Planung Umweltverträglichkeitsstudie_Hochwasserschutzanlage Brachwitzer Straße Referenznummer der Bekanntmachung: VE03_Umweltverträglichkeitsstudie
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Petersberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06193
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gemeinde-petersberg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saleg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Umweltverträglichkeitsstudie_Hochwasserschutzanlage Brachwitzer Straße
Die Gemeinde Petersberg beabsichtigt die Vergabe der Planungsleistungen von Ingenieurbauwerke für die Errichtung einer Spundwandanlage mit Sperrwerk zum Hochwasserschutz in der Brachwitzer Straße im Ortsteil Sennewitz. Der Vorhabensbereich befindet sich in der Brachwitzer Straße im Ortsteil Sennewitz, direkt oberhalb der Mündung der Götsche in die Saale. Die Götsche durchfließt den Altarm der Saale, welcher in nördlicher Richtung durch die Brachwitzer Straße begrenzt wird. In Richtung des Hafens Halle-Trotha quert eine Straßenbrücke die Götsche. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie in Abstimmung zwischen der Gemeinde Petersberg und der Stadt Halle (Saale) ist die Realisierung einer geeigneten Hochwasserschutzanlage mit Anbindung an den vorhandenen Hochwasserschutz-Deich des Abwasserpumpwerkes (ehemals Kläranlage) Tafelwerder festzustellen. Der mögliche Verlauf weist eine Gesamtlänge von ca. 700 m auf. Als Sonderbauwerk ist ein Absperrbauwerk im Bereich der Götsche-Brücke zu planen. Zur Sicherung der Vorflut für die Götsche sind für den Ereignisfall Hochwasser die notwendigen Hebe- und Überleitungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Hochwasserschutzanlage soll wasserseitig der Brachwitzer Straße angeordnet werden, um die Zufahrt zum Gewerbe- und Wohngebiet auch im Hochwasserfall zu ermöglichen und um die Straße zur Hochwasserverteidigung nutzen zu können.
Gegenstand der hier beschriebenen Bauaufgabe sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß Anlage 1 Abschnitt 1.1.1 HOAI sein.
Brachwitzer Straße, OT Sennewitz, 06193 Petersberg
Umweltverträglichkeitsstudie der Leistungsphasen 1 bis 4 nach Anlage 1 HOAI
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 1 Abschnitt 1.1.1 (zu § 3 Absatz 1) HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 4 sein.
Auf Grundlage von Anlage 1 Abschnitt 1.1.2 HOAI ist die Leistung der Honorarzone II zuzuordnen.
Besondere Leistungen:
- Erarbeiten einer Planungsraumanalyse
- Ermitteln, Beschreiben und Bewerten der Umwelt und ihre Bestandteile bzw. Schutzgüter
- Konfliktanalyse
- Variantenvergleich und Wirkungsprognose
- Einschätzung zu Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen
- Abstimmungen mit zuständigen Ämtern
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Namentliche Nennung des vorgesehenen Projektleiters/-in. Die Leistungen können auch alle von einer Person erbracht werden. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Satz 6 VgV des Büroinhabers/ der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssummein Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
§ 46 Abs. 3 Satz 8 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen ergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären /abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV. 2.2. genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3. genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Faxoder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen /Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal der per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3. Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5. Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter derin I.3. genannten Adresse abrufbar. Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verfahren werden nicht erstattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.