HWSB DLS Elbe li OL SBK; Abschn. Magdeburger Straße bis Kleiner Steinklump (Vorbereitende Bauarbeiten - Beräumung der Kleingartenanlage Frohsina) Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0332/SB-N1
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB DLS Elbe li OL SBK; Abschn. Magdeburger Straße bis Kleiner Steinklump (Vorbereitende Bauarbeiten - Beräumung der Kleingartenanlage Frohsina)
Schönebeck
Die betroffene Teilfläche misst ca. 14.000 m².
Die vorhandenen Anlagen wie Gebäude, Zäune, Terrassen, Wege, Brunnen, Teiche usw. sowie Bepflanzungen und Gehölze sind vollständig zu beräumen.
Die vorhandenen Elektroanschlusskästen sind umzusetzen.
Es ist eine neue Zaunanlage zur Abgrenzung der verbleibenden Fläche der Kleingartenanlage herzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
HWSB DLS Elbe li OL SBK; Abschn. Magdeburger Straße bis Kleiner Steinklump (Vorbereitende Bauarbeiten - Beräumung der Kleingartenanlage Frohsina)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schönebeck
Die betroffene Teilfläche misst ca. 14.000 m².
Die vorhandenen Anlagen wie Gebäude, Zäune, Terrassen, Wege, Brunnen, Teiche usw. sowie Bepflanzungen und Gehölze sind vollständig zu beräumen.
Die vorhandenen Elektroanschlusskästen sind umzusetzen.
Es ist eine neue Zaunanlage zur Abgrenzung der verbleibenden Fläche der Kleingartenanlage herzustellen.
- Herstellung Baustraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
Herstellung Baustraße einschl. Geländeauffüllung für Herstellung Baustellenzuwegung.
Die Leistungen (Geländeauffüllung + Baustraße) sind erfoderlich, um die eigentliche Hauptleistung (Beräumung bzw. Abtransport des Abbruchmaterials) umsetzen zu können. Witterungsbedingt sind die Arbeiten erforderlich. Durch die extreme Freuchtigkeit und fehlendem Frost sind die Zuwegungen durch den aufgeweichten Boden teilweise unpassierbar. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung bzw. Auftragserteilung war diese Leistung so nicht erkennbar. Die Leistungen durch ein Dritten ausführen zu lassen, würden kostenintensive Verzögerungen in der Umsetzung (Stillstandszeiten) verursachen.