Planungs- und baubegleitende Leistungen für den Ersatzneubau der Straßenbrückenanlage Quenzbrücke über die UHW / SiK in Brandenburg / Havel Referenznummer der Bekanntmachung: 3837SB4-235.03/6701-075-02.01.01/1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 991-08215-47
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-magdeburg.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und baubegleitende Leistungen für den Ersatzneubau der Straßenbrückenanlage Quenzbrücke über die UHW / SiK in Brandenburg / Havel
Planungs- und baubegleitende Leistungen für den Ersatzneubau der Straßenbrückenanlage Quenzbrücke über die UHW / SiK in Brandenburg / Havel
Die Straßenbrücke Quenzbrücke überführt die Bundesstraße (B) 1 über die Untere Havel-Wasserstraße (UHW) bzw. den Silokanal (SiK) bei km 61,350 in Brandenburg / Havel.
Die Quenzbrücke wurde in den Jahren 1966 bis 1968 erbaut und hat große Bedeutung für den regionalen und überregionalen Verkehr, insbesondere zwischen den Großräumen Magdeburg und Berlin. Die B1 ist ein wesentlicher Bestandteil des Straßennetzes und übernimmt eine wichtige Funktion zur Verbindung des Havellandes über die Stadt Brandenburg / Havel mit dem gesamten Wirtschaftseinzugsgebiet in westlicher Richtung, unter anderem auch weiterführend über die Anschlussstelle Ziesar mit der Bundesautobahn (BAB) 2. Für mehrere traditionelle gewerbliche und industrielle Großstandorte ist die B1 der Hauptverkehrsweg für den Transport vieler Wirtschaftsgüter. Der Erhalt der Querung über den Silokanal ist für die Verkehrsanbindung der Stadt von wesentlicher Bedeutung, da ansonsten keine ausreichend leistungsfähigen Alternativen bestehen.
Die Quenzbrücke ist als Dreifeldbrücke in Hohlkasten-Spannbetonbauweise mit Längs- und Quervorspannung ausgeführt. Der verbaute Spannstahl St 140/160 aus Hennigsdorfer Produktion gilt als sehr empfindlich gegenüber wasserstoffinduzierter Spannungsrisskorrosion. 2014 und 2019 wurden Spannstahlproben entnommen und labortechnisch untersucht. Im Ergebnis der Spannstahluntersuchungen wurden mehrere Anrisse und vereinzelt auch Drahtbrüche festgestellt. Im Zuge des Abbruchs der hinsichtlich der Überbaukonstruktion vergleichbaren Brücke über den Altstadtbahnhof Brandenburg zeigte sich dort ein derart desaströses Bild von dem verbauten und heute versprödeten Spannstahl, dass für die Quenzbrücke sofort ein Monitoringsystem zur kontinuierlichen akustischen Erfassung einzelner Spanndrahtbrüche eingerichtet wurde. Aufgrund tendenziell steigender Drahtbruchereignisse wurden die 2 außenliegenden Fahrbahnen gesperrt und der überführte Straßenverkehr auf je eine der mittleren Richtungsfahrbahnen mit Geschwindigkeits-begrenzung auf 30 km/h beschränkt. Darüber hinaus wurde die Brücke umgehend für die Überfahrt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 16 t sowie entsprechende Umfahrungen beschildert. Fortan werden wöchentliche Inspektionsmessungen und Bauwerksbesichtigungen zur Überprüfung auf Risse oder andere Auffälligkeiten durchgeführt.
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Im Rahmen des hier zu vergebenden Ingenieurvertrages sind durch den AN im Wesentlichen der Entwurf-Haushaltsunterlage (Entwurf-HU), der Entwurf-Ausführungsunterlage (Entwurf-AU), die Unterlagen zur Einvernehmens- und Benehmensherstellung nach WaStrG, die Vergabeunterlagen und ein Teil der Ausführungsunterlagen für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes aufzustellen. Darüber hinaus werden Teile der Besonderen Leistungen der Lph. 8 der HOAI beauftragt, die sowohl Leistungen der bauvertraglichen Unterstützung als auch der örtlichen Bauüberwachung beinhalten.
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Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Leistungen ist als Bestandteil des vorläufigen Vertragsentwurfs auf gesonderter Anlage unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.
