Rahmenvertrag über Liefer- und Installationsdienstleistungen im Bereich Präsentationstechnik für Schulen im Landkreis Stendal Referenznummer der Bekanntmachung: 12/01/2022

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-stendal.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2552649/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über Liefer- und Installationsdienstleistungen im Bereich Präsentationstechnik für Schulen im Landkreis Stendal

Referenznummer der Bekanntmachung: 12/01/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32322000 Multimediaausrüstung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Los 1 Lieferung von Beamern und Dokumentenkameras

Los 2 Lieferung und Installation von interaktiven Multi-Touch-Displays mit Pylonensystemen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Beamern und Dokumentenkameras

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32322000 Multimediaausrüstung
38652120 Videoprojektoren
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Hauptort der Ausführung:

Hansestadt Stendal, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Stendal beabsichtigt im Rahmen des Förderprogramms "DigitalPakt Schule", einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Beamern und Dokumentenkameras für Schulen im Landkreis Stendal über eine Laufzeit von 48 Monaten zu schließen.

Eine Abnahmeverpflichtung sämtlicher in diesem Vertrag beschriebener Leistungen wird durch seinen Abschluss in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro brutto (inkl. (Einfuhr-/)Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft) begründet.

Aufgrund seines Charakters als Rahmenvertrag kann selbiger durch den Auftraggeber bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro brutto (inkl. (Einfuhr-/)Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft) ausgeschöpft werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Installation von interaktiven Multi-Touch-Displays mit Pylonensystemen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32322000 Multimediaausrüstung
51611100 Hardwareinstallation
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Hauptort der Ausführung:

Hansestadt Stendal, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Stendal beabsichtigt im Rahmen des Förderprogramms "DigitalPakt Schule", einen Rahmenvertrag über die Lieferung und Installation von interaktiven Multi-Touch-Displays mit Pylonensystemen für Schulen im Landkreis Stendal über eine Laufzeit von 48 Monaten zu schließen.

Eine Abnahmeverpflichtung sämtlicher in diesem Vertrag beschriebener Leistungen wird durch seinen Abschluss in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro brutto (inkl. (Einfuhr-/)Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft) begründet.

Aufgrund seines Charakters als Rahmenvertrag kann selbiger durch den Auftraggeber bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro brutto (inkl. (Einfuhr-/)Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft) ausgeschöpft werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen:

- Eigenerklärung zur Eignung

Die Eigenerklärung zur Eignung umfasst folgende Angaben:

- Angaben zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (Handelsregister, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer/-rolle, gleichwertiges Register),

- Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; Angabe zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Liegen Ausschlussgründe vor, besteht gemäß § 125 GWB die Möglichkeit der Selbstreinigung.

Der Auftraggeber akzeptiert gemäß § 48 Abs. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV.

2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft in der engeren Wahl zur Bestätigung der Eigenerklärung einzureichen:

2.1) entsprechende Bescheinigung der Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (Handelsregister, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer/-rolle, gleichwertiges Register)

2.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen

3) Der Auftraggeber wird für den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. das Wettbewerbsregister gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) beim Bundeskartellamt abfragen. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des Bieters/Mitgliedes der Bietergemeinschaft nicht ausgestellt, wird diese durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates ersetzt.

4) Die hier unter 1), 2.1) und 2.2) genannten Bedingungen können auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens erbracht werden (§ 122 Abs. 3 GWB i.V.m. § 48 Abs. 8 VgV). Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Unterlagen, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Bedingungen nicht oder nicht hinreichend belegen, sind zusätzlich einzureichen.

5) Anforderungen/Bestimmungen für Unterauftragnehmer/Eignungsleihe siehe VI.3) 3) dieser Bekanntmachung.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

-

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen:

- Eigenerklärung zur Eignung

Die Eigenerklärung zur Eignung umfasst folgende Angaben:

- Erklärung, dass in den letzten bis zu 3 Jahren Leistungen der Art der zu vergebenden Leistung nach ausgeführt wurden,

- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen

Der Auftraggeber akzeptiert gemäß § 48 Abs. 3 VgV auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV.

2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter in der engeren Wahl zur Bestätigung der Eigenerklärung einzureichen:

2.1) 3 geeignete Referenzen, aus denen hervorgeht, dass Leistungen der Art der zu vergebenen Leistung des entsprechenden Loses nach ausgeführt wurden, aus den letzten bis zu 3 Jahren mit mindestens Angabe von Empfänger der Leistung, Art und Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum.

Bei einer Bietergemeinschaft ist die genannte Anzahl der Referenzen von der Bietergemeinschaft insgesamt einzureichen.

2.2) Zahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten 3 Jahren und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren

Bei einer Bietergemeinschaft sind die entsprechenden Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Die Angaben aller Mitglieder der Bietergemeinschaft werden kumulativ betrachtet.

3) Die hier unter 1), 2.1) und 2.2) genannten Anforderungen können auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens erbracht werden (§ 122 Abs. 3 GWB i.V.m. § 48 Abs. 8 VgV). Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Unterlagen, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Anforderungen nicht oder nicht hinreichend belegen, sind zusätzlich einzureichen.

4) Anforderungen/Bestimmungen für Unterauftragnehmer/Eignungsleihe siehe VI.3) 3) dieser Bekanntmachung.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Mit dem Angebot sind vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Erklärungen gemäß LVG LSA einzureichen:

- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA,

- Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation nach § 12 LVG LSA,

- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA,

- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der HwO Anlage A (falls zutreffend).

Bei Einsatz von Unterauftragnehmern sind auf gesondertes Verlangen folgende Erklärungen gemäß LVG LSA auch für diese Unternehmen einzureichen:

- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA,

- Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation nach § 12 LVG LSA,

- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der HwO Anlage A (falls zutreffend).

Die Erklärungen können eingesehen werden unter: https://www.landkreis-stendal.de/de/erklaerungen-lvg-evergabe.html

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/04/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/07/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/04/2022
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Angebotsöffnung gemäß § 55 Abs. 2 VgV

Es dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung (Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) aller Mitglieder in Textform abzugeben:

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

2) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich im Hinblick auf die erforderliche technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen). Vom Bieter in der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen der anderen Unternehmen anzugeben und ein Verfügbarkeitsnachweis zum Beispiel eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dieser Unternehmen einzureichen.

3) Bei Einsatz von Unterauftragnehmern sind die unter III.1.1) 1), 2.1) und 2.2) bzw. 4) genannten Unterlagen und in Bezug auf die vom Unterauftragnehmer übernommenen Leistungsteile die unter III.1.3) 1), 2.1) und 2.2) bzw. 3) genannten Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen einzureichen. Gleiches gilt für die unter III.1.1) 1), 2.1) und 2.2) bzw. 4) genannten Unterlagen und, soweit sie für die in Anspruch genommenen Kapazitäten relevant sind, im Umfang der Eignungsleihe für die unter III.1.3) 1), 2.1) und 2.2) bzw. 3) genannten Unterlagen für Unternehmen, denen sich der Bieter im Hinblick auf die erforderliche technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit bedient (Eignungsleihe).

4) Die genannten Formblätter (Eigenerklärung zur Eignung, Erklärungen gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (LVG LSA), Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) liegen den Vergabeunterlagen bei.

5) Die Angebotsabgabe und die Kommunikation während des Vergabeverfahrens (Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) und deren Beantwortung, ggf. erforderliche Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachforderungen, Aufklärungen, Unterlagen auf gesondertes Verlangen, etc.) erfolgen elektronisch über die Vergabeplattform evergabe.de. Dafür ist lediglich eine Registrierung auf der Internetseite https://www.evergabe.de (kostenfreies evergabe.de-Konto) erforderlich. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie unter: https://www.evergabe.de/auftragnehmer/webbasierte-angebotsabgabe/ (hier einschlägig: Elektronische Angebotsabgabe direkt auf evergabe.de).

6) Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind bis spätestens 14.04.2022 über die Vergabeplattform evergabe.de an die Vergabestelle zu richten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Abs. 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags (§ 135 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/03/2022