Downgrade Citrix Lizenzen - Vertragslaufzeit 3 Jahre Referenznummer der Bekanntmachung: 72/2021/EU/E27
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.evergabe-online.de/start.html?1
Abschnitt II: Gegenstand
Downgrade Citrix Lizenzen - Vertragslaufzeit 3 Jahre
Umwandlung der bestehenden 1.760 Citrix Virtual Apps und Desktops Premium Lizenzen von User/Device in Concurrent User im Verhältnis 1:2
Vertragslaufzeit für 3 Jahre mit Hybridrecht.
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Geschäftsbereich ITMT
Herr Dr. Waschypki
Leipziger Str. 44
39120 Magdeburg
Einmalige Umwandlung der bestehenden 1.760 Citrix Virtual Apps und Desktops Premium Lizenzen von User/Device in Concurrent User im Verhältnis 1:2
Neue Anzahl: 880 Lizenzen.
Weitere Angaben siehe Leistungsverzeichnis B-04.
Die Citrix Plattform ist seit vielen Jahren am Universitätsklinikum erfolgreich etabliert. (aktuell 1.760 Virtual Apps und Desktops Premium Lizenzen). Ziel der Ausschreibung ist nicht der Wechsel auf eine andere Virtualisierungsplattform sondern die Anpassung und Erweiterung des Lizenzmodells aufgrund auslaufender Lizenzverträge.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Downgrade Citrix Lizenzen - Vertragslaufzeit 3 Jahre
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.