HWSB Deich Blumenthal km 13,4 - 14,5 Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0009/GN
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Deich Blumenthal km 13,4 - 14,5
Deichbau, Asphalt- und Betonwegebau
Rechter Elbedeich bei Deich km 13,4 - 14,5
Stadt Burg (Elbe) OT Blumenthal
Errichtung Spundwand als Deichdichtung 6.600 m²
Errichtung Stützköper 37.385 m³
Verlegung landseitiger Graben 920 m³
Deichkronenbefestigung aus Asphalt 3.540 m²
Betonspurbahnweg auf landseitiger Berme 1.100 m
Baumpflanzungen 92 St
ELER HWS
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
s. Vergabeunterlagen
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung und Vergabeunterlagen
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung und Vergabeunterlagen
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung und Vergabeunterlagen
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung und Vergabeunterlagen
Der erfolgreiche Bieter muss den Vertragsbedingungen § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und §13 Abs. 2 und 4 LVG LSA zustimmen.
Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Vergabestelle Nord
Otto-von-Guericke-Straße 5
39104 Magdeburg
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung NICHT zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzend zur vorliegenden Bekanntmachung wird auf alle weiteren Ausführungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind verwiesen.
Hinweis: Ein Versand der Unterlagen per E-Mail oder Post ist nicht vorgesehen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bewerberfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung per E-Mail beim Auftraggeber (Angabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten) automatisch unterrichtet. Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung bewerben, werden gebeten, sich freiwillig beim Auftraggeber zu registrieren (d.h. Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten per E-Mail anzugeben), um Ihnen im Fall etwaiger Fragen von Mitbewerbern die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können. Bei der Abgabe von Eigenerklärungen sind die Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre eindeutig einer Jahreszahl zuzuordnen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.