Die objektiven Kriterien sowie deren Wichtung sind dem Abschnitt III zu entnehmen.
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Bei objektiver Gleichheit erfolgt die Auswahl nach VgV § 75 Abs. 6 durch Losverfahren.
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Gewichtung VgV § 46 Abs. 3 Nr.1:
Wichtung 100 % - Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Brückenplanungen in den letzten 8 Jahren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" ( Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Das Formblatt steht auch im Internet unter gdws.wsv.bund.de (GDWS/Ausschreibungen/Freiberufliche Leistungen) zur Verfügung. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung EU“ oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
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Ausfüllhinweis zu Nr. 1 im Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung:
Sollten keine wirtschaftlichen Verknüpfungen bestehen bzw. keine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit vorliegen, sind die Felder mit „keine” oder einer anderen Kenntlichmachung des Nichtvorliegens auszufüllen.
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Vom Auftraggeber werden folgende Teilnahmeunterlagen über die e-Vergabeplattform des Bundes kostenlos zur Verfügung gestellt:
- 001_Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Formblatt 130-LF)
- A01_Teilnahmebedingungen-Teilnahmewettbewerb TnLFT (Formblatt 131-LF)
- A02_ Informationsblatt Datenverarbeitung
- A03_Eignungskriterien_Punkteermittlung
- A04_ENTWURF Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots (Formblatt 312b-L/F)
- A05_Gewichtung der Zuschlagskriterien (Formblatt 313-F)
- B01_Teilnahmeantrag (Formblatt 132-L/F)
- B02_Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-L/F)
- B03_Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Formblatt 401-L/F)
- B04_Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 392-L/F)
- B05_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 393-L/F)
- vorläufiger Vertragsentwurf
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Die Bewerber haben durch Eigenerklärung folgende Auskünfte abzugeben:
(1) Erklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 44 Abs. 1 VgV
(Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 1, 4, 5.1, 5.2, 13)
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Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften /
Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
Erklärung zu VgV § 45 Abs. 1 Nr. 3:
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
(nur Mindeststandard, Erklärung gemäß Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 6).
Nachweise zu VgV § 45 Abs. 1 Nr. 3 sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt oder für die Bewerbergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft abzugeben.
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Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen: siehe Ziffer III.1.1)
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Folgende Angaben gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) hat der Bewerber nicht zu machen:
- Ziffer 7.1: VgV § 45 Abs. 1 Nr. 1
- Ziffer 7.2: VgV § 45 Abs. 1 Nr. 1
Ist eine der geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
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1. Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach VgV, GWB vorliegen. Diese sind:
- a) Angabe der wirtschaftlichen Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen nach § 124 GWB (Punkt 1 des Formblatts 133/333b-L/F)
- b) Erklärung entsprechend § 123 GWB (Punkt 4 des Formblatts 133/333b-L/F)
- c) Erklärung entsprechend § 124 GWB (Punkte 5.1 und 5.2 des Formblatts 133/333b-L/F)
- d) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 VgV Abs. 1 Nr. 3 (Punkt 6 des Formblatts 133/333b-L/F)
Nachweis der Deckungssummen
- von mindestens 1.500.000 € für Personenschäden
- von mindestens 1.500.000 € für sonstige Schäden
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Ersatzweise kann eine Erklärung über eine projektbezogene Erhöhung der Versicherung erbracht werden.
Nachweis zu VgV § 46 Abs. 3 Nr. 1:
Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Brückenplanungen in den vergangenen 8 Jahren (Wichtung 100 % und Mindeststandard)
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Vorlage von Referenzen des Bewerbers für Brückenplanungen in den vergangenen 8 Jahren mit Angabe:
- des Brückentyps,
- der bearbeiteten Abschnitte, Leistungsphasen und Honorarzonen der HOAI,
- des Rechnungswertes,
- der Leistungszeit sowie
- der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners).
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Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, wird nicht begrenzt.
