Rahmenvereinbarungen über die Gebäudereinigung in Liegenschaften der Bundeswehr an den Standorten Gera, Bad Frankenhausen, Sonderhausen und Blankenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 6002276855-BwDLZ Weißenfels
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen über die Gebäudereinigung in Liegenschaften der Bundeswehr an den Standorten Gera, Bad Frankenhausen, Sonderhausen und Blankenburg
6002276855-BwDLZ Weißenfels
1 - Unterhaltsreinigung Standort Gera/Gleina
07554 Gera
Gebäudereinigung am Standort Gera/Gleina
Die Unterhaltsreinigung (Raumreinigung) und die Sonderreinigung (Grundreinigung und sonstige Reinigung) sind in vier Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des Objektmanagements Gera durchzuführen. Die jährlich im Rahmen der Unterhaltsreinigung zu reinigenden Flächen umfassen
Pionierkaserne Gera 1.690.386m²
Radar Reporting Point Gleina 246.989 m²
Karriereberatungsbüro (KBB) Gera 13.931 m²
Standortübungsplatz Gera "Zeitzer Forst" 7.709 m²
Das Personal, welches im Radar Reporting Point in Gleina eingesetzt wird, benötigt eine Sicherheitsüberprüfung Ü2-Sabotageschutz.
Die Ausführung der Reinigungsleistungen hat gem. Leistungsbeschreibung zum Los 1 zu erfolgen.
Die Reinigungsarbeiten sind unter Anwendung des "4-Farb-Systems" durchzuführen. Es ist die Gestellung einer Vorarbeitertätigkeiten gefordert, die nicht selbst nicht mit Reinigungstätigkeiten betrauen ist.
Vertragsbeginn ist der 01.10.2022!
2 - Fensterreinigung Standort Gera/Gleina
07554 Gera
Fensterreinigung am Standort Gera/Gleina
Die Fensterreinigung ist in vier Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des Objektmanagements Gera durchzuführen. Die jährlich im Rahmen der Fensterreinigung zu reinigenden Flächen umfassen:
Pionierkaserne Gera 3515 m²
Radar Reporting Point Gleina 378,83 m²
Karriereberatungsbüro (KBB) Gera 39 m²
Standortübungsplatz Gera "Zeitzer Forst" 4m²
Das Personal, welches im Radar Reporting Point in Gleina eingesetzt wird, benötigt eine Sicherheitsüberprüfung Ü2-Sabotageschutz.
Bei der Fensterfläche handelt es sich um lichte Flächen! Die Ausführung der Reinigungsleistungen hat gem. Leistungsbeschreibung zu Los 2 zu erfolgen.
Vertragsbeginn ist der 01.10.2022!
3 - Unterhaltsreinigung am Standort Bad Frankenhausen
06567 Bad Frankenhausen
Gebäudereinigung am Standort Bad Frankenhausen
Die Unterhaltsreinigung (Raumreinigung) und die Sonderreinigung (Grundreinigung und sonstige Reinigung) sind in zwei Liegenschaften am Standort Bad Frankenhausen (Kyffhäuser-Kaserne und Standortübungsplatz Bad Frankenhausen) durchzuführen. Die jährlich im Rahmen der Unterhaltsreinigung zu reinigenden Flächen umfassen
Kyffhäuser-Kaserne 2.903.564 m²
Standortübungsplatz Bad Frankenhausen 11.041 m².
Die Ausführung der Reinigungsleistungen hat gem. Leistungsbeschreibung zum Los 3 zu erfolgen.
Die Reinigungsarbeiten sind unter Anwendung des "4-Farb-Systems" durchzuführen. Es ist die Gestellung einer Vorarbeitertätigkeiten gefordert, die nicht selbst nicht mit Reinigungstätigkeiten betrauen ist.
Vertragsbeginn ist der 01.10.2022!
