Monitoring von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt in Natura 2000-Schutzgebieten: FFH-Gebiet 0134LSA "Gewässersystem der Helmeniederung" Referenznummer der Bekanntmachung: 41.15/1/2021/FFH0134-Helmekartierung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/
Abschnitt II: Gegenstand
Monitoring von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt in Natura 2000-Schutzgebieten: FFH-Gebiet 0134LSA "Gewässersystem der Helmeniederung"
Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) verpflichtet die Länder zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (FFH-LRT), die in Anhang I der Richtlinie aufgeführt sind bzw. ausgeführt sein können. Die Mitgliedstaaten überwachen den Erhaltungszustand (EHZ) der Arten und Lebensräume. Für die FFH-Berichtspflicht in 6-jährigem Turnus gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie sind möglichst aktuelle Angaben zum Erhaltungszustand der Lebensraumtypen erforderlich. Entsprechend dazu sind in den FFH-Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt die FFH-LRT (sowie Biotoptypen mit entsprechendem Entwicklungspotential) zu erfassen. Hier ist die Erfassung des FFH-Gebietes 0134LSA "Gewässersystem der Helmeniederung" ausgeschrieben.
FFH0134LSA "Gewässersystem der Helmeniederung"
Entsprechend der o.g. FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL und Biotoptypen mit entsprechendem Entwicklungspotential zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Monitoring von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt in Natura 2000-Schutzgebieten: FFH-Gebiet 0134LSA "Gewässersystem der Helmeniederung"
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.