Stadt Bernburg (Saale) - Bewachungsleistungen und Aufschaltung Brandmeldeanlage Referenznummer der Bekanntmachung: ÖV-02922-SO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bernburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bernburg (Saale) - Bewachungsleistungen und Aufschaltung Brandmeldeanlage
Bewachungsleistungen und Aufschaltung Brandmeldeanlage für den Zeitraum von Oktober 2022 bis September 2026
Stadt Bernburg (Saale)
Auguststraße 68
06406 Bernburg (Saale)
Deutschland
Der Leistungsumfang beinhaltet u. a. den Pfortendienst mit Einlasskontrolle, Kontrollgänge in der Obdachlosenunterkunft und im Außengelände (Hof) sowie deren Dokumentation, Durchsetzung der Hausordnung und Aufschaltung der vorhandenen Brandmeldeanlage für den Zeitraum von Oktober 2021 bis September 2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Das VHB- FB 124 LD (Erklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und von nichtpräqualifizierten Bietern sowie deren Nachunternehmer vollständig ausgefüllt, d. h. inkl. aller erforderlichen Kreuze, Angabe der Umsatzzahlen der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021 (ggf. Buchwert) MIT Nennung der zugehörigen Jahreszahlen mit dem Angebot einzureichen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Alternativ zum Formblatt 124 wird die Vorlage einer einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV akzeptiert, sie ist nicht Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Werden durch den Bieter zur Ausführung der Leistungen Nachunternehmen hinzugezogen, ist das ausgefüllte Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen - VHB-FB 235 vorzulegen.
3. Die Erklärungen zu den §§ 10, 12, 13, des Landesvergabegesetzes LSA und zur Handwerksrolleneintragung i. S. der HWO Anlage A sind mit Ort, Datum, Unterschrift und gesetztem Kreuz mit dem Angebot einzureichen. Gleiches gilt für die NU mit Ausnahme der Erklärung zu § 13 LVG LSA (Nachunternehmereinsatz).
Bei Angeboten in Textform werden diese Erklärungen (vom Bieter und dessen NU) als dem Angebot beigefügt anerkannt, sofern sie maschinenschriftlich ausgefüllt oder handschriftlich unterschrieben und einscannt dem Angebot beigefügt wurden.
Auf gesondertes Verlangen sind, die im VHB-FB 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung - (auch die der Nachunternehmen) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen durch Vorlage zu bestätigen und vorzulegen.
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Bei Angabe zu Insolvenz- und Liquidationsverfahren - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - einzureichen.
Auf gesondertes Verlangen sind drei Referenznachweise aus den letzten drei Jahren mit den Angaben, Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum vorzulegen.
Nach Auftragserteilung vor Aufnahme der Leistung sind vorzulegen:
1. Nachweis einer betrieblichen Haftpflichtversicherung, siehe "Weitere besondere Vertragsbedingungen" Pkt. 9.3.
Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter schuldhaft verursacht werden. Der Auftragnehmer haftet ebenso für Schäden oder notwendige Aufwendungen, die durch den Verlust von überlassenen Schlüsseln der zentralen Schließanlage entstehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für diese Risiken eine ausreichende betriebliche Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese während der gesamten Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten. Für das Risiko Schlüsselverlust ist eine Versicherung nach AVB Schlüsselverlust Schließanlage abzuschließen.
Ausreichende Deckungssummen sind:
• für Personenschäden 1.500.000,00 € je Person
• für Sachschäden 500.000,00 €
• für Vermögensschäden 150.000,00 €
• für Schäden und Aufwendungen wegen Schlüsselverlust nach AVB Schlüsselverlust Schließanlagen 15.000,00 € je Schadenfall.
Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist dem Auftraggeber zu Vertragsbeginn und halbjährlich durch Vorlage geeigneter Unterlagen (Versicherungsschein, Nachweis der Prämienzahlung) nachzuweisen.
2. Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Beauftragung Dritter durch den Auftragnehmer ist unzulässig. Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers muss über einen Sachkundenachweis nach § 34a GewO verfügen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet Personal, das neu eingesetzt wird, im Objekt einzuweisen.
3. Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers muss über einen Sachkundenachweis nach § 34a GewO verfügen
Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers werden NICHT Bestandteil des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg (Saale)
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bernburg.de