VG Beetzendorf-Diesdorf - Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 21.1022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beetzendorf
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 38489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
VG Beetzendorf-Diesdorf - Gebäudereinigung
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung an mehreren Objekten der VG Beetzendorf-Diesdorf
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung diverser Liegenschaften der VG Beetzendorf-Diesdorf mit
rund 1,9 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
Verlängerungsoption von einem Jahr
Los 2: Glas- und Rahmenreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Glasreinigung diverser Liegenschaften der VG Beetzendorf-Diesdorf mit rund 2,5
Tsd. m² Reinigungsfläche
Verlängerungsoption von einem Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Angebot wird im Vier-Augen Prinzip geöffnet
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.