4 - Fensterreinigung am Standort Bad Frankenhausen
06567 Bad Frankenahsuen
Fensterreinigung am Standort Bad Frankenhausen
Die Fensterreinigung ist in zwei Liegenschaften am Standort Bad Frankenhausen (Kyffhäuser-Kaserne und Standortübungsplatz Bad Frankenhausen) durchzuführen. Die jährlich im Rahmen der Fensterreinigung zu reinigenden Flächen umfassen:
Kyffhäuser-Kaserne 4405 m²
Standortübungsplatz Bad Frankenhausen 21 m².
Bei der Fensterfläche handelt es sich um lichte Flächen! Die Ausführung der Reinigungsleistungen hat gem. Leistungsbeschreibung zu Los 4 zu erfolgen.
Vertragsbeginn ist der 01.10.2022!
5 - Unterhaltsreinigung am Standort Sondershausen
99706 Sondershausen
Gebäudereinigung am Standort Sondershausen
Die Unterhaltsreinigung (Raumreinigung) und die Sonderreinigung (Grundreinigung und sonstige Reinigung) sind in zwei Liegenschaften am Standort Sondershausen (Karl-Günther-Kaserne und Standortübungsplatz Sondershausen) durchzuführen. Die jährlich im Rahmen der Unterhaltsreinigung zu reinigenden Flächen umfassen
Karl-Günther-Kaserne 2.608.070 m²
Standortübungsplatz Sondershausen 61.010 m².
Die Ausführung der Reinigungsleistungen hat gem. Leistungsbeschreibung zum Los 5 zu erfolgen.
Die Reinigungsarbeiten sind unter Anwendung des "4-Farb-Systems" durchzuführen. Es ist die Gestellung einer Vorarbeitertätigkeiten gefordert, die nicht selbst nicht mit Reinigungstätigkeiten betrauen ist.
Vertragsbeginn ist der 01.10.2022!
6 - Fensterreinigung am Standort Sondershausen
99706 Sondershausen
Fensterreinigung am Standort Sondershausen
Die Fensterreinigung ist in zwei Liegenschaften am Standort Sondershausen (Karl-Günther-Kaserne und Standortübungsplatz Sondershausen) durchzuführen. Die jährlich im Rahmen der Fensterreinigung zu reinigenden Flächen umfassen:
Karl-Günther- Kaserne 2989 m²
Standortübungsplatz Sondershausen 44 m².
Bei der Fensterfläche handelt es sich um lichte Flächen! Die Ausführung der Reinigungsleistungen hat gem. Leistungsbeschreibung zu Los 6 zu erfolgen.
Vertragsbeginn ist der 01.10.2022!
7 - Unterhaltsreinigung am Standort Blankenburg
38889 Blankenburg
Die Unterhaltsreinigung (Raumreinigung) und die Sonderreinigung (Grundreinigung und sonstige Reinigung) sind am Standort Blankenburg in der Feldwebel-Anton-Schmid-Kaserne durchzuführen. Die jährlich im Rahmen der Unterhaltsreinigung zu reinigenden Flächen umfassen 677.565 m²
Die Ausführung der Reinigungsleistungen hat gem. Leistungsbeschreibung zum Los 7 zu erfolgen.
Die Reinigungsarbeiten sind unter Anwendung des "4-Farb-Systems" durchzuführen. Es ist die Gestellung einer Vorarbeitertätigkeiten gefordert, die nicht selbst nicht mit Reinigungstätigkeiten betrauen ist.
Vertragsbeginn ist der 01.10.2022!
8 - Fensterreinigung am Standort Blankenburg
38889 Blankenburg
Fensterreinigung am Blankenburg
Die Fensterreinigung ist am Standort Blankenburg in der Feldwebel-Anton-Schmid-Kaserne durchzuführen. Die jährlich im Rahmen der Fensterreinigung zu reinigenden Flächen umfassen 1108 m²
Bei der Fensterfläche handelt es sich um lichte Flächen! Die Ausführung der Reinigungsleistungen hat gem. Leistungsbeschreibung zu Los 8 zu erfolgen.
Vertragsbeginn ist der 01.10.2022!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ende der Teilnahmewettbewerbsfrist am 03.05.2022) Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen. oder gleichwertiger Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Auf den Bewerber ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, in Steuersachen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft (jeweils nicht älter als 3 Monate zum Ende der Teilnahmewettbewerbsfrist am 03.05.2022)
- Nachweis eines gültigen Versicherungsnachweises zur Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
- Nachweis des geforderten Mindestumsatzes in Tätigkeitsfeld der ausgeschriebenen Leistung pro Jahr innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Geforderte Mindest-Abdeckungssummen gemäß § 9 des Vertrages
Personenschäden: 3 Mio €
Sach-/Umweltschäden: 1,5 Mio €
Allmählichkeitsschäden: 1,0 Mio €
Schlüsselverlust: 0,250 Mio €
Bearbeitungsschäden 1,5 Mio €
Geforderter Mindestumsatz in Höhe des doppelten Jahresauftragswertes je Reinigungsobjekt für vergleichbare Leistungen
Los 1 - geforderter Mindestumsatz 443.000€ (Gebäudereinigung)
Los 2 - geforderter Mindestumsatz 16.050€ (Fensterreinigung)
Los 3 - geforderter Mindestumsatz 621.500€ (Gebäudereinigung)
Los 4 - geforderter Mindestumsatz 20.190€ (Fensterreinigung)
Los 5 - geforderter Mindestumsatz 498.610€ (Gebäudereinigung)
Los 6 - geforderter Mindestumsatz 14.920€ (Fensterreinigung)
Los 7 - geforderter Mindestumsatz 141.925€ (Gebäudereinigung)
Los 9 - geforderter Mindestumsatz 6.480€ (Fensterreinigung)
Wird ein Angebot für mehrerer Lose angegeben, so kumuliert sich der geforderte Mindestumsatz. Beispiel: Wird das Angebot für Los 1 und 3 eingereicht ist insgesamt ein geforderter Mindestumsatz in Höhe von (443.000€ + 621.500€) = 1.064.500€ nachzuweisen.
Zertifizierung nach Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) gleichzeitig verbunden mit einer Eigenerklärung, diese Zertifizierung auch für den gesamten Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten;
Zertifizierung nach Umweltmanagement DIN EN ISO 14001 (oder vergleichbar) gleichzeitig verbunden mit einer Eigenerklärung, diese Zertifizierung auch für den gesamten Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten;
3 Referenzen über die fachgerechte Leistungserbringung ausgeführter und vergleichbarer Dienstleistungsaufträge in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2017-2021), mit Namen und Telefonnummer des Referenzgebers, Angabe des Werts, jährliche Reinigungsfläche und des Erbringungszeitpunkts.
Die Vergleichbarkeit liegt vor, wenn die jährliche Reinigungsfläche des Referenzobjektes mind. 70% der jährlichen Reinigungsfläche des jeweiligen Ausschreibungsobjektes umfasst. Die Vergleichbarkeit liegt vor, wenn die Referenzobjekte mindestens die folgenden jährlichen Reinigungsflächen erreichen.
Referenzfläche für Los 1 mindestens: 1.371.311 m² jährliche Reinigungsfläche
Referenzfläche für Los 2 mindestens: 2.756 m² jährliche Reinigungsfläche (lichte Fläche)
Referenzfläche für Los 3 mindestens: 2.040.224 m² jährliche Reinigungsfläche
Referenzfläche für Los 4 mindestens: 3.098 m² jährliche Reinigungsfläche (lichte Fläche)
Referenzfläche für Los 5 mindestens: 1.868.356 m² jährliche Reinigungsfläche
Referenzfläche für Los 6 mindestens: 2.123 m² jährliche Reinigungsfläche (lichte Fläche)
Referenzfläche für Los 7 mindestens: 474.296 m² jährliche Reinigungsfläche
Referenzfläche für Los 8 mindestens: 776 m² jährliche Reinigungsfläche (lichte Fläche)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit