Stadtreinigungs- u. Winterdienstleistungen im Bereich der Hansestadt Stendal u. Ortsteile Referenznummer der Bekanntmachung: 30-90.80-2022.01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stendal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtreinigungs- u. Winterdienstleistungen im Bereich der Hansestadt Stendal u. Ortsteile
Los 1: Reinigungs- u. Winterdienstleistungen im Bereich der Kernstadt und den Ortsteilen Neuendorf am Speck, Groß Schwechten, Peulingen, Borstel, Uenglingen, Jarchau, Staffelde u. Arnim
Los 2: Reinigungs- u. Winterdienstleistungen im Bereich der Kernstadt und den Ortsteilen Buchholz, Gohre, Dahlen, Dahrenstedt, Welle, Heeren, Bindfelde, u. Charlottenhof
Los 3: Reinigungs- u. Winterdienstleistungen im Bereich der Kernstadt und den Ortsteilen Uchtspringe, Wilhelmshof, Börgitz, Staats, Volgfelde, Vinzelberg, Vollenschier, Wittenmoor, Insel, Möringen, Nahrstedt, Tornau, Döbbelin u. Wahrburg
Reinigungs- u. Winterdienst Kernstadt u. v Neuendorf am Speck -Arnim
Geh-, Radweg- Parkplatz-, Parktaschen-, Bushaltestellen- sowie Rinnsteinsäuberung wöchentlich 4.025,50 m², 14-tägig 4.410,00 m², monatlich 12.956,00 m², Papierkorentleerungen 37 Stck wöchentlich, Brückenreinigung 1.270,00 m² pro Reinigung, Schneeräumung u. Abstumpfung auf Straßen je Einsatz 17.490,00 lfm, Schneeräumung u. Abstumpfung auf Straßen nach Aufforderung je Einsatz 8.132,00 lfm, Schneeräumung u. Abstumpfung auf Geh- u. Radwegen, Parkplätzen u. Bushaltestellen je Einsatz 5.892,43 m², Wildkrautbekämpfung je Einsatz 10.500 lfm
Reinigungs- u. Winterdienst Kernstadt u. v. Buchholz - Charlottenhof
Geh-, Radweg- Parkplatz-, Parktaschen-, Bushaltestellen- sowie Rinnsteinsäuberung wöchentlich 36.917,00 m², 14-tägig 12.180,75 m², monatlich 15.701,21 m², Geh-, Radweg- u. Parkplatzreinigung wöchentlich 3.295,00 m², Papierkorentleerungen 183 Stck wöchentlich, Brückenreinigung 3.568,50 m² pro Reinigung, Schneeräumung u. Abstumpfung auf Straßen, Bushaltestellen u. Buswendeplätzen je Einsatz 18.128,00 lfm, Schneeräumung u. Abstumpfung auf Straßen, Bushaltestellen u. Buswendeplätzen nach Aufforderung je Einsatz 7.828,00 lfm, Schneeräumung u. Abstumpfung auf Geh- u. Radwegen, Parkplätzen u. Bushaltestellen je Einsatz 10.846,76 m², Wildkrautbekämpfung je Einsatz 10.500 lfm
Reinigungs- u. Winterdienst Kernstadt u. v. Uchtspringe - Wahrburg
Geh-, Radweg- Parkplatz-, Parktaschen-, Bushaltestellen- sowie Rinnsteinsäuberung wöchentlich 15.770,00 m², 14-tägig 7.248,81 m², monatlich 34.667,38 m², Papierkorentleerungen 78 Stck wöchentlich, Brückenreinigung 5.906,70 m² pro Reinigung, Schneeräumung u. Abstumpfung auf Straßen, Bushaltestellen u. Buswendeplätzen je Einsatz 34.791,00 lfm, Schneeräumung u. Abstumpfung auf Straßen, Bushaltestellen u. Buswendeplätzen nach Aufforderung je Einsatz 12.258,00 lfm, Schneeräumung u. Abstumpfung auf Geh- u. Radwegen, Parkplätzen u. Bushaltestellen je Einsatz 10.795,44 m², Wildkrautbekämpfung je Einsatz 10.500 lfm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerbererklärung des MW vom 21.11.2008 mit Nachunternehmerverzeichnis-diese ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt u. beinhaltet Erklärungen nach Abschnitt 2 - Basisparagrafen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU - Vergaberichtlinie 2004/18/EG. Alternativ zu diesen Erklärungen wird ein gültiges Zertifikat einer Präqualifizierungsstelle anerkannt. Ebenso kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht werden.
Abgabe von Eigenerklärungen nach dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (LVG LSA) zu folgenden Paragrafen:
- § 10 Erklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit
- § 12 Beachtung der Kernarbeitsnormen der intern. Arbeitsorganisation
- § 13 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
Vom Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, sind entsprechende Unbedenklichkeitsbestimmungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft, der tariflichen Sozialkasse vorzulegen
- Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärung über den Gesamtumsatz bezügl. vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre
- Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Aufträgen mit Ansprechpartner u. Telefonnummern
- Auflistung der technischen Ausstattung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist. wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften des § 134 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.