Neubau eines Radweges auf der stillgelegten Kleinbahntrasse zwischen den Einheitsgemeinden Bismark (Altmark) und Kalbe (Milde) Referenznummer der Bekanntmachung: 21-158-Nb-Rw-B/A-K/M
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bismark (Altmark)
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39629
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-bismark.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Radweges auf der stillgelegten Kleinbahntrasse zwischen den Einheitsgemeinden Bismark (Altmark) und Kalbe (Milde)
Die Stadt Bismark (Altmark) im Landkreis Stendal und die Stadt Kalbe (Milde) im Altmarkkreis Salzwedel bereiten als Gemeinschaftsprojekt unter Nutzung des Bundesförderprogramms „Stadt und Land“ die bauliche Herstellung eines Radweges als Lückenschluss zwischen Bismark (Altmark) und Kalbe (Milde), zur Anbindung der Stadt Kalbe (Milde) an den Bahnhof Bismark / Hohenwulsch sowie zur Förderung des landkreisübergreifenden Alltags- und Freizeitradverkehrs zwischen beiden Städten vor.
Es ist beabsichtigt, die stillgelegte Eisenbahnstrecke Vahrholz-Kalbe-Hohenwulsch zu einem, abseits der Landstraße (L) 21 und der Kreisstraße (K) 1069 verlaufenden, selbständigen Radweg auszubauen.
Der geplante Radweg wird auf der stillgelegten Bahntrasse entlang der Ortschaften Vahrholz über Kalbe, Neuendorf am Damm, Berkau, Wartenberg bis zur L 15 in Bismark verlaufen und eine Gesamtlänge von 14,5 km haben.
Die Radwegverbindung ist Teil des Landesradverkehrsnetzes (LRVN) 2020 und dient der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum und ist damit für das Land Sachsen-Anhalt von hoher Bedeutung.
39629 Bismark (Altmark)
39624 Kalbe Milde)
Benötigt werden folgende Fachplanungs- und Beratungsleistungen:
- Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI Lph. 3 - 9 i.V.m. Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5)
- Objektplanung Ingenenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI Lph. 2 - 9 i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 44 Absatz 5)
- Tragwerksplanung gemäß §§ 51 ff. HOAI Lph. 2 - 6 i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2)
- Technische Ausrüstung (Beleuchtungsplanung) gemäß §§ 53 ff. HOAI Lph. 2 - 9 i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3)
- Baugrundbeurteilung gemäß Anlage 1, Ziff. 1.3 HOAI
- Vermessungsleistungen gemäß Anlage 1, Ziff. 1.4 HOAI
- Prüfingenieurleistungen im Rahmen der Ertüchtigung der in der Bahntrasse befindlichen Ingenieurbauwerke
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach BaustellV
- Kampfmittelsondierung / Kampfmittelräumung
- Besondere Leistungen
Die Beauftragung erfolgt in 3 Stufen (Lph. 2 bzw. 3 bis 5 / 6, 7 / 8, 9 und Örtliche Bauüberwachung) in Abhängigkeit der Fördermittelgewährung.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen/Leistungen. Ein Anspruch auf Mehrvergütung in Folge der Nichtübertragung weiterer Leistungsphasen/Leistungen wird ausgeschlossen.
Die Leistungserbringung hat sofort nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Die Erbringung der Leistungen der Lph. 4 hat bis 09/2022 zu erfolgen, die Ausschreibung der Bauleistungen muss in 09/2022 erfolgen.
- siehe Teilnahmeunterlagen
Sonderprogramm "Stadt und Land" - SPSL-009_90_0070
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat sicherzustellen, dass die Planungsleistungen unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden und innerhalb der geforderten Zeiträume (siehe II.2.4) erbracht werden.
Bei der Leistungserbringung sind die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt und des Bundes sowie die Fördermittelbestimmungen des benspruchten Förderprogramms zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über die Berechtigung die Berufsbezeichnung zu tragen gemäß §§ 44 ff. VgV
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zu den wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
- Erklärung über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung über eine Weitergabe von Auftragsteilen an Nachunternehmer (soweit vorhanden)
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG
§ 45 VgV - Eignungskriterien gemäß Teilnahmeunterlagen
siehe Teilnahmeunterlagen
§ 46 VgV - Eignungskriterien gemäß Teilnahmeunterlagen
siehe Teilnahmeunterlagen
§ 75 VgV
Der Auftraggeber erwirbt das uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht für die vergüteten Planungs- und Beratungsleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen oder finale Angebote abzufordern.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unter Berücksichtigung des Zustimmungsvorbehalts des Fördermittelgebers. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Nach Zurückweisung einer Rüge durch die Vergabestelle beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer 15 Kalendertage gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.