RV Müllentsorgung Rastanlagen und Gehöfte der Autobahnmeistereien in Sachsen-Anhalt, 8 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 52116-721-003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Müllentsorgung Rastanlagen und Gehöfte der Autobahnmeistereien in Sachsen-Anhalt, 8 Lose
Müllentsorgung auf Rastanlagen und Gehöfte der Autobahnmeistereien in Sachsen-Anhalt, Los 1: AM Oberröblingen, Los 2: AM Weißenfels, Los 3: AM Peißen, Los 4: AM Dessau, Los 5: AM Plötzkau, Los 6: AM Wernigerode, Los 7: AM Börde, Los 8: AM Theeßen
AM Oberröblingen
Auf den Rastplätzen im Landkreis Mansfeld-Südharz und Saalekreis im Zuge der BAB A 38 und A 71 im unten benannten Streckenabschnitt sowie dem Gehöft der Autobahnmeisterei Oberröblingen.
Betreuungsbereich der Autobahnmeisterei Oberröblingen
BAB A 38 km 81,1 - km 154,1
BAB A 71 km 0,0 - km 19,2
Die Leistung umfasst die Gestellung, das Vorhalten und die Entleerung von 5 m³ Müllbehältern auf den Rastplätzen und dem Gehöft in dem Gebiet der Autobahnmeisterei Oberröblingen.
Die zu entsorgenden Reiseabfälle bestehen nach der AVV hauptsächlich aus der Hauptkategorie 15 (Abfallschlüssel 150106 Gemischte Verpackungen) und 20 (Abfallschlüssel 200301 Gemischte Siedlungsabfälle). Alle Reiseabfälle und sonstige anfallende Abfälle sind vom AN nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft gemäß KrWG zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Die Standorte auf den Rastplätzen bestimmt der Leiter der Autobahnmeisterei.
Die zugewiesenen Standorte sind nur in Absprache mit dem zuständigen Leiter der Autobahnmeisterei zu verändern.
Gestellung von Müllbehältern mit je mindestens 5 m³ Fassungsvermögen im Gebiet der AM Oberröblingen:
- auf Rastanlagen: 18 Stück
- auf Gehöft: 1 Stück
Summe der Entleerungen über die ganze Laufzeit für die AM Oberröblingen:
- auf Rastanlagen: Grobmengen: 3.744 Entleerungen, Höchstmenge: 4.493 Entleerungen
- auf Gehöft: Grobmengen: 104 Entleerungen, Höchstmengen: 125 Entleerungen
AM Weißenfels
Auf den Rastplätzen im Landkreis Burgenlandkreis und Saalekreis im Zuge der BAB A 9, A 38 und A 143 im unten benannten Streckenabschnitt sowie dem Gehöft der Autobahnmeisterei Weißenfels.
Betreuungsbereich der Autobahnmeisterei Weißenfels
BAB A 9 km 120,8 - km 167,0
BAB A 38 km 154,1 - km 189,6
BAB A 143 km 0,0 - km 9,5
Die Leistung umfasst die Gestellung, das Vorhalten und die Entleerung von 5 m³ Müllbehältern auf den Rastplätzen und dem Gehöft in dem Gebiet der Autobahnmeisterei Weißenfels.
Die zu entsorgenden Reiseabfälle bestehen nach der AVV hauptsächlich aus der Hauptkategorie 15 (Abfallschlüssel 150106 Gemischte Verpackungen) und 20 (Abfallschlüssel 200301 Gemischte Siedlungsabfälle). Alle Reiseabfälle und sonstige anfallende Abfälle sind vom AN nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft gemäß KrWG zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Die Standorte auf den Rastplätzen bestimmt der Leiter der Autobahnmeisterei.
Die zugewiesenen Standorte sind nur in Absprache mit dem zuständigen Leiter der Autobahnmeisterei zu verändern.
