Notsicherung Deich Meuselko - Fachbaubegleitungen öBü + UBB Referenznummer der Bekanntmachung: 21/S/0435/WB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Notsicherung Deich Meuselko - Fachbaubegleitungen öBü + UBB
Fachbaubegleitungen - losweise Vergabe:
Los 1: örtliche Bauüberwachung
Los 2: Umweltbaubegleitung
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Details zur Baumaßnahme sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 1 - örtliche Bauüberwachung
Meuselko
Örtliche Bauüberwachung, Grundleistungen nach HOAI und besondere Leistungen gemäß Aufgabenstellung
EFRE-HWS (#21)
Losweise Vergabe.
Angebote können für eines der beiden oder auch für beide Lose abgegeben werden.
Los 2 - Umweltbaubegleitung
Meuselko
Umweltbaubegleitung gemäß Aufgabenstellung
EFRE-HWS (#21)
Losweise Vergabe.
Angebote können für eines der beiden oder auch für beide Lose abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - örtliche Bauüberwachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Umweltbaubegleitung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.