unternehmen, die Einsicht in die Strukturdaten nehmen möchten, werden gebeten, die Geheimhaltungs – und Vertraulichkeitsvereinbarung bei der Gemeinde Schkopau anzufordern.

Nach Art. 12 RL 2014/23/EU ist die RL 2014/23/EU für die Vergabe einer Trinkwasserkonzession nicht anwendbar. Das Vergabeverfahren wird allein nach den Vorgaben des EU-Primärrechts durchgeführt. Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vorschriften des 4. Teils des GWB, VgV und KonzVgV eingehalten werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Wertungskriterien werden den Interessenten nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitgeteilt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 240
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Darstellung des Unternehmens und der Aktivitäten im Bereich der Trinkwasserversorgung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 06/05/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Rechtsweg zu den Vergabekammern ist nicht eröffnet. Unternehmen, die der Ansicht sind, dass sie im Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens in ihren Rechten verletzt sind, müssen die ordentlichen Gerichte anrufen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/04/2022