Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Testkits zum Nachweis des Virus der Afrikanischen Schweinepest mittels real-time PCR Referenznummer der Bekanntmachung: 42-01/22

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 027-068267)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Testkits zum Nachweis des Virus der Afrikanischen Schweinepest mittels real-time PCR

Referenznummer der Bekanntmachung: 42-01/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner geschlossen werden, mit der die grundlegenden Bedingungen für Einzelaufträge, die im Zeitraum vom 01.05.2022 bis 30.04.2026 vergeben werden sollen, festgelegt werden. Die Einzelaufträge umfassen die Lieferung von Testkits zum Nachweis des Virus der Afrikanischen Schweinepest mittels real-time PCR. Die Tests müssen vom Friedrich-Loeffler-Institut als In-vitro-Diagnostika gemäß § 11 Abs. 2 Tiergesundheitsgesetz zugelassen sein und alle Bestandteile zur Durchführung der real-time PCR einschließlich des Nachweises des Erregers, des Nachweises einer endogenen Kontrolle und des Nachweises einer exogenen Kontrolle umfassen. Es wird nach gegenwärtigem Rechtsstand von einem geschätzten Bedarf an Testkits für 40.000 PCR-Reaktionen im Vertragszeitraum ausgegangen. Die Vergabe einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelaufträgen oder die Abnahme einer bestimmten Mindestmenge der Erzeugnisse während des Vertragszeitraums wird jedoch nicht vereinbart. Zu den Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/03/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 027-068267

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Anstatt:

2022-05-01

muss es heißen:

2022-06-01

Abschnitt Nummer: II.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Anstatt:

2026-04-30

muss es heißen:

2026-05-31

Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 07/03/2022
Ortszeit: 11:00
muss es heißen:
Tag: 07/04/2022
Ortszeit: 11:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Das Angebot muss gültig bleiben bis
Anstatt:
Tag: 20/04/2022
muss es heißen:
Tag: 20/05/2022
Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Tag
Anstatt:
Tag: 07/03/2022
Ortszeit: 11:00
muss es heißen:
Tag: 07/04/2022
Ortszeit: 11:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: