Innerbetrieblicher Sanitäts- und Rettungsdienst (SRD) der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2022-SRD ZASt-204
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innerbetrieblicher Sanitäts- und Rettungsdienst (SRD) der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt
Innerbetrieblicher Sanitäts- und Rettungsdienst (SRD) der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt
Halberstadt (derzeit eine Hauptliegenschaft und eine Außenstelle in Halberstadt)
Die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (ZASt) ist eine Aufnahmeeinrichtung im Sinne von § 44 des Asylgesetzes (AsylG). Sie dient als sogenannte Erstaufnahmeeinrichtung der Unterbringung von neu in Deutschland eingetroffenen asylsuchenden Ausländern, die verpflichtet sind, ihren Asylantrag in der Außenstelle des hierfür zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Halberstadt zu stellen. Die Unterkunftsbereiche der Aufnahmeeinrichtung sind rund um die Uhr bewohnt.
Aufgrund des Sitzes der BAMF-Außenstelle am Standort Halberstadt ist die ZASt die einzige Aufnahmeeinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt, in der von außerhalb des Landes neu zugehende Ausländer, die einen Asylantrag stellen möchten, aufgenommen werden.
Die ZASt besteht aus der Hauptstelle in Halberstadt mit einer oder mehrerer Außenstellen sowie aus unselbständigen Nebenstellen, derzeit in Bernburg und Magdeburg.
Die zu erbringende Dienstleistung ist zunächst als innerbetrieblicher Sanitäts- und Rettungsdienst (SRD) zu verstehen und tritt als solcher ergänzend und unterstützend zu der vor Ort bestehenden medizinischen Versorgung hinzu.
Die medizinische Grundversorgung erfolgt derzeit durch beim Land Sachsen-Anhalt festangestellte ärztliche und pflegerische Kräfte. Hierfür ist auf dem Gelände der ZASt ein medizinischer Betreuungsstützpunkt („MediCare“) eingerichtet. Im Rahmen der Sprechstunden werden hier von Montag bis Freitag die Bewohner der ZASt bei Bedarf untersucht, teilweise behandelt oder aber auch zu niedergelassenen Ärzten überwiesen.
Der SRD hat im Rahmen der vereinbarten Einsatzzeiten die Notfallversorgung sowie die Patientenbeförderung abzusichern und komplementär das MediCare zu unterstützen.
Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von 12 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren zum 31.05.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
1. Bei Vorhandensein einer Bietergemeinschaft ist die veröffentlichte Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot abzugeben.
2. Mit dem Angebot ist die veröffentlichte Erklärung zum Datenschutz sowie die Vertraulichkeitserklärung einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 105 Gewerbeordnung i. V. m. § 19 MiLoG) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
- Nachweis über die Eintragung im Handels-, Genossenschafts-, Stiftungs- oder Vereinsregister oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates, in dem der Bewerber ansässig ist,
- Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, bzw. ein Nachweis, warum diese nicht erforderlich ist,
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, sind die o.a. Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
- gültiger Nachweis über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates, in dem der Bewerber ansässig ist oder eine Erklärung bei Freiberuflern, dass keine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft erforderlich ist
- Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (siehe Anlage zur Veröffentlichung)
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des amtlichen Verzeichnisses bzw. ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
- Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt, Nachunternehmerverzeichnis (siehe Anlage zur Veröffentlichung),
- Nachweis eines Mindestjahresumsatzes im Bereich des Sanitäts- und/oder Rettungsdienstes der letzten drei Geschäftsjahre Jahre in Höhe von 2.000.000,- € durch Vorlage einer Bestätigung vom Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, aus der die Höhe des Jahresumsatzes der einzelnen Jahre zu entnehmen ist,
- Nachweis über eine Versicherung für die Haftung bei Personen- und Sachschäden entsprechend § 13 Abs. 2 RettDG LSA durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsscheine aus denen die Haftungsrisiken und deren Deckungssummen hervorgehen
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, sind die o.a. Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
. geeignete Referenzen zu Aufträgen im Bereich des Sanitäts- und/oder Rettungsdienstes in Form einer Liste, der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des amtlichen Verzeichnisses bzw. ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und Benennung des Nachunternehmers
. Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass nur Personal eingesetzt wird, welches freiwillig einwilligt, sich vor seinem Einsatz einer zusätzlichen Unbedenklichkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt und die Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt zu unterziehen.
. Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass keine ausreisepflichtigen Ausländer und keine Ausländer, deren Aufenthalt im Bundesgebiet nur gestattet ist (§ 55 AsylG), als Rettungsdienstpersonal eingesetzt werden
. Alle für die Durchführung des Rettungsdienstes als verantwortlich bestellten Personen sind zu benennen. Es handelt sich hierbei um die Person(en), die das Rettungsgeschäft, ungeachtet einer Stellung als gesetzlicher Vertreter des Bieters, aufgrund ihrer Stellung im Betrieb fachlich und betriebswirtschaftlich tatsächlich verantwortlich leitet/leiten. Die Benennung ist auch erforderlich, soweit der Leistungserbringer eine natürliche Person ist und die rettungsdienstlichen Geschäfte ausschließlich selbst führt bzw. führen wird. Der Bieter und die für die Durchführung des Rettungsdienstes verantwortliche Person sind in diesem Fall personenidentisch.
. Zum Nachweis der fachlichen Eignung der für die Durchführung des Rettungsdienstes verantwortlichen Person ist eine gültige öffentlich-rechtliche Gestattung zur Durchführung von Notfallrettung und Patientenbeförderung vorzulegen. Eine öffentlich-rechtliche Gestattung ist entweder eine hoheitliche rettungsdienstliche Genehmigung, die dem Bieter die Durchführung der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung erlaubt, oder ein mit dem Träger des Rettungsdienstes geschlossener Vertrag, durch den dem Bieter die Leistungen der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung übertragen worden sind
. Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass nur Personal eingesetzt wird, welches entsprechend § 18 Abs. 1 RettDG LSA die erforderliche Qualifikation besitzt (Notfallsanitäter, Rettungssanitäter). Der Auftragnehmer hat vor Einsatz den Nachweis der Qualifikation seiner eingesetzten Mitarbeiter in geeigneter Weise unaufgefordert nachzuweisen.
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, sind die o.a. Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern. In beiden Fällen sind in Form einer Eigenerklärung die Teile des Auftrages zu benennen, die nicht selbst erbracht werden.
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes), (siehe Anlage zur Veröffentlichung)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes) (siehe Anlage zur Veröffentlichung)
- Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes) (siehe Anlage zur Veröffentlichung)
Diese Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, sind die o.a. Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern.
- Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes) (siehe Anlage zur Veröffentlichung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu Punkt III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
Weiterhin ist nachzuweisen, dass die für die Durchführung des Rettungsdienstes als verantwortlich bestellte und benannte Person im Rahmen der vorgelegten Genehmigung bzw. des vorgelegten Vertrages die Rettungsdienstgeschäfte verantwortlich geleitet hat (Eigenerklärung ausreichend) und eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 NotSanG oder nach § 1 Abs. 1 Rettungsassistentengesetz (RettAssG vom 10.07.1989) besitzt. Für den Fall, dass die als verantwortlich bestellte und benannte Person nur eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 RettAssG besitzt muss schriftlich zugesagt werden (Eigenerklärung ausreichend), dass die Ergänzungsqualifikation zum Notfallsanitäter gem. § 32 Abs. 2 NotSanG bis zum Ende der Übergangsfrist am 31.12.2023 absolviert und nachgereicht wird.
Mit in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union erworbenen berufsbefähigenden Qualifikationen kann der Fachkundenachweis geführt werden, sofern der Bieter deren Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachweist.
1.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
2.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).