Erweiterungsneubau der Grundschule Ottersleben mit Hort, Richard-Dembny-Straße 41 in 39116 Magdeburg von 1 Losen (zu 30-ZV-0092/22_Los 3_08_nachträglich), 2. Vorinformation Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0092/22_1_Berichtigung
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau der Grundschule Ottersleben mit Hort, Richard-Dembny-Straße 41 in 39116 Magdeburg von 1 Losen (zu 30-ZV-0092/22_Los 3_08_nachträglich), 2. Vorinformation
Erweiterung Grundschule Ottersleben
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Die Grundschule Ottersleben ist eine fünfzügige Grundschule mit Hortangebot.
Die vorhandenen Bestandsgebäude genügen nicht zur Aufnahme aller Schüler, so dass momentan die ersten Klassen in einem anderen Gebäude untergebracht sind.
Für die Erarbeitung eines Erweiterungsgebäudes liegt ein mit der Schulleitung abgestimmtes Raumprogramm vor. Dieses sieht eine wesentliche Erweiterung des jetzigen Raumbestandes vor.
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Städtebauliches Konzept und Gebäudegliederung
In Magdeburg-Ottersleben, in der Richard-Dembny-Straße 41, entsteht auf dem ca. 1.960m² umfassenden Grundstück ein Erweiterungsbau der Grundschule Ottersleben für Schul- als auch Hortnutzung.
Das dreigeschossige Gebäude ist als freistehender Baukörper südlich der Bestandsgebäude konzipiert. Eine Raumorganisation innerhalb von zwei oder vier Geschossen lässt die beengte Situation des Grundstücks nicht zu.
Die Nutzräume werden in drei nebeneinanderstehenden Riegeln organisiert, die die außen ablesbare Gebäudestruktur charakterisieren. Die Flure bilden mit Ihren Verglasungen an den Stirnseiten die notwendigen optischen Zäsuren. Die unterschiedlichen Ausdehnungen der Riegel lassen das Gebäude geschickt auf die Grenzen des Grundstücks im Rahmen der Abstandsflächen reagieren und geben dem Objekt den notwendigen kleinteiligen Charakter.
Das zentrale Treppenhaus sowie der Personenaufzug an der Gebäudeostseite werden direkt aus der erdgeschossigen Eingangshalle erreicht. Ein zweites innenliegendes Treppenhaus befindet sich an der Gebäudewestseite.
Magdeburg
Los 3.08 - Vorgehängte Fassade
Zu dieser Vorinformation bitte KEINE Ausschreibungsunterlagen anfordern, erst mit der Veröffentlichung des Bauauftrages können die Ausschreibungsunterlagen von der eVergabe-Plattform heruntergeladen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, für sämtliche Kommunikation und für die Angebotseinreichung zu verwenden. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA und die Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage "Nutzung eVergabe" sowie in den Ausschreibungsunterlagen "Abschnitt: Angebotsteil". Behelfsweise können Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]5
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Auf die Bestimmungen des § 160 (3) GWB wird hingewiesen. Insbesondere auf Nr. 4., wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, sofern 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.