Baustellenbüros Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-EU-2-Baustellenbüros
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 06114
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lda-lsa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baustellenbüros
Lieferung und Wartung von Büro- und Aufenthaltscontainern sowie sonstiger Ausrüstungen zur Miete für den Baustellenbetrieb bei archäologischen Untersuchungen in Sachsen-Anhalt in 8 Losen
Container und Zubehör für den Bereich Nord
Als zentraler Standort für die Kalkulation der Transportentfernung zum jeweiligen Lieferort (jeweilige Baustelle) wird Stendal vorgegeben.
• Lieferung, Gebrauchsüberlassung (Vorhaltezeit/Miete) und Abholung von Büro- und Aufenthaltscontainern
• ggf. zusätzliche Ausstattungen für Büro- und Aufenthaltscontainer
• Umsetzung von Büro- und Aufenthaltscontainern
• Lieferung, Gebrauchsüberlassung (Vorhaltezeit/Miete) und Abholung von Wassertanks (Fassungsvermögen 1.000 Liter)
• Umsetzung von Wassertanks
• Lieferung, Gebrauchsüberlassung (Vorhaltezeit/Miete) und Abholung von Materialcontainern "groß" und Materialcontainern "klein"
• Umsetzung von Materialcontainern "groß" und Materialcontainern "klein"
• Lieferung, Gebrauchsüberlassung (Vorhaltezeit/Miete) und Abholung von diebstahlgesicherten Stromaggregaten (betankt)
• Anschluss der Stromaggregate (Herstellung der Elektrizität in den Büro- und Aufenthaltscontainern)
• Umsetzung von Stromaggregaten
• ggf. Wartung von Containern und Zubehör im Rahmen der Gebrauchsüberlassung
Die Lieferung und das Aufstellen sowie Betreiben, Warten und das Abfahren erfolgen zur bzw. auf der jeweiligen Baustelle des LDA. Die Baustellen des LDA befinden sich in der Regel außerhalb von bebauten Gebieten auf Acker-, Wald- und Wiesenflächen.
Der An- und Abtransport zur Baustelle erfolgt über das öffentliche Straßennetz, Baustraßen (in der Regel Schotterbefestigung) und über vorhandene Feldwege. Die vorhandenen Feldwege können teilweise unbefestigt sein.
Kalkulatorisch ist vom zentralen Lieferort Stendal für den Bereich Nord bzw. Halle (Saale) für den Bereich Süd auszugehen. Die Kosten für die Anlieferung bis zum zentralen Lieferort sind bereits einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Vom zentralen Lieferort bis zur jeweiligen Baustelle sind im Leistungsverzeichnis "Mehrkilometer" vorgesehen. Für die Fälle, dass die tatsächliche Anlieferentfernung zur Baustelle geringer ist, als bis zum zentralen Lieferort, werden jedoch keine zusätzlichen Mehrkilometer für die Entfernung zwischen zentralen Lieferort und Baustelle vergütet.
Das Aufstellen der Büro- und Aufenthaltscontainer sowie sonstiger Ausrüstungen erfolgt auf den Flächen des Auftraggebers auf vorhandener Schotterbefestigung, bzw. geeigneten unbefestigten Flächen.
Innerhalb der jeweiligen Baustelle sind bis zu fünf Umsetzungen im Umkreis bis 15 km vorgesehen.
Der Zeitraum der Gebrauchsüberlassung kann sehr unterschiedlich sein und zwischen einer Woche und zwei Jahren liegen. Er richtet sich nach der Dauer der archäologischen Untersuchungen vor Ort.
Der Auftraggeber sichert eine Mindestmietzeit je Container bzw. sonstigem Ausrüstungsgegenstand von 1 Monat (= 30 Tage) zu.
Erfahrungsgemäß sind maximal 13 Bürocontainer, 20 Aufenthaltscontainer, 13 Wassertanks, 13 Materialcontainer "groß", 13 Materialcontainer "klein" und 13 Stromaggregate (diebstahlgesichert) gleichzeitig im Einsatz.
Erfahrungsgemäß sind durchschnittlich 8 Bürocontainer, 11 Aufenthaltscontainer, 8 Wassertanks, 8 Materialcontainer "groß", 5 Materialcontainer "klein" und 6 Stromaggregate (diebstahlgesichert) gleichzeitig im Einsatz.
Der Abruf der Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber über entsprechende Einzelverträge elektronisch per E-Mail. Dabei wird der Ort der Baustelle mitgeteilt und die zu liefernden Büro- und Aufenthaltscontainer sowie sonstige Ausrüstungen konkretisiert. Der Auftragnehmer hat den Abruf spätestens am folgenden Werktag zu bestätigen.
Die Einzelbeauftragungen zur Gebrauchsüberlassung können durch den Auftraggeber jeweils separat je Container bzw. sonstigem Ausrüstungsgegenstand schriftlich per E-Mail mit einer Frist von 1 Woche beendet werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Vertragsbeginn eine zentrale E-Mail Adresse und einen direkten Ansprechpartner zu benennen.
Eine Abrufverpflichtung in einem vorab fest bestimmten Umfang kann aus den einzelnen Rahmenvereinbarungen nicht abgeleitet werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er bei Bedarf innerhalb von 1 Woche nach Abruf mindestens 2 Aufenthaltscontainer, 1 Materialcontainer "klein" und 1 Stromaggregat (diebstahlgesichert) bereitstellen kann.
Darüberhinausgehend abgerufene Leistungen müssen innerhalb von 2 Wochen bereitgestellt werden können.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarungen enden spätestens nach einer Laufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Container und Zubehör für den Bereich Süd
Als zentraler Standort für die Kalkulation der Transportentfernung zum jeweiligen Lieferort (jeweilige Baustelle) wird Halle (Saale) vorgegeben.
• Lieferung, Gebrauchsüberlassung (Vorhaltezeit/Miete) und Abholung von Büro- und Aufenthaltscontainern
• ggf. zusätzliche Ausstattungen für Büro- und Aufenthaltscontainer
• Umsetzung von Büro- und Aufenthaltscontainern
• Lieferung, Gebrauchsüberlassung (Vorhaltezeit/Miete) und Abholung von Wassertanks (Fassungsvermögen 1.000 Liter)
• Umsetzung von Wassertanks
• Lieferung, Gebrauchsüberlassung (Vorhaltezeit/Miete) und Abholung von Materialcontainern "groß" und Materialcontainern "klein"
• Umsetzung von Materialcontainern "groß" und Materialcontainern "klein"
• Lieferung, Gebrauchsüberlassung (Vorhaltezeit/Miete) und Abholung von diebstahlgesicherten Stromaggregaten (betankt)
• Anschluss der Stromaggregate (Herstellung der Elektrizität in den Büro- und Aufenthaltscontainern)
• Umsetzung von Stromaggregaten
• ggf. Wartung von Containern und Zubehör im Rahmen der Gebrauchsüberlassung
Die Lieferung und das Aufstellen sowie Betreiben, Warten und das Abfahren erfolgen zur bzw. auf der jeweiligen Baustelle des LDA. Die Baustellen des LDA befinden sich in der Regel außerhalb von bebauten Gebieten auf Acker-, Wald- und Wiesenflächen.
Der An- und Abtransport zur Baustelle erfolgt über das öffentliche Straßennetz, Baustraßen (in der Regel Schotterbefestigung) und über vorhandene Feldwege. Die vorhandenen Feldwege können teilweise unbefestigt sein.
Kalkulatorisch ist vom zentralen Lieferort Stendal für den Bereich Nord bzw. Halle (Saale) für den Bereich Süd auszugehen. Die Kosten für die Anlieferung bis zum zentralen Lieferort sind bereits einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Vom zentralen Lieferort bis zur jeweiligen Baustelle sind im Leistungsverzeichnis "Mehrkilometer" vorgesehen. Für die Fälle, dass die tatsächliche Anlieferentfernung zur Baustelle geringer ist, als bis zum zentralen Lieferort, werden jedoch keine zusätzlichen Mehrkilometer für die Entfernung zwischen zentralen Lieferort und Baustelle vergütet.
Das Aufstellen der Büro- und Aufenthaltscontainer sowie sonstiger Ausrüstungen erfolgt auf den Flächen des Auftraggebers auf vorhandener Schotterbefestigung, bzw. geeigneten unbefestigten Flächen.
Innerhalb der jeweiligen Baustelle sind bis zu fünf Umsetzungen im Umkreis bis 15 km vorgesehen.
Der Zeitraum der Gebrauchsüberlassung kann sehr unterschiedlich sein und zwischen einer Woche und zwei Jahren liegen. Er richtet sich nach der Dauer der archäologischen Untersuchungen vor Ort.
Der Auftraggeber sichert eine Mindestmietzeit je Container bzw. sonstigem Ausrüstungsgegenstand von 1 Monat (= 30 Tage) zu.
Erfahrungsgemäß sind maximal 15 Bürocontainer, 23 Aufenthaltscontainer, 15 Wassertanks, 15 Materialcontainer "groß", 15 Materialcontainer "klein" und 15 Stromaggregate (diebstahlgesichert) gleichzeitig im Einsatz.
Erfahrungsgemäß sind durchschnittlich 9 Bürocontainer, 12 Aufenthaltscontainer, 9 Wassertanks, 9 Materialcontainer "groß", 5 Materialcontainer "klein" und 7 Stromaggregate (diebstahlgesichert) gleichzeitig im Einsatz.
Der Abruf der Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber über entsprechende Einzelverträge elektronisch per E-Mail. Dabei wird der Ort der Baustelle mitgeteilt und die zu liefernden Büro- und Aufenthaltscontainer sowie sonstige Ausrüstungen konkretisiert. Der Auftragnehmer hat den Abruf spätestens am folgenden Werktag zu bestätigen.
Die Einzelbeauftragungen zur Gebrauchsüberlassung können durch den Auftraggeber jeweils separat je Container bzw. sonstigem Ausrüstungsgegenstand schriftlich per E-Mail mit einer Frist von 1 Woche beendet werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Vertragsbeginn eine zentrale E-Mail Adresse und einen direkten Ansprechpartner zu benennen.
Eine Abrufverpflichtung in einem vorab fest bestimmten Umfang kann aus den einzelnen Rahmenvereinbarungen nicht abgeleitet werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er bei Bedarf innerhalb von 1 Woche nach Abruf mindestens 2 Aufenthaltscontainer, 1 Materialcontainer "klein" und 1 Stromaggregat (diebstahlgesichert) bereitstellen kann.
Darüberhinausgehend abgerufene Leistungen müssen innerhalb von 2 Wochen bereitgestellt werden können.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarungen enden spätestens nach einer Laufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mobile Toiletten für den Bereich Nord
Als zentraler Standort für die Kalkulation der Transportentfernung zum jeweiligen Lieferort (jeweilige Baustelle) wird Stendal vorgegeben.
• Lieferung, Gebrauchsüberlassung (Vorhaltezeit/Miete) und Abholung von mobilen Toiletten mit und ohne Waschgelegenheit
• wöchentliche Entleerung und Entsorgung der Fäkalien sowie Reinigung (Auffüllen von Toilettenpapier, etc.) und Flächendesinfektion mobiler Toiletten mit und ohne Waschgelegenheit
• Umsetzung mobiler Toiletten mit und ohne Waschgelegenheit
• ggf. Wartung von mobilen Toiletten mit und ohne Waschgelegenheit im Rahmen der Gebrauchsüberlassung
Die Lieferung und das Aufstellen sowie Betreiben, Warten und das Abfahren erfolgen zur bzw. auf der jeweiligen Baustelle des LDA. Die Baustellen des LDA befinden sich in der Regel außerhalb von bebauten Gebieten auf Acker-, Wald- und Wiesenflächen.
Der An- und Abtransport zur Baustelle erfolgt über das öffentliche Straßennetz, Baustraßen (in der Regel Schotterbefestigung) und über vorhandene Feldwege. Die vorhandenen Feldwege können teilweise unbefestigt sein.
Kalkulatorisch ist vom zentralen Lieferort Stendal für den Bereich Nord bzw. Halle (Saale) für den Bereich Süd auszugehen. Die Kosten für die Anlieferung bis zum zentralen Lieferort sind bereits einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Vom zentralen Lieferort bis zur jeweiligen Baustelle sind im Leistungsverzeichnis "Mehrkilometer" vorgesehen. Für die Fälle, dass die tatsächliche Anlieferentfernung zur Baustelle geringer ist, als bis zum zentralen Lieferort, werden jedoch keine zusätzlichen Mehrkilometer für die Entfernung zwischen zentralen Lieferort und Baustelle vergütet.
Das Aufstellen der mobilen Toiletten erfolgt auf den Flächen des Auftraggebers auf vorhandener Schotterbefestigung, bzw. geeigneten unbefestigten Flächen.
Innerhalb der jeweiligen Baustelle sind bis zu fünf Umsetzungen im Umkreis bis 15 km vorgesehen.
Der Zeitraum der Gebrauchsüberlassung kann sehr unterschiedlich sein und zwischen einer Woche und zwei Jahren liegen. Er richtet sich nach der Dauer der archäologischen Untersuchungen vor Ort.
Der Auftraggeber sichert eine Mindestmietzeit je mobiler Toilette von 1 Woche (= 7 Tage) zu.
Erfahrungsgemäß sind maximal 40 mobile Toiletten und 14 mobile Toiletten mit Waschgelegenheit gleichzeitig im Einsatz.
Erfahrungsgemäß sind durchschnittlich 30 mobile Toiletten und 3 mobile Toiletten mit Waschgelegenheit gleichzeitig im Einsatz.
Der Abruf der Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber über entsprechende Einzelverträge elektronisch per E-Mail. Dabei wird der Ort der Baustelle mitgeteilt und die zu liefernden mobilen Toiletten konkretisiert. Der Auftragnehmer hat den Abruf spätestens am folgenden Werktag zu bestätigen.
Die Einzelbeauftragungen zur Gebrauchsüberlassung können durch den Auftraggeber jeweils separat je mobiler Toilette schriftlich per E-Mail mit einer Frist von 2 Tagen beendet werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Vertragsbeginn eine zentrale E-Mail Adresse und einen direkten Ansprechpartner zu benennen.
Eine Abrufverpflichtung in einem vorab fest bestimmten Umfang kann aus den einzelnen Rahmenvereinbarungen nicht abgeleitet werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er bei Bedarf innerhalb von 3 Tagen nach Abruf mindestens 6 mobile Toiletten bereitstellen kann.
Darüberhinausgehend abgerufene Leistungen müssen innerhalb von 2 Wochen bereitgestellt werden können.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarungen enden spätestens nach einer Laufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mobile Toiletten für den Bereich Süd
Als zentraler Standort für die Kalkulation der Transportentfernung zum jeweiligen Lieferort (jeweilige Baustelle) wird Halle (Saale) vorgegeben.
• Lieferung, Gebrauchsüberlassung (Vorhaltezeit/Miete) und Abholung von mobilen Toiletten mit und ohne Waschgelegenheit
• wöchentliche Entleerung und Entsorgung der Fäkalien sowie Reinigung (Auffüllen von Toilettenpapier, etc.) und Flächendesinfektion mobiler Toiletten mit und ohne Waschgelegenheit
• Umsetzung mobiler Toiletten mit und ohne Waschgelegenheit
• ggf. Wartung von mobilen Toiletten mit und ohne Waschgelegenheit im Rahmen der Gebrauchsüberlassung
Die Lieferung und das Aufstellen sowie Betreiben, Warten und das Abfahren erfolgen zur bzw. auf der jeweiligen Baustelle des LDA. Die Baustellen des LDA befinden sich in der Regel außerhalb von bebauten Gebieten auf Acker-, Wald- und Wiesenflächen.
Der An- und Abtransport zur Baustelle erfolgt über das öffentliche Straßennetz, Baustraßen (in der Regel Schotterbefestigung) und über vorhandene Feldwege. Die vorhandenen Feldwege können teilweise unbefestigt sein.
Kalkulatorisch ist vom zentralen Lieferort Stendal für den Bereich Nord bzw. Halle (Saale) für den Bereich Süd auszugehen. Die Kosten für die Anlieferung bis zum zentralen Lieferort sind bereits einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Vom zentralen Lieferort bis zur jeweiligen Baustelle sind im Leistungsverzeichnis "Mehrkilometer" vorgesehen. Für die Fälle, dass die tatsächliche Anlieferentfernung zur Baustelle geringer ist, als bis zum zentralen Lieferort, werden jedoch keine zusätzlichen Mehrkilometer für die Entfernung zwischen zentralen Lieferort und Baustelle vergütet.
Das Aufstellen der mobilen Toiletten erfolgt auf den Flächen des Auftraggebers auf vorhandener Schotterbefestigung, bzw. geeigneten unbefestigten Flächen.
Innerhalb der jeweiligen Baustelle sind bis zu fünf Umsetzungen im Umkreis bis 15 km vorgesehen.
Der Zeitraum der Gebrauchsüberlassung kann sehr unterschiedlich sein und zwischen einer Woche und zwei Jahren liegen. Er richtet sich nach der Dauer der archäologischen Untersuchungen vor Ort.
Der Auftraggeber sichert eine Mindestmietzeit je mobiler Toilette von 1 Woche (= 7 Tage) zu.
Erfahrungsgemäß sind maximal 54 mobile Toiletten und 16 mobile Toiletten mit Waschgelegenheit gleichzeitig im Einsatz.
Erfahrungsgemäß sind durchschnittlich 35 mobile Toiletten und 3 mobile Toiletten mit Waschgelegenheit gleichzeitig im Einsatz.
Der Abruf der Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber über entsprechende Einzelverträge elektronisch per E-Mail. Dabei wird der Ort der Baustelle mitgeteilt und die zu liefernden mobilen Toiletten konkretisiert. Der Auftragnehmer hat den Abruf spätestens am folgenden Werktag zu bestätigen.
Die Einzelbeauftragungen zur Gebrauchsüberlassung können durch den Auftraggeber jeweils separat je mobiler Toilette schriftlich per E-Mail mit einer Frist von 2 Tagen beendet werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Vertragsbeginn eine zentrale E-Mail Adresse und einen direkten Ansprechpartner zu benennen.
Eine Abrufverpflichtung in einem vorab fest bestimmten Umfang kann aus den einzelnen Rahmenvereinbarungen nicht abgeleitet werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er bei Bedarf innerhalb von 3 Tagen nach Abruf mindestens 6 mobile Toiletten bereitstellen kann.
Darüberhinausgehend abgerufene Leistungen müssen innerhalb von 2 Wochen bereitgestellt werden können.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarungen enden spätestens nach einer Laufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bauwagen für den Bereich Nord
Als zentraler Standort für die Kalkulation der Transportentfernung zum jeweiligen Lieferort (jeweilige Baustelle) wird Stendal vorgegeben.
• Lieferung, Gebrauchsüberlassung (Vorhaltezeit/Miete) und Abholung von Bauwagen
• Umsetzung von Bauwagen
• ggf. Wartung von Bauwagen im Rahmen der Gebrauchsüberlassung
Die Lieferung und das Aufstellen sowie Betreiben, Warten und das Abfahren erfolgen zur bzw. auf der jeweiligen Baustelle des LDA. Die Baustellen des LDA befinden sich in der Regel außerhalb von bebauten Gebieten auf Acker-, Wald- und Wiesenflächen.
Der An- und Abtransport zur Baustelle erfolgt über das öffentliche Straßennetz, Baustraßen (in der Regel Schotterbefestigung) und über vorhandene Feldwege. Die vorhandenen Feldwege können teilweise unbefestigt sein.
Kalkulatorisch ist vom zentralen Lieferort Stendal für den Bereich Nord bzw. Halle (Saale) für den Bereich Süd auszugehen. Die Kosten für die Anlieferung bis zum zentralen Lieferort sind bereits einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Vom zentralen Lieferort bis zur jeweiligen Baustelle sind im Leistungsverzeichnis "Mehrkilometer" vorgesehen. Für die Fälle, dass die tatsächliche Anlieferentfernung zur Baustelle geringer ist, als bis zum zentralen Lieferort, werden jedoch keine zusätzlichen Mehrkilometer für die Entfernung zwischen zentralen Lieferort und Baustelle vergütet.
Das Aufstellen der Bauwagen erfolgt auf den Flächen des Auftraggebers auf vorhandener Schotterbefestigung, bzw. geeigneten unbefestigten Flächen.
Innerhalb der jeweiligen Baustelle sind bis zu fünf Umsetzungen im Umkreis bis 15 km vorgesehen.
Der Zeitraum der Gebrauchsüberlassung kann sehr unterschiedlich sein und zwischen einer Woche und zwei Jahren liegen. Er richtet sich nach der Dauer der archäologischen Untersuchungen vor Ort.
Der Auftraggeber sichert eine Mindestmietzeit je Bauwagen von 1 Monat (= 30 Tage) zu.
Erfahrungsgemäß sind maximal 6 Bauwagen gleichzeitig im Einsatz.
Erfahrungsgemäß sind durchschnittlich 3 Bauwagen gleichzeitig im Einsatz.
Der Abruf der Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber über entsprechende Einzelverträge elektronisch per E-Mail. Dabei wird der Ort der Baustelle mitgeteilt und die zu liefernden Bauwagen konkretisiert. Der Auftragnehmer hat den Abruf spätestens am folgenden Werktag zu bestätigen.
Die Einzelbeauftragungen zur Gebrauchsüberlassung können durch den Auftraggeber jeweils separat je Bauwagen schriftlich per E-Mail mit einer Frist von 1 Woche beendet werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Vertragsbeginn eine zentrale E-Mail Adresse und einen direkten Ansprechpartner zu benennen.
Eine Abrufverpflichtung in einem vorab fest bestimmten Umfang kann aus den einzelnen Rahmenvereinbarungen nicht abgeleitet werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er bei Bedarf innerhalb von 1 Woche nach Abruf mindestens 1 Bauwagen bereitstellen kann.
Darüberhinausgehend abgerufene Leistungen müssen innerhalb von 2 Wochen bereitgestellt werden können.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarungen enden spätestens nach einer Laufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bauwagen für den Bereich Süd
Als zentraler Standort für die Kalkulation der Transportentfernung zum jeweiligen Lieferort (jeweilige Baustelle) wird Halle (Saale) vorgegeben.
• Lieferung, Gebrauchsüberlassung (Vorhaltezeit/Miete) und Abholung von Bauwagen
• Umsetzung von Bauwagen
• ggf. Wartung von Bauwagen im Rahmen der Gebrauchsüberlassung
Die Lieferung und das Aufstellen sowie Betreiben, Warten und das Abfahren erfolgen zur bzw. auf der jeweiligen Baustelle des LDA. Die Baustellen des LDA befinden sich in der Regel außerhalb von bebauten Gebieten auf Acker-, Wald- und Wiesenflächen.
Der An- und Abtransport zur Baustelle erfolgt über das öffentliche Straßennetz, Baustraßen (in der Regel Schotterbefestigung) und über vorhandene Feldwege. Die vorhandenen Feldwege können teilweise unbefestigt sein.
Kalkulatorisch ist vom zentralen Lieferort Stendal für den Bereich Nord bzw. Halle (Saale) für den Bereich Süd auszugehen. Die Kosten für die Anlieferung bis zum zentralen Lieferort sind bereits einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Vom zentralen Lieferort bis zur jeweiligen Baustelle sind im Leistungsverzeichnis "Mehrkilometer" vorgesehen. Für die Fälle, dass die tatsächliche Anlieferentfernung zur Baustelle geringer ist, als bis zum zentralen Lieferort, werden jedoch keine zusätzlichen Mehrkilometer für die Entfernung zwischen zentralen Lieferort und Baustelle vergütet.
Das Aufstellen der Bauwagen erfolgt auf den Flächen des Auftraggebers auf vorhandener Schotterbefestigung, bzw. geeigneten unbefestigten Flächen.
Innerhalb der jeweiligen Baustelle sind bis zu fünf Umsetzungen im Umkreis bis 15 km vorgesehen.
Der Zeitraum der Gebrauchsüberlassung kann sehr unterschiedlich sein und zwischen einer Woche und zwei Jahren liegen. Er richtet sich nach der Dauer der archäologischen Untersuchungen vor Ort.
Der Auftraggeber sichert eine Mindestmietzeit je Bauwagen von 1 Monat (= 30 Tage) zu.
Erfahrungsgemäß sind maximal 6 Bauwagen gleichzeitig im Einsatz.
Erfahrungsgemäß sind durchschnittlich 3 Bauwagen gleichzeitig im Einsatz.
Der Abruf der Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber über entsprechende Einzelverträge elektronisch per E-Mail. Dabei wird der Ort der Baustelle mitgeteilt und die zu liefernden Bauwagen konkretisiert. Der Auftragnehmer hat den Abruf spätestens am folgenden Werktag zu bestätigen.
Die Einzelbeauftragungen zur Gebrauchsüberlassung können durch den Auftraggeber jeweils separat je Bauwagen schriftlich per E-Mail mit einer Frist von 1 Woche beendet werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Vertragsbeginn eine zentrale E-Mail Adresse und einen direkten Ansprechpartner zu benennen.
Eine Abrufverpflichtung in einem vorab fest bestimmten Umfang kann aus den einzelnen Rahmenvereinbarungen nicht abgeleitet werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er bei Bedarf innerhalb von 1 Woche nach Abruf mindestens 1 Bauwagen bereitstellen kann.
Darüberhinausgehend abgerufene Leistungen müssen innerhalb von 2 Wochen bereitgestellt werden können.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarungen enden spätestens nach einer Laufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wassertanks für den Bereich Nord
Als zentraler Standort für die Kalkulation der Transportentfernung zum jeweiligen Lieferort (jeweilige Baustelle) wird Stendal vorgegeben.
• Lieferung inkl. Erstbefüllung, Gebrauchsüberlassung (Vorhaltezeit/Miete) und Abholung von Wassertanks (Fassungsvermögen 1.000 Liter)
• zusätzliche Befüllung von Wassertanks
• Umsetzung von Wassertanks
• ggf. Wartung von Wassertanks im Rahmen der Gebrauchsüberlassung
Die Lieferung und das Aufstellen sowie Betreiben, Warten und das Abfahren erfolgen zur bzw. auf der jeweiligen Baustelle des LDA. Die Baustellen des LDA befinden sich in der Regel außerhalb von bebauten Gebieten auf Acker-, Wald- und Wiesenflächen.
Der An- und Abtransport zur Baustelle erfolgt über das öffentliche Straßennetz, Baustraßen (in der Regel Schotterbefestigung) und über vorhandene Feldwege. Die vorhandenen Feldwege können teilweise unbefestigt sein.
Kalkulatorisch ist vom zentralen Lieferort Stendal für den Bereich Nord bzw. Halle (Saale) für den Bereich Süd auszugehen. Die Kosten für die Anlieferung bis zum zentralen Lieferort sind bereits einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Vom zentralen Lieferort bis zur jeweiligen Baustelle sind im Leistungsverzeichnis "Mehrkilometer" vorgesehen. Für die Fälle, dass die tatsächliche Anlieferentfernung zur Baustelle geringer ist, als bis zum zentralen Lieferort, werden jedoch keine zusätzlichen Mehrkilometer für die Entfernung zwischen zentralen Lieferort und Baustelle vergütet.
Das Aufstellen der Wassertanks erfolgt auf den Flächen des Auftraggebers auf vorhandener Schotterbefestigung, bzw. geeigneten unbefestigten Flächen.
Innerhalb der jeweiligen Baustelle sind bis zu fünf Umsetzungen im Umkreis bis 15 km vorgesehen.
Der Zeitraum der Gebrauchsüberlassung kann sehr unterschiedlich sein und zwischen einer Woche und zwei Jahren liegen. Er richtet sich nach der Dauer der archäologischen Untersuchungen vor Ort.
Der Auftraggeber sichert eine Mindestmietzeit je Wassertank von 1 Monat (= 30 Tage) zu.
Erfahrungsgemäß sind maximal 13 Wassertanks gleichzeitig im Einsatz.
Erfahrungsgemäß sind durchschnittlich 8 Wassertanks gleichzeitig im Einsatz.
Der Abruf der Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber über entsprechende Einzelverträge elektronisch per E-Mail. Dabei wird der Ort der Baustelle mitgeteilt und die zu liefernden Wassertanks konkretisiert. Der Auftragnehmer hat den Abruf spätestens am folgenden Werktag zu bestätigen.
Die Einzelbeauftragungen zur Gebrauchsüberlassung können durch den Auftraggeber jeweils separat je Wassertank schriftlich per E-Mail mit einer Frist von 1 Woche beendet werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Vertragsbeginn eine zentrale E-Mail Adresse und einen direkten Ansprechpartner zu benennen.
Eine Abrufverpflichtung in einem vorab fest bestimmten Umfang kann aus den einzelnen Rahmenvereinbarungen nicht abgeleitet werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er bei Bedarf innerhalb von 1 Woche nach Abruf mindestens 2 Wassertanks bereitstellen kann.
Darüberhinausgehend abgerufene Leistungen müssen innerhalb von 2 Wochen bereitgestellt werden können.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarungen enden spätestens nach einer Laufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wassertanks für den Bereich Süd
Als zentraler Standort für die Kalkulation der Transportentfernung zum jeweiligen Lieferort (jeweilige Baustelle) wird Halle (Saale) vorgegeben.
• Lieferung inkl. Erstbefüllung, Gebrauchsüberlassung (Vorhaltezeit/Miete) und Abholung von Wassertanks (Fassungsvermögen 1.000 Liter)
• zusätzliche Befüllung von Wassertanks
• Umsetzung von Wassertanks
• ggf. Wartung von Wassertanks im Rahmen der Gebrauchsüberlassung
Die Lieferung und das Aufstellen sowie Betreiben, Warten und das Abfahren erfolgen zur bzw. auf der jeweiligen Baustelle des LDA. Die Baustellen des LDA befinden sich in der Regel außerhalb von bebauten Gebieten auf Acker-, Wald- und Wiesenflächen.
Der An- und Abtransport zur Baustelle erfolgt über das öffentliche Straßennetz, Baustraßen (in der Regel Schotterbefestigung) und über vorhandene Feldwege. Die vorhandenen Feldwege können teilweise unbefestigt sein.
Kalkulatorisch ist vom zentralen Lieferort Stendal für den Bereich Nord bzw. Halle (Saale) für den Bereich Süd auszugehen. Die Kosten für die Anlieferung bis zum zentralen Lieferort sind bereits einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Vom zentralen Lieferort bis zur jeweiligen Baustelle sind im Leistungsverzeichnis "Mehrkilometer" vorgesehen. Für die Fälle, dass die tatsächliche Anlieferentfernung zur Baustelle geringer ist, als bis zum zentralen Lieferort, werden jedoch keine zusätzlichen Mehrkilometer für die Entfernung zwischen zentralen Lieferort und Baustelle vergütet.
Das Aufstellen der Wassertanks erfolgt auf den Flächen des Auftraggebers auf vorhandener Schotterbefestigung, bzw. geeigneten unbefestigten Flächen.
Innerhalb der jeweiligen Baustelle sind bis zu fünf Umsetzungen im Umkreis bis 15 km vorgesehen.
Der Zeitraum der Gebrauchsüberlassung kann sehr unterschiedlich sein und zwischen einer Woche und zwei Jahren liegen. Er richtet sich nach der Dauer der archäologischen Untersuchungen vor Ort.
Der Auftraggeber sichert eine Mindestmietzeit je Wassertank von 1 Monat (= 30 Tage) zu.
Erfahrungsgemäß sind maximal 15 Wassertanks gleichzeitig im Einsatz.
Erfahrungsgemäß sind durchschnittlich 9 Wassertanks gleichzeitig im Einsatz.
Der Abruf der Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber über entsprechende Einzelverträge elektronisch per E-Mail. Dabei wird der Ort der Baustelle mitgeteilt und die zu liefernden Wassertanks konkretisiert. Der Auftragnehmer hat den Abruf spätestens am folgenden Werktag zu bestätigen.
Die Einzelbeauftragungen zur Gebrauchsüberlassung können durch den Auftraggeber jeweils separat je Wassertank schriftlich per E-Mail mit einer Frist von 1 Woche beendet werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Vertragsbeginn eine zentrale E-Mail Adresse und einen direkten Ansprechpartner zu benennen.
Eine Abrufverpflichtung in einem vorab fest bestimmten Umfang kann aus den einzelnen Rahmenvereinbarungen nicht abgeleitet werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er bei Bedarf innerhalb von 1 Woche nach Abruf mindestens 2 Wassertanks bereitstellen kann.
Darüberhinausgehend abgerufene Leistungen müssen innerhalb von 2 Wochen bereitgestellt werden können.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarungen enden spätestens nach einer Laufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Nachweis ihrer Eignung haben alle Bieter, wie in der Auftragsbekanntmachung veröffentlicht und in der Leistungsbeschreibung aufgeführt, zu erbringen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.
Gleiches gilt für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Nachunternehmer und Unternehmen, deren Kapazität sich der Bieter bedienen will (Eignungsleihe).
Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich die stichprobenartige Prüfung der Referenzen und vorgelegten Nachweise vor. Die Bewertung der Eignung erfolgt anhand der geforderten Nachweise. Der Auftrag wird nur an ein Unternehmen vergeben, welches die nötige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt.
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
1. Aktueller Handelsregisterauszug gem. § 44 Abs. 1 VgV oder alternativer Nachweis
2. Erklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen und zur Selbstreinigung (Anlage 1) und Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (auch für Nachunternehmer)
oder
der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL, AVPQ. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, AVPQ, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Der Auftraggeber akzeptiert darüber hinaus eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Erklärung im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft (FB 234)
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung für jeden Unternehmensträger, also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, auszufüllen und einheitlich von der Bietergemeinschaft einzureichen.
Erklärungen im Falle der Eignungsleihe (FB 235, FB 236)
Im Falle einer Eignungsleihe ist die Verpflichtungserklärung des Drittunternehmers, auszufüllen und einzureichen.
Die folgenden Unterlagen gelten als besondere Vertragsbedingungen und sind dem Angebot ebenfalls beizufügen (Erklärungen gem. LVG LSA) insbesondere:
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
- Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
Diese Erklärungen müssen auch von Nachunternehmen erbracht und mit dem Angebot eingereicht werden.
Den Nachweis ihrer Eignung haben alle Bieter, wie in der Auftragsbekanntmachung veröffentlicht und in der Leistungsbeschreibung aufgeführt, zu erbringen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.
Gleiches gilt für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Nachunternehmer und Unternehmen, deren Kