Fachplanung Technische Ausrüstung zur Umsetzung DigitalPakt an Schulen im Landkreis Saalekreis; Los 5 - Bereich V Referenznummer der Bekanntmachung: VST-236/2021/Bu
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung zur Umsetzung DigitalPakt an Schulen im Landkreis Saalekreis; Los 5 - Bereich V
Ingenieurleistungen zur Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4 - Starkstromanlagen und der Anlagengruppe 5 - Fernmelde u. informationstechnische Anlagen für Schulen im Landkreis Saalekreis.
Die Beauftragung erfolgt zunächst jeweils für die Leistungsphasen 1 bis 3. Die Übertragung der Leistungsphasen 5 bis 8 (optional) ist abhängig von der Billigung der Entwurfsunterlage und der Sicherstellung der Finanzierung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Optionen besteht nicht.
Ingenieurleistungen zur Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen und der Anlagengruppe 5 Fernmelde u. informationstechnische Anlagen für die Schulen:
Objekt 1 - Gemeinschaftsschule „J. G. Borlach“, August Bebel Straße 18, 06231 Bad Dürrenberg
Objekt 2 - Gemeinschaftsschule "Goethe-Schule Bad Lauchstädt", Haus 1, Querfurter Straße 12, 06246 Bad Lauchstädt
Objekt 3 - Gemeinschaftsschule "Goethe-Schule Bad Lauchstädt", Haus 2, Hallesche Straße 21, 06246 Bad Lauchstädt
Objekt 4 - Gymnasium Querfurt - Haus II, A.d.Geistpromenade 29, 06268 Querfurt
Objekt 5 - Domgymnasium Haus 1, Albrecht-Dürer-Straße 2, 06217 Merseburg
Objekt 6 - Domgymnasium Haus 2, Domplatz 4, 06217 Merseburg
Leistungsphasen 5 bis 8
Mit dem Angebot sind keine Entwürfe zu der gestellten Aufgabe einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung zur Umsetzung DigitalPakt an Schulen im Landkreis Saalekreis; Los 5 - Bereich V
Ort: Sandersdorf-Brehna
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06796
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung;
3) Informationen zum Umgang des Auftraggebers mit den erhobenen Daten (entprechend der Datenschutz- Grundverordnung) sind als Anlage in den Vergabeunterlagen zu finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesverwaltungsamt.sachsenanhalt.de
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht
Innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.