Abschluss eines Rahmenvertrages für die Gebäudereinigung in Magdeburg, Havelberg und Klietz Referenznummer der Bekanntmachung: 6002247637-BwDLZ Burg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burg
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39288
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]15
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Gebäudereinigung in Magdeburg, Havelberg und Klietz
6002247637-BwDLZ Burg
1: Gebäudereinigung Magdeburg
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Gebäudereinigung in Magdeburg, Vertragslaufzeit 01.07.2022-29.02.2024
2: Fensterreinigung Magdeburg
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Fensterreinigung Magdeburg, Vertragslaufzeit 01.07.2022-29.02.2024
3: Gebäudereinigung Havelberg/Nitzow
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Gebäudereinigung Havelberg, Vertragslaufzeit 01.07.2022-30.06.2026
4: Fensterreinigung Havelberg/Nitzow
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Fensterreinigung Havelberg, Vertragslaufzeit 01.07.2022-30.06.2026
5: Gebäudereinigung Klietz
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Gebäudereinigung Klietz, Vertragslaufzeit 01.09.2022-31.08.2026
6: Fensterreinigung Klietz
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Fensterreinigung Klietz, Vertragslaufzeit 01.09.2022-31.08.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft
- Versicherungsnachweis
- Referenzliste mit mind. 3 vergleichbaren Leistungen
- Nachweis über Teilnahme an Ortsbesichtigung
- Eigenerklärung BAAINBw-B-V034
- Eigenerklärung zum Nachweise der Fachkunde und Leistungsfähigkeit mit Angabe des in den letzten 3 Geschäftsjahren erzielten Gesamtumsatzes
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit