Neubau Betriebshof Nord - Abstellhalle Elektroinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-402-01-01-0544
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Betriebshof Nord - Abstellhalle Elektroinstallation
Neubau Betriebshof Nord - Abstellhalle Elektroinstallation
Komplette Elektroinstallation für eine knapp 400m lange Straßenbahn-Abstellhalle
Elektronische Rechnungslegung nach Struktur des AG. Dazu wird die PSP-Struktur mit dem LV vorgegeben.
Diese ist für die Abrechnung je AR kumuliert je Gewerk aufzustellen.
Es ist ein Zahlungsplan vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
PQ-VOB nach §6a EU
Die betreffenden Formblätter des Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt
Schriftliche Erklärung (Unternehmen mit Sitz in Deutschland), dass keine Ausschlussgründe gemäß Mindestlohngesetz § 19 Abs. (1), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 Abs. (1) Satz 1 oder 2 und Arbeitnehmerentsendegesetz § 21 Abs. (1) vorliegen.
Schriftliche Erklärung, dass keine der in der Sektorenverordnung § 46 Abs. (2) bzw. gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123; § 124 genannten Ausschlussgründe sowie keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen.
-Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigeit
-Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen.
-Ggf. Eignungsnachweis durch Angabe der PQ-Nummer
PQ-VOB nach §6a EU
Die betreffenden Formblätter des Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt
Benennung von Referenzprojekten für die jeweiligen Lose
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und den Bewerbern / Bietern erfolgt während des gesamten Verfahrens ausschließlich über das Vergabeportal des Auftraggebers.
Mitteilungen des Auftraggebers an die Bewerber / Bieter gelten als zugegangen, wenn diese im Vergabeportal eingestellt werden. Alle Bewerber / Bieter sind daher gehalten, im eigenen Interesse, regelmäßig im Vergabeportal nach Mitteilungen des Auftraggebers zu schauen, insbesondere 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Hinweise auf etwaige Unklarheiten sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich über das o. g. Vergabeportal an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen.
Mängelanspruchsbürgschaft: 5 v. H. (gemäß Muster VHB 421)
Vertragserfüllungsbürgschaft: 3 v. H. (gemäß Muster VHB 422)
Die Abschlagsrechnungen sind durch eine prüfbare Aufstellung über die erbrachten Leistungen nachzuweisen.
60 Tage Schlussrechnung
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]