Planungs- und baubegleitende Leistungen für den Ersatzneubau der Straßenbrückenanlage Quenzbrücke über die UHW / SiK in Brandenburg / Havel Referenznummer der Bekanntmachung: 3837SB4-235.03/6701-075-02.01.01/1

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 991-08215-47
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-magdeburg.wsv.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=447564
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=447564
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauverwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungs- und baubegleitende Leistungen für den Ersatzneubau der Straßenbrückenanlage Quenzbrücke über die UHW / SiK in Brandenburg / Havel

Referenznummer der Bekanntmachung: 3837SB4-235.03/6701-075-02.01.01/1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322300 Planungsleistungen für Brücken
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungs- und baubegleitende Leistungen für den Ersatzneubau der Straßenbrückenanlage Quenzbrücke über die UHW / SiK in Brandenburg / Havel

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Straßenbrücke Quenzbrücke überführt die Bundesstraße (B) 1 über die Untere Havel-Wasserstraße (UHW) bzw. den Silokanal (SiK) bei km 61,350 in Brandenburg / Havel.

Die Quenzbrücke wurde in den Jahren 1966 bis 1968 erbaut und hat große Bedeutung für den regionalen und überregionalen Verkehr, insbesondere zwischen den Großräumen Magdeburg und Berlin. Die B1 ist ein wesentlicher Bestandteil des Straßennetzes und übernimmt eine wichtige Funktion zur Verbindung des Havellandes über die Stadt Brandenburg / Havel mit dem gesamten Wirtschaftseinzugsgebiet in westlicher Richtung, unter anderem auch weiterführend über die Anschlussstelle Ziesar mit der Bundesautobahn (BAB) 2. Für mehrere traditionelle gewerbliche und industrielle Großstandorte ist die B1 der Hauptverkehrsweg für den Transport vieler Wirtschaftsgüter. Der Erhalt der Querung über den Silokanal ist für die Verkehrsanbindung der Stadt von wesentlicher Bedeutung, da ansonsten keine ausreichend leistungsfähigen Alternativen bestehen.

Die Quenzbrücke ist als Dreifeldbrücke in Hohlkasten-Spannbetonbauweise mit Längs- und Quervorspannung ausgeführt. Der verbaute Spannstahl St 140/160 aus Hennigsdorfer Produktion gilt als sehr empfindlich gegenüber wasserstoffinduzierter Spannungsrisskorrosion. 2014 und 2019 wurden Spannstahlproben entnommen und labortechnisch untersucht. Im Ergebnis der Spannstahluntersuchungen wurden mehrere Anrisse und vereinzelt auch Drahtbrüche festgestellt. Im Zuge des Abbruchs der hinsichtlich der Überbaukonstruktion vergleichbaren Brücke über den Altstadtbahnhof Brandenburg zeigte sich dort ein derart desaströses Bild von dem verbauten und heute versprödeten Spannstahl, dass für die Quenzbrücke sofort ein Monitoringsystem zur kontinuierlichen akustischen Erfassung einzelner Spanndrahtbrüche eingerichtet wurde. Aufgrund tendenziell steigender Drahtbruchereignisse wurden die 2 außenliegenden Fahrbahnen gesperrt und der überführte Straßenverkehr auf je eine der mittleren Richtungsfahrbahnen mit Geschwindigkeits-begrenzung auf 30 km/h beschränkt. Darüber hinaus wurde die Brücke umgehend für die Überfahrt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 16 t sowie entsprechende Umfahrungen beschildert. Fortan werden wöchentliche Inspektionsmessungen und Bauwerksbesichtigungen zur Überprüfung auf Risse oder andere Auffälligkeiten durchgeführt.

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Im Rahmen des hier zu vergebenden Ingenieurvertrages sind durch den AN im Wesentlichen der Entwurf-Haushaltsunterlage (Entwurf-HU), der Entwurf-Ausführungsunterlage (Entwurf-AU), die Unterlagen zur Einvernehmens- und Benehmensherstellung nach WaStrG, die Vergabeunterlagen und ein Teil der Ausführungsunterlagen für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes aufzustellen. Darüber hinaus werden Teile der Besonderen Leistungen der Lph. 8 der HOAI beauftragt, die sowohl Leistungen der bauvertraglichen Unterstützung als auch der örtlichen Bauüberwachung beinhalten.

