Standbau und Standgestaltung, IGW 2023 - Länderhalle Sachsen-Anhalt Referenznummer der Bekanntmachung: X-AMG-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://amg.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Standbau und Standgestaltung, IGW 2023 - Länderhalle Sachsen-Anhalt
Entwicklung, Gestaltung und Produktion des Gemeinschaftsstandes der Ernährungs- und Landwirtschaft Sachsen-Anhalts auf der Internationalen Grünen Woche (IGW) in Berlin 2023.
Berlin
Messebau incl. Gestaltung und Produktion vom Fußboden bis zur Decke. Die Bebauung der Messehalle 23b ist mit ca. 50 Messeständen mit einer Grundausstattung, einem zentralen Gastronomiebereich, Küchen- und Lagerbereichen, V.I.P.-Lounge, AMG-Büro und Beleuchtung entsprechend der konzeptionellen Vorgaben geplant.
Für die Ausstellung steht eine Hallenfläche von 1.996 m² brutto zur Verfügung. Das entspricht der kompletten Messehalle 23 b. Die lichte Höhe beträgt 10,00 m.
Sofern für dieses Projekt Fördermittel eingestellt werden, verlängert sich die Ausschreibung jährlich, jedoch höchstens für die Dauer von 4 Jahren. Die jährliche Verlängerung bedarf der Schriftform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Benennung von mindestens drei Referenzprojekten
Gewerbeanmeldung
Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Krankenkassenbeiträgen
Beiträgen zur Berufsgenossenschaft
Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflicht
Nachweis über die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes
Anlagen 1-3, 5-7, 11, 12, 14
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Magdeburg
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).