Gebäudeplanung und Brandschutz_Neubau KITA Roitzsch Referenznummer der Bekanntmachung: VE02_Gebäude und Brandschutz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Sandersdorf-Brehna
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sandersdorf-brehna.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung und Brandschutz_Neubau KITA Roitzsch
Die Stadt Sandersdorf-Brehna plant die Errichtung einer Kindertagesstätte für 160 Kinder im Ortsteil Roitzsch. Ausgegangen wird von einer Alterszusammensetzung ca. 50 Betreuungsplätze unter 3 Jahren und ca. 110 Betreuungsplätzen über 3 Jahren. Angestrebt wird eine flexible Betriebserlaubnis, um im Bedarfsfall kurzfristig eine Verschiebung der Plätze realisieren zu können. Diese Baumaßnahme soll aus Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes gefördert werden. Das Gesetz bildet dabei eine Richtlinie für die Planungsgrundlage und ist bei der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe durch den Planer zu berücksichtigen. Bei der Planung und Ausführung der Baumaßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Innovation und Nachhaltigkeit des Gebäudes ein besonderes Anliegen. Ein schlüssiges, ganzheitliches und autarkes Energiekonzept soll von einem Energieversorgungsunternehmen, dass die Stadt separat beauftragen wird, erarbeitet werden. Die Abstimmung des Planers mit dem Drittunternehmen ist von grundlegender Bedeutung für das Gesamtvorhaben.
Gebäudeplanung Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 34 HOAI
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz1, § 35 Absatz 6) HOAI sein.
Auf Grundlage von Anlage 10 HOAI 2021 sind Kindergärten der Honorarzone III zuzuordnen.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 HOAI;
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 34 HOAI.
Besondere Leistungen:
Erstellung einer Unterlage für Zuwendungsbaumaßnahmen (Z-Bau) gem. Förderrichtlinien des Förderprogrammes;
Mitwirkung bei der Erarbeitung der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungsnachweises, sowie beim Mittelabruf;
Telefonische Absprachen mit dem BLSA;
Absprachen mit Energieversorgungsunternehmen zum Energiekonzept.
Brandschutzplanung nach AHO Schriftenheft 17 für die Leistungsphasen 1 bis 5 und 8. Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der vorgenannten Leistungsphasen gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 sein.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4;
Stufe 2: Leistungsphasen 5 und 8.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeplanung und Brandschutz_Neubau KITA Roitzsch
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Angaben werden in einemTeilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2. genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3. genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf demVergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal oder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3. SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5. Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3. genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Gemäß §17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.