Beschaffung und Lieferung Abfallsammelfahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: Stpfl/ASF 79/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06842
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: www.evegabe.de
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtpflege.dessau-rosslau.de
Ort: Dessau-Roßlau
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtpflege.dessau-rosslau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Lieferung Abfallsammelfahrzeug
1 Stück Abfallsammelfahrzeug als Gesamtangebot mit einem Drehtrommelaufbau und geteilter Kammschütte auf einem Fahrgestell mit Niederflurfahrerhaus und einem zul. Gesamtgewicht von ca. 26 t
Stadtpflege - Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau
Wasserwerkstraße 13
06842 Dessau-Roßlau
Sachsen-Anhalt
1 Stück Abfallsammelfahrzeug
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sind erhältlich unter www.dessau-rosslau.de - Ausschreibungen nach VOB, VOL und VgV
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
- Aktueller Nachweis Haftpflichtversicherung für Personen- Sach- und
Vermögensschäden
- 3 Referenznachweise aus den letzten 5 Jahren
- Bewerbererklärung gem. RdErl. MW21.11.2008 - 41 - 3257/03
Erklärungen nach LVG LSA sind mit dem Angebot vorzulegen (auch für Nachunternehmer, soweit zutreffend):
- Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§12 LVG LSA)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§13 Abs. 2 und 4 LVG LSA)
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA)
- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
- Bewerbererklärung gem. RdErl. MW21.11.2008 - 41 - 3257/03
Zu beachten: Seit dem 01.01.2013 gilt das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.11.2012, veröffentlicht GVBl. LSA Nr. 23/2012 vom 30.11.2012
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nach Maßgabe der Vergabeverordnung (VgV)
x nachgefordert
teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sind erhältlich unter www.dessau-rosslau.de - Ausschreibungen nach VOB, VOL und VgV
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nach Maßgabe der Vergabeverordnung (VgV)
x nachgefordert
teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen:
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben2:
Vergabe-Nr. Stpfl/ASF 79/22 De-Ro
Nach § 9 Abs. 3 VgV müssen Vorinfo, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich sein. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Sie bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden. Unternehmen ohne Registrierung müssen sich selbständig informieren (Holschuld).
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb
Tag: 30.03.2022 (tt/mm/jjjj)
Ende für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften für die Angebotsabgabe: 21.04.2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3 Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06813
Land: Deutschland