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Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Leistungen ist als Bestandteil des vorläufigen Vertragsentwurfs auf gesonderter Anlage unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 46
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die objektiven Kriterien sowie deren Wichtung sind dem Abschnitt III zu entnehmen.

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Bei objektiver Gleichheit erfolgt die Auswahl nach VgV § 75 Abs. 6 durch Losverfahren.

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Gewichtung VgV § 46 Abs. 3 Nr.1:

Wichtung 100 % - Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Brückenplanungen in den letzten 8 Jahren

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" ( Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.

Das Formblatt steht auch im Internet unter gdws.wsv.bund.de (GDWS/Ausschreibungen/Freiberufliche Leistungen) zur Verfügung. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung EU“ oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

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Ausfüllhinweis zu Nr. 1 im Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung:

Sollten keine wirtschaftlichen Verknüpfungen bestehen bzw. keine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit vorliegen, sind die Felder mit „keine” oder einer anderen Kenntlichmachung des Nichtvorliegens auszufüllen.

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Vom Auftraggeber werden folgende Teilnahmeunterlagen über die e-Vergabeplattform des Bundes kostenlos zur Verfügung gestellt:

- 001_Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Formblatt 130-LF)

- A01_Teilnahmebedingungen-Teilnahmewettbewerb TnLFT (Formblatt 131-LF)

- A02_ Informationsblatt Datenverarbeitung

- A03_Eignungskriterien_Punkteermittlung

- A04_ENTWURF Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots (Formblatt 312b-L/F)

- A05_Gewichtung der Zuschlagskriterien (Formblatt 313-F)

- B01_Teilnahmeantrag (Formblatt 132-L/F)

- B02_Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-L/F)

- B03_Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Formblatt 401-L/F)

- B04_Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 392-L/F)

- B05_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 393-L/F)

- vorläufiger Vertragsentwurf

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Die Bewerber haben durch Eigenerklärung folgende Auskünfte abzugeben:

(1) Erklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 44 Abs. 1 VgV

(Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 1, 4, 5.1, 5.2, 13)

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Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften /

Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärung zu VgV § 45 Abs. 1 Nr. 3:

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung

(nur Mindeststandard, Erklärung gemäß Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 6).

Nachweise zu VgV § 45 Abs. 1 Nr. 3 sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt oder für die Bewerbergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft abzugeben.

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Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen: siehe Ziffer III.1.1)

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Folgende Angaben gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) hat der Bewerber nicht zu machen:

- Ziffer 7.1: VgV § 45 Abs. 1 Nr. 1

- Ziffer 7.2: VgV § 45 Abs. 1 Nr. 1

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Ist eine der geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

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1. Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach VgV, GWB vorliegen. Diese sind:

- a) Angabe der wirtschaftlichen Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen nach § 124 GWB (Punkt 1 des Formblatts 133/333b-L/F)

- b) Erklärung entsprechend § 123 GWB (Punkt 4 des Formblatts 133/333b-L/F)

- c) Erklärung entsprechend § 124 GWB (Punkte 5.1 und 5.2 des Formblatts 133/333b-L/F)

- d) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 VgV Abs. 1 Nr. 3 (Punkt 6 des Formblatts 133/333b-L/F)

Nachweis der Deckungssummen

- von mindestens 1.500.000 € für Personenschäden

- von mindestens 1.500.000 € für sonstige Schäden

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.

Ersatzweise kann eine Erklärung über eine projektbezogene Erhöhung der Versicherung erbracht werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis zu VgV § 46 Abs. 3 Nr. 1:

Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Brückenplanungen in den vergangenen 8 Jahren (Wichtung 100 % und Mindeststandard)

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Vorlage von Referenzen des Bewerbers für Brückenplanungen in den vergangenen 8 Jahren mit Angabe:

- des Brückentyps,

- der bearbeiteten Abschnitte, Leistungsphasen und Honorarzonen der HOAI,

- des Rechnungswertes,

- der Leistungszeit sowie

- der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners).

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Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, wird nicht begrenzt.

Als Mindestforderung sind mindestens drei Referenzen der nachfolgenden Bedingungen vorzulegen. Die Referenzen können sich aus Teilleistungen unterschiedlicher Projekte bzw. Bauvorhaben zusammensetzen. Die Zuordnung der Referenzen zu den Brückentypen hat durch den Bewerber zu erfolgen. Es erfolgt keine Mittelwertbildung, die maximal zu erreichende Punktzahl ergibt sich entsprechend der nachfolgend festgelegten Referenzkombinationen:

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5 Bewertungspunkte: Mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke, integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke jeweils der HOAI-Abschnitte Objektplanung Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlagen jeweils in den HOAI-Leistungsphasen 3, 5 und 6 mindestens der Honorarzone 3 und mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke, integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke des HOAI-Abschnittes Tragwerksplanung jeweils in den HOAI-Leistungsphasen 3 und 4 mindestens der Honorarzone 4.

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4 Bewertungspunkte: Mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke, integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke jeweils der HOAI-Abschnitte Objektplanung Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlagen jeweils in den HOAI-Leistungsphasen 3 und 5 oder 3 und 6 mindestens der Honorarzone 3 und mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke, integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke des HOAI-Abschnittes Tragwerksplanung jeweils in den HOAI-Leistungsphasen 3 oder 4 mindestens der Honorarzone 4.

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3 Bewertungspunkte: Mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke und Stabbogenbrücke oder integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke jeweils der HOAI-Abschnitte Objektplanung Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlagen jeweils in den HOAI-Leistungsphasen 3 und 5 oder 3 und 6 mindestens der Honorarzone 3 und mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke und Stabbogenbrücke oder integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke des HOAI-Abschnittes Tragwerksplanung jeweils in den HOAI-Leistungsphasen 3 oder 4 mindestens der Honorarzone 4.

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2 Bewertungspunkte: Mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke und Stabbogenbrücke oder integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke jeweils der HOAI-Abschnitte Objektplanung Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlagen in den HOAI-Leistungsphasen 3 oder 5 mindestens der Honorarzone 3 und mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke und Stabbogenbrücke oder integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke des HOAI-Abschnittes Tragwerksplanung jeweils in den HOAI-Leistungsphasen 3 oder 4 mindestens der Honorarzone 4.

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1 Bewertungspunkt (Mindestanforderung): Mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke und Stabbogenbrücke oder integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke jeweils der HOAI-Abschnitte Objektplanung Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlagen in den HOAI-Leistungsphasen 6 mindestens der Honorarzone 3 und mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke und Stabbogenbrücke oder integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke des HOAI-Abschnittes Tragwerksplanung jeweils in den HOAI-Leistungsphasen 3 oder 4 mindestens der Honorarzone 4.

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0 Bewertungspunkte: Bedingungen für einen Punkt nicht erfüllt.

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Sofern das integrale Bauwerk oder die Stabbogenbrücke in der Fahrbahnebene einen Verbundquerschnitt besitzt, wird die entsprechende Referenz jeweils für beide Kriterien gewertet. Für die geforderte Mindestanzahl von drei Referenzen ist das jedoch nicht von Relevanz, d.h. hier würde diese Referenz nur einmal gezählt.

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Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen: siehe Ziffer III.1.1)

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Wir weisen darauf hin, dass entgegen der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-L/F) bei Referenzen zu Leistungen für öffentliche Auftraggeber keine durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung vorzulegen ist.

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Folgende Angaben gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) hat der Bewerber nicht zu machen:

- Ziffer 8: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 6

- Ziffer 10: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 8

- Ziffer 11: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 3

- Ziffer 12: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 9

- Ziffer 14: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 4

- Ziffer 15: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 7

- Ziffer 16: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 11

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Folgendes ist ein Mindeststandard:

Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Brückenplanungen in den vergangenen 8 Jahren.

Vorlage von drei Referenzen, die die Mindestanforderung (1 Bewertungspunkt) erfüllen.

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Ist einer der geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§ 75 Abs. 1, 2 und 3 VgV

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/04/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen.

Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter http://www.evergabeonline.info/index.html abgerufen werden.

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Anfragen sind schriftlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen.

Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrages von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes mit.

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Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.

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Der Umfang der Teilnahmeunterlagen ist unter Ziffer III.1.1) aufgeführt.

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Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 393) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.

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Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

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Die in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung bzw. Aktualisierung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig,

soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wna-magdeburg.wsv.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2022