Beschaffung von 3 Niederflur - oder Low Entry - 12 m - Omnibussen PNV Genthin Referenznummer der Bekanntmachung: BB.1-2022-NJL
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: USt-IdNr. DE155685876
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burg
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39288
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.njl-burg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 3 Niederflur - oder Low Entry - 12 m - Omnibussen PNV Genthin
Neubeschaffung von 3 Niederflur- oder Low Entry - 12 m - Omnibussen
Genthin, DE
- Neubeschaffung von 3 Niederflur- oder Low Entry - 12 m - Omnibussen
- die genaue Beschreibung der Leistung sowie die Mindestanforderungen sind dem Lastenheft, Dateiname: BB1-2022 Lastenheft12m.pdf, zu entnehmen
Es werden nur die Bewerber berücksichtigt, welche die unter Abschnitt III (geforderten Teilnahmebedingungen) rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technischen Angaben erfüllen.
Bei grundsätzlicher Eignung aller Teilnehmer erfolgt die Auswahl nach der Anzahl der Referenzen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Die NJL ist Verfahrensdurchführender für das Tochterunternehmen PNV Burg. Bei Zuschlagserteilung werden die Verträge mit der PNV Genthin geschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über die Eintragung im Handelsregister.
Vor Zuschlagserteilung behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage der Eintragung ins Handelsregister einzufordern.
Beschreibung der weiteren Bedingungen - siehe Vergabeunterlagen, Dateiname: BB1-2022 Formblaetter-LVG-LSA.pdf.
siehe Vergabeunterlagen, Dateiname: BB1-2022 Bewerbungsbedingungen.pdf
siehe Vergabeunterlagen, Dateiname: BB1-2022 Bewerbungsbedingungen.pdf
siehe Vergabeunterlagen, Dateiname: BB1-2022 Bewerbungsbedingungen.pdf
siehe Vergabeunterlagen, Dateiname: BB1-2022 Bewerbungsbedingungen.pdf
gesamtschuldnerisch haftend
spätester Lieferzeitpunkt 09.12.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit der Vergabe auf das Erstangebot ohne in Verhandlungen einzutreten (Grundlage: SektVO § 15).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sachsen-anhalt.de
Wir verweisen auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zur Einleitung/Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße Seite 13 von 15 gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.