Gestellung von Müllbehältern mit je mindestens 5 m³ Fassungsvermögen im Gebiet der AM Weißenfels:
- auf Rastanlagen: 20 Stück
- auf Gehöft: 2 Stück
Summe der Entleerungen über die ganze Laufzeit für die AM Weißenfels:
- auf Rastanlagen: Grobmengen: 4.160 Entleerungen, Höchstmenge: 4.992 Entleerungen
- auf Gehöft: Grobmengen: 208 Entleerungen, Höchstmengen: 250 Entleerungen
AM Peißen
Auf den Rastplätzen im Landkreis Salzlandkreis und Saalekreis im Zuge der BAB A 9 und A 14 im unten benannten Streckenabschnitt sowie dem Gehöft der Autobahnmeisterei Peißen.
Betreuungsbereich der Autobahnmeisterei Peißen
BAB A 9 km 102,900 - km 120,800
BAB A 14 km 94,800 - km 127,000
Die Leistung umfasst die Gestellung, das Vorhalten und die Entleerung von 5 m³ Müllbehältern auf den Rastplätzen und dem Gehöft in dem Gebiet der Autobahnmeisterei Peißen.
Die zu entsorgenden Reiseabfälle bestehen nach der AVV hauptsächlich aus der Hauptkategorie 15 (Abfallschlüssel 150106 Gemischte Verpackungen) und 20 (Abfallschlüssel 200301 Gemischte Siedlungsabfälle). Alle Reiseabfälle und sonstige anfallende Abfälle sind vom AN nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft gemäß KrWG zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Die Standorte auf den Rastplätzen bestimmt der Leiter der Autobahnmeisterei.
Die zugewiesenen Standorte sind nur in Absprache mit dem zuständigen Leiter der Autobahnmeisterei zu verändern.
Gestellung von Müllbehältern mit je mindestens 5 m³ Fassungsvermögen im Gebiet der AM Peißen:
- auf Rastanlagen: 8 Stück
- auf Gehöft: 1 Stück
Summe der Entleerungen über die ganze Laufzeit für die AM Peißen:
- auf Rastanlagen: Grobmengen: 1.664 Entleerungen, Höchstmenge: 1.997 Entleerungen
- auf Gehöft: Grobmengen: 104 Entleerungen, Höchstmengen: 125 Entleerungen
AM Dessau
Auf den Rastplätzen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Dessau-Roßlau und Wittenberg im Zuge der BAB A 9 im unten benannten Streckenabschnitt sowie dem Gehöft der Autobahnmeisterei Dessau.
Betreuungsbereich der Autobahnmeisterei Dessau
BAB A 9 km 44,900 - km 102,900
Die Leistung umfasst die Gestellung, das Vorhalten und die Entleerung von 5 m³ Müllbehältern auf den Rastplätzen und dem Gehöft in dem Gebiet der Autobahnmeisterei Dessau.
Die zu entsorgenden Reiseabfälle bestehen nach der AVV hauptsächlich aus der Hauptkategorie 15 (Abfallschlüssel 150106 Gemischte Verpackungen) und 20 (Abfallschlüssel 200301 Gemischte Siedlungsabfälle). Alle Reiseabfälle und sonstige anfallende Abfälle sind vom AN nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft gemäß KrWG zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Die Standorte auf den Rastplätzen bestimmt der Leiter der Autobahnmeisterei.
Die zugewiesenen Standorte sind nur in Absprache mit dem zuständigen Leiter der Autobahnmeisterei zu verändern.
Gestellung von Müllbehältern mit je mindestens 5 m³ Fassungsvermögen im Gebiet der AM Dessau:
- auf Rastanlagen: 20 Stück
- auf Gehöft: 2 Stück
Summe der Entleerungen über die ganze Laufzeit für die AM Dessau:
- auf Rastanlagen: Grobmengen: 4.160 Entleerungen, Höchstmenge: 4.992 Entleerungen
- auf Gehöft: Grobmengen: 208 Entleerungen, Höchstmengen: 250 Entleerungen
AM Plötzkau
Auf den Rastplätzen im Landkreis Salzlandkreis im Zuge der BAB A 14 und A 36 im unten benannten Streckenabschnitt sowie dem Gehöft der Autobahnmeisterei Plötzkau.
