Ausbau der eTicket-Funktionalität an den Automaten der HAVAG gemäß VDV-KA Referenznummer der Bekanntmachung: A 2022/10
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der eTicket-Funktionalität an den Automaten der HAVAG gemäß VDV-KA
Umstellung des Papierticketvertriebs auf eletronische Tickets (Chipkarten) gemäß dem VDV-KA-Standard für den Bar- und Zeitkartentarif.
Benötigt werden ca. 190 Stück SmartCard-Leser mit einer Basislizenz für die VDV-Kernapplikationssoftware Version 1.5.0, welche in die vorhandenen Fahrscheinautomaten vom AN eingebaut werden müssen.
Die Software der vorhandenen Fahrscheinautomaten sowie deren Hintergrundsystem muss für die Ausgabe von eTickets (Bartarif und Zeitkartentarif) erweitert und implementiert werden. Außerdem soll die Software darauf vorbereitet werden, die Automaten bargeld- und papierlos betreiben zu können.
Die Softwareerweiterung beinhaltet weiterhin Änderungen in den Applikationsabläufen, welche an den Umgang mit Chipkarten erweitert werden muss.
Der Datenaustausch von eTicket-Daten und Verkaufsdaten, gemäß VDV-KA, zum Vertriebsabrechnungssystem PATRIS muss aufgebaut und sichergestellt werden.
Für den bargeldlosen Betrieb ist eine mechanische Möglichkeit anzubieten, welche eine Manipulation der Eingabewege verhindert.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Beschaffung ist eine Weiterentwicklung der vorhandenen Automatentechnik. Die Fahrscheinautomaten sowie deren Hintergrundsystem sind Eigenentwicklungen der Firma Scheidt & Bachmann GmbH. Es kommt keine Standard-Software zum Einsatz. Somit kann jede Weiterentwicklung nur direkt vom Hersteller vorgenommen werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau der eTicket-Funktionalität an den Automaten der HAVAG gemäß VDV-KA
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.