Nacherschließung durch Neubau eines Gleisanschlusses im Star Park — Planung Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: NEG/2021-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.halle-investvision.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nacherschließung durch Neubau eines Gleisanschlusses im Star Park — Planung Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke
Verkehrsanlagenplanung
Halle (Saale), DE
Die Entwicklungsgesellschaft Industriegebiet Halle-Saalkreis mbH & Co KG ist ein
Tochterunternehmen der Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis
mbH, deren Geschäftsanteile vollständig von der Stadt Halle (Saale) gehalten werden.
Sie hat das Industriegebiet Halle-Saalekreis an der A 14 (nachfolgend „Star Park“)
entwickelt. Nunmehr beabsichtigt sie, die noch nicht veräußerten Flächen im Star Park
für künftige Ansiedlungen nachzuerschließen. Die Entwicklungsgesellschaft plant, die
öffentliche Nacherschließung mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vorzunehmen. Hierzu soll die
verbliebenen Ansiedlungsflächen im Norden mit einem neuen Anschlussgleis erschlossen
werden.
Die vorhabenden Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Anlagen zur Oberflächenentwässerung sind hierbei planungsseitig einzubeziehen und bei Bedarf entsprechende Anpassungsmaßnahmen zu planen. Die Bahnübergänge sollen nach erforderlicher Breite mit Stahlbeton-Großflächenplatten (Mittel- und Randplatten) ausgelegt werden. Sie werden voraussichtlich als nicht technisch gesicherte Bahnübergänge mit Andreaskreuzen errichtet.
Gegenstand des Auftrages sind die Planungs- und Überwachungsleistungen für Verkehrsanlagen gemäß § 48 der HOAI Leistungsphasen 1 – 8 sowie Planungsleistungen für Abwasserkanäle und Leitungssicherungsmaßnahmen gemäß § 44 HOAI Leistungsphasen 1 – 8 (sowie vergleichbarer Vorgängervorschrift oder vergleichbarer Leistungsumfänge bei Büro im Ausland) und verschiedene besondere Leistungen die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Leistungen werden stufenweise / optional beauftragt. Mit dem Zuschlag werden
nur die Leistungen der LP 1-3 beauftragt. Stufenweise / optional ist vorgesehen die
LP 4, LP 5-7 und die LP 8 zu beauftragen. Ein unbedingter Rechtsspruch auf
Beauftragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Es erfolgt eine stufenweise /optionale Beauftragung.
— Erste Stufe: Leistungsphase- 1-3,
— Zweite Stufe: Leistungsphase 4 (Option),
— Dritte Stufe: Leistungsphase 5-7 (Option),
— Vierte Stufe: Leistungsphase 8 (Option).
Mit diesem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Ein
unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht
nicht.
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nacherschließung durch Neubau eines Gleisanschlusses im Star Park — Planung Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Vergaberügen sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebots bei der unter Punkt VI. 4.1 benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.