Betreuungsbereich der Autobahnmeisterei Plötzkau
BAB A 14 km 127,000 - km 170,000
BAB A 36 km 88,050 - km 120+677
Die Leistung umfasst die Gestellung, das Vorhalten und die Entleerung von 5 m³ Müllbehältern auf den Rastplätzen und dem Gehöft in dem Gebiet der Autobahnmeisterei Plötzkau.
Die zu entsorgenden Reiseabfälle bestehen nach der AVV hauptsächlich aus der Hauptkategorie 15 (Abfallschlüssel 150106 Gemischte Verpackungen) und 20 (Abfallschlüssel 200301 Gemischte Siedlungsabfälle). Alle Reiseabfälle und sonstige anfallende Abfälle sind vom AN nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft gemäß KrWG zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Die Standorte auf den Rastplätzen bestimmt der Leiter der Autobahnmeisterei.
Die zugewiesenen Standorte sind nur in Absprache mit dem zuständigen Leiter der Autobahnmeisterei zu verändern.
Gestellung von Müllbehältern mit je mindestens 5 m³ Fassungsvermögen im Gebiet der AM Plötzkau:
- auf Rastanlagen: 10 Stück
- auf Gehöft: 1 Stück
Summe der Entleerungen über die ganze Laufzeit für die AM Plötzkau:
- auf Rastanlagen: Grobmengen: 2.080 Entleerungen, Höchstmenge: 2.496 Entleerungen
- auf Gehöft: Grobmengen: 208 Entleerungen, Höchstmengen: 250 Entleerungen
AM Wernigerode
Auf den Rastplätzen im Landkreis Harz im Zuge der BAB A 36 im unten benannten Streckenabschnitt sowie dem Gehöft der Autobahnmeisterei Wernigerode.
Betreuungsbereich der Autobahnmeisterei Wernigerode
BAB A 36 km 38+005 - km 88+050
Die Leistung umfasst die Gestellung, das Vorhalten und die Entleerung von 5 m³ Müllbehältern auf den Rastplätzen und dem Gehöft in dem Gebiet der Autobahnmeisterei Wernigerode.
Der Abfall geht in Eigentum der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi) über und ist an Remondis Thermische Abfallverwertung GmbH, 39418 Staßfurt, Butterweckerweg 6 zu liefern.
Die Standorte auf den Rastplätzen bestimmt der Leiter der Autobahnmeisterei.
Die zugewiesenen Standorte sind nur in Absprache mit dem zuständigen Leiter der Autobahnmeisterei zu verändern.
Gestellung von Müllbehältern mit je mindestens 5 m³ Fassungsvermögen im Gebiet der AM Wernigerode:
- auf Rastanlagen: 4 Stück
- auf Gehöft: 1 Stück
Summe der Entleerungen über die ganze Laufzeit für die AM Wernigerode:
- auf Rastanlagen: Grobmengen: 832 Entleerungen, Höchstmenge: 998 Entleerungen
- auf Gehöft: Grobmengen: 104 Entleerungen, Höchstmengen: 125 Entleerungen
AM Börde
Auf den Rastplätzen im Landkreis Börde im Zuge der BAB A 2 und A 14 im unten benannten Streckenabschnitt sowie dem Gehöft der Autobahnmeisterei Börde.
Betreuungsbereich der Autobahnmeisterei Börde
BAB A 2 km 86,000 - km 128,500
BAB A 14 km 170,000 - km 207,700
Die Leistung umfasst die Gestellung, das Vorhalten und die Entleerung von 5 m³ Müllbehältern auf den Rastplätzen und dem Gehöft in dem Gebiet der Autobahnmeisterei Börde.
Die zu entsorgenden Reiseabfälle bestehen nach der AVV hauptsächlich aus der Hauptkategorie 15 (Abfallschlüssel 150106 Gemischte Verpackungen) und 20 (Abfallschlüssel 200301 Gemischte Siedlungsabfälle). Alle Reiseabfälle und sonstige anfallende Abfälle sind vom AN nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft gemäß KrWG zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Die Standorte auf den Rastplätzen bestimmt der Leiter der Autobahnmeisterei.
Die zugewiesenen Standorte sind nur in Absprache mit dem zuständigen Leiter der Autobahnmeisterei zu verändern.
Gestellung von Müllbehältern mit je mindestens 5 m³ Fassungsvermögen im Gebiet der AM Börde:
- auf Rastanlagen: 23 Stück
- auf Gehöft: 1 Stück
Summe der Entleerungen über die ganze Laufzeit für die AM Börde:
- auf Rastanlagen: Grobmengen: 4.784 Entleerungen, Höchstmenge: 5.741 Entleerungen
- auf Gehöft: Grobmengen: 208 Entleerungen, Höchstmengen: 250 Entleerungen
AM Theeßen
Auf den Rastplätzen im Landkreis Jerichower Land im Zuge der BAB A 2 im unten benannten Streckenabschnitt sowie dem Gehöft der Autobahnmeisterei Theeßen.
Betreuungsbereich der Autobahnmeisterei Theeßen
BAB A 2 km 27,900 - km 86,000
Die Leistung umfasst die Gestellung, das Vorhalten und die Entleerung von 5 m³ Müllbehältern auf den Rastplätzen und dem Gehöft in dem Gebiet der Autobahnmeisterei Theeßen.
Die zu entsorgenden Reiseabfälle bestehen nach der AVV hauptsächlich aus der Hauptkategorie 15 (Abfallschlüssel 150106 Gemischte Verpackungen) und 20 (Abfallschlüssel 200301 Gemischte Siedlungsabfälle). Alle Reiseabfälle und sonstige anfallende Abfälle sind vom AN nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft gemäß KrWG zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Die Standorte auf den Rastplätzen bestimmt der Leiter der Autobahnmeisterei.
Die zugewiesenen Standorte sind nur in Absprache mit dem zuständigen Leiter der Autobahnmeisterei zu verändern.
Gestellung von Müllbehältern mit je mindestens 5 m³ Fassungsvermögen im Gebiet der AM Theeßen:
- auf Rastanlagen: 16 Stück
- auf Gehöft: 2 Stück
Summe der Entleerungen über die ganze Laufzeit für die AM Theeßen:
- auf Rastanlagen: Grobmengen: 3.328 Entleerungen, Höchstmenge: 3.994 Entleerungen
- auf Gehöft: Grobmengen: 416 Entleerungen, Höchstmengen: 499 Entleerungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In III.1.1) bis III.1.3.) benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise zu erbringen.
Mit dem Angebot:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. (Der AG behält sich vor, ab einem Auftragswert von 30.000 € einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB)
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
- Angaben über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. § 44 Abs. 1 VgV)
- Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (§ 42 VgV i. V. m. § 125 GWB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls beitragspflichtig) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das FA derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Mit dem Angebot
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren." (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Mit dem Angebot:
- Angaben über mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten fünf Jahren (ab 2017) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Die Angaben sind im Dokument Eigenerklärung zur Eignung zu tätigen. Die Kontaktdaten (Ansprechpartner/Telefonnummer) sind anzugeben. Weiterführende Beschreibungen der Referenzen sind als Anlage als Referenzbeschreibungen beizufügen.
- Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) je Los
- Produktdatenblatt des bereitzustellenden 5 m³ Müllbehälter
- Transportgenehmigung nach § 53f. KrWG und AbfAEV
- Nachweis der Genehmigung zur Annahme und Behandlung der betreffenden Abfallart nach BlmSchG des Verwertungsbetriebs, insbesondere das Aktenzeichen der genehmigenden Behörde und die Dauer der Genehmigung, Verwerter-Nummer sowie einen Nachweis über die Zulassung der Deponien der jeweils zuständigen Behörde
- lückenlose Darstellung des Entsorgungsweges je Los
Auf Verlangen der Vergabestelle:
- Referenzbescheinigungen bzw. Referenzbeschreibungen zu vergleichbaren Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis.
- entsprechende Nachweise zur Beschäftigtenzahl (falls erforderlich)
- Benennung der Unterauftragnehmer je Los
Abschnitt IV: Verfahren
ein Wirtschaftsteilnehmer pro Los
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de