Planung Ingenieurbauwerke und Tragwerk_Ersatzneubau Loberbrücke Referenznummer der Bekanntmachung: VE01_Planung Ingenieurbauwerke und Tragwerk
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06766
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitterfeld-wolfen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saleg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Ingenieurbauwerke und Tragwerk_Ersatzneubau Loberbrücke
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen beabsichtigt die Planung sowie die Errichtung eines Ersatzneubaus der Brücke über den Lober (Loberbrücke) in der Burgstraße, welche die Friedensstraße (B 100) mit dem Ratswall verbindet. Eigentümerin der Fläche ist die Stadt Bitterfeld-Wolfen, welche damit Auftraggeberin für die geplante Baumaßnahme ist.
Da die Standsicherheit (Brückenprüfnote 4,0) über die Jahre hinweg stark abgenommen hat und somit erheblich beeinträchtigt sowie damit verbunden auch die Verkehrssicherheit zunehmend gefährdet ist, wird der Neubau einer Ersatzbrücke notwendig.
Die neue Brücke über dem Lober soll als Einfeld-Bauwerk errichtet werden. Dabei muss die angrenzende Bebauung der Burgstraße 1b berücksichtigt werden. Parallel zur Planung wird durch den AZV ein neuer Schmutzwasserkanal im Rohrvortrieb gelegt. Verschiedene andere Leitungsführungen müssen ebenfalls in der Planung koordiniert werden.
Da die Brücke über dem Lober den nördlichen Zugang zur Innenstadt darstellt und sich in der Vergangenheit an dieser Stelle ein Stadttor befand, ist diese exponierte Lage bei der Bearbeitung der zu erbringenden Leistung zu berücksichtigen.
06749 Bitterfeld
Planung Ingenieurbauwerke
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 44 Absatz 5) HOAI sein.
Auf Grundlage von Anlage 12.2 HOAI ist das Bauwerk der Honorarzone IV zuzuordnen.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 43 HOAI
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 43 HOAI
Besondere Leistungen:
- Mitwirken im Zuwendungsverfahren
- Mitwirkung bzw. Erstellung von Zwischenverwendungsnachweisen und des Schlussverwendungsnachweises, sowie Mitwirkung bei Mittelabrufen
- Erstellen eines Markierungs- und Beschilderungsplans
- Örtliche Bauüberwachung
- Leitungskoordinierung
Planung Tragwerk
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI sein. Eine genaue Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
Auf Grundlage von Anlage 14.2 HOAI ist das Bauwerk der Honorarzone IV zuzuordnen.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 51 HOAI
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 HOAI
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV
Qualifikationsnachweis (Ingenieur, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.
Qualifikationsnachweis und Nachweis, dass die Bedingungen im Sinne von § 65 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Erstellung der notwendigen Unterlagen Standsicherheit erfüllt sind.
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3.000.000 € für Personenschäden und 1.500.000 € für sonstige Schäden, 2-fach maximiert.
Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Angabe eines Referenzprojektes für die Planung Ingenieurbauwerke über den Neubau einer Bogenbrücke (mind. HZ IV). Hierfür können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Angabe eines Referenzprojektes für die Planung Ingenieurbauwerke über den Neubau einer Bogenbrücke (mind. HZ IV). Hierfür können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Angabe eines Referenzprojektes für die Tragwerksplanung des Neubaus einer Bogenbrücke (mind. HZ IV). Hierfür können maximal 22 Punkte erreicht werden.
Angabe eines Referenzprojektes für die Tragwerksplanung des Neubaus einer Bogenbrücke (mind. HZ IV). Hierfür können maximal 22 Punkte erreicht werden.
Angabe eines Referenzprojektes für die Objektplanung Leitungskoordination. Hierfür können maximal 25 Punkte erreicht werden.
Angabe eines Referenzprojektes für die Örtliche Bauüberwachung. Hierfür können maximal 25 Punkte erreicht werden.
Angabe einer Referenz des Bewerbers für die Planung eines Ingenieurbauwerks mit Fördermittelhintergrund. Hierfür können maximal 29 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Nennung des vorgesehenen Personals für die Leistungserbringung sowie Angabe zu dessen Qualifikation. Hierfür können maximal 10 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich Führungskräften in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Hierfür können maximal 10 Punkte erreicht werden.
Insgesamt können max. 197 Punkte für die Eignungskriterien erreicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung, Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal oder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3. SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Gemäß §17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote mit Lösungsvorschlag zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.