Als Mindestforderung sind mindestens drei Referenzen der nachfolgenden Bedingungen vorzulegen. Die Referenzen können sich aus Teilleistungen unterschiedlicher Projekte bzw. Bauvorhaben zusammensetzen. Die Zuordnung der Referenzen zu den Brückentypen hat durch den Bewerber zu erfolgen. Es erfolgt keine Mittelwertbildung, die maximal zu erreichende Punktzahl ergibt sich entsprechend der nachfolgend festgelegten Referenzkombinationen:
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5 Bewertungspunkte: Mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke, integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke jeweils der HOAI-Abschnitte Objektplanung Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlagen jeweils in den HOAI-Leistungsphasen 3, 5 und 6 mindestens der Honorarzone 3 und mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke, integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke des HOAI-Abschnittes Tragwerksplanung jeweils in den HOAI-Leistungsphasen 3 und 4 mindestens der Honorarzone 4.
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4 Bewertungspunkte: Mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke, integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke jeweils der HOAI-Abschnitte Objektplanung Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlagen jeweils in den HOAI-Leistungsphasen 3 und 5 oder 3 und 6 mindestens der Honorarzone 3 und mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke, integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke des HOAI-Abschnittes Tragwerksplanung jeweils in den HOAI-Leistungsphasen 3 oder 4 mindestens der Honorarzone 4.
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3 Bewertungspunkte: Mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke und Stabbogenbrücke oder integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke jeweils der HOAI-Abschnitte Objektplanung Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlagen jeweils in den HOAI-Leistungsphasen 3 und 5 oder 3 und 6 mindestens der Honorarzone 3 und mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke und Stabbogenbrücke oder integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke des HOAI-Abschnittes Tragwerksplanung jeweils in den HOAI-Leistungsphasen 3 oder 4 mindestens der Honorarzone 4.
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2 Bewertungspunkte: Mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke und Stabbogenbrücke oder integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke jeweils der HOAI-Abschnitte Objektplanung Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlagen in den HOAI-Leistungsphasen 3 oder 5 mindestens der Honorarzone 3 und mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke und Stabbogenbrücke oder integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke des HOAI-Abschnittes Tragwerksplanung jeweils in den HOAI-Leistungsphasen 3 oder 4 mindestens der Honorarzone 4.
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1 Bewertungspunkt (Mindestanforderung): Mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke und Stabbogenbrücke oder integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke jeweils der HOAI-Abschnitte Objektplanung Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlagen in den HOAI-Leistungsphasen 6 mindestens der Honorarzone 3 und mindestens jeweils eine Referenz einer Straßenbrücke nach Eurocode mit mindestens 40 m Einzelstützweite für die Brückentypen Verbundbrücke und Stabbogenbrücke oder integrales Bauwerk und Stabbogenbrücke des HOAI-Abschnittes Tragwerksplanung jeweils in den HOAI-Leistungsphasen 3 oder 4 mindestens der Honorarzone 4.
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0 Bewertungspunkte: Bedingungen für einen Punkt nicht erfüllt.
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Sofern das integrale Bauwerk oder die Stabbogenbrücke in der Fahrbahnebene einen Verbundquerschnitt besitzt, wird die entsprechende Referenz jeweils für beide Kriterien gewertet. Für die geforderte Mindestanzahl von drei Referenzen ist das jedoch nicht von Relevanz, d.h. hier würde diese Referenz nur einmal gezählt.
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Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen: siehe Ziffer III.1.1)
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Wir weisen darauf hin, dass entgegen der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-L/F) bei Referenzen zu Leistungen für öffentliche Auftraggeber keine durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung vorzulegen ist.
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Folgende Angaben gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) hat der Bewerber nicht zu machen:
- Ziffer 8: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 6
- Ziffer 10: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 8
- Ziffer 11: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 3
- Ziffer 12: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 9
- Ziffer 14: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 4
- Ziffer 15: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 7
- Ziffer 16: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 11
Folgendes ist ein Mindeststandard:
Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Brückenplanungen in den vergangenen 8 Jahren.
Vorlage von drei Referenzen, die die Mindestanforderung (1 Bewertungspunkt) erfüllen.
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Ist einer der geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
§ 75 Abs. 1, 2 und 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen.
Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter http://www.evergabeonline.info/index.html abgerufen werden.
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Anfragen sind schriftlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen.
Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrages von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes mit.
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Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
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Der Umfang der Teilnahmeunterlagen ist unter Ziffer III.1.1) aufgeführt.
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Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 393) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
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Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
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Die in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung bzw. Aktualisierung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wna-magdeburg.wsv.de