Erbringung moderner Hybridpostleistungen für das Jobcenter KomBA-ABI Referenznummer der Bekanntmachung: O/VgV/JC/16-22/we
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06749
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.komba-abi.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung moderner Hybridpostleistungen für das Jobcenter KomBA-ABI
Erbringung moderner Hybridpostleistungen des Jobcenters - KomBA-ABI
Jobcenter KomBA ABI
Chemieparkstraße 7
06749 Bitterfeld-Wolfen
Erbringung moderner Hybridpostleistung - zuzüglich einer vorangehenden sog.
Implementierungs- und Testphase. Gegenstand der Ausschreibung ist die elektronische Übermittlung von Dokumenten verschiedener Art, der Ausdruck, die Kuvertierung, Frankierung, Abholung im Druckzentrum, Beförderung und Zustellung der Briefsendungen sowie die förmliche Zustellung (PZA) unabhängig von Größe und Gewicht. Die physische Zustellung erfolgt überwiegend in den Leitregionen 06 und 39 aber auch im gesamten Bundesgebiet des Jobcenters - KomBA-ABI.
Es besteht die Option der Verlängerung um weitere 12 Monate bis 31.12.2024. Die Verlängerung muss schriftlich bis zum 30.09.2023 seitens des Auftraggebers erklärt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Rechtsform des Unternehmens für alle Teilleistungen
- Lizenz nach § 5 PostG durch die Bundesnetzagentur (Nachweis der Lizenz)
- Zertifizierung nach ISO 9000, Six Sigma oder EFQM oder andere gleichwertige Nachweise für Qualitätssicherungsmaßnahmen (Nachweis anhand von Zertifikaten)
- Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes für Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der IHK) - für alle Teilleistungen
- Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
- Entwurf zur Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Postgeheimnisses/ Datenschutzes - sofern nicht der Vordruck des Auftraggebers verwendet wird
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Durchschnittlicher Jahresumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 200.000,- EUR (netto)pro Geschäftsjahr - bezogen auf den Auftragsgegenstand (Hybridpostdienstleistungen) inkl. aller Teilleistungen.
- Angabe zu Referenzen (mindestens 2 Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre) mit ähnlichem Auftragsvolumen (Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Vertragslaufzeit, Umsatz) - für alle Teilleistungen
- Gibt es eine klar erkennbare CI (Corporate Identity)
Für jede Referenz wird ein Auftragsvolumen von mind. 100.000,- € (netto) gefordert
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 13.04.2022 über die Vergabeplattform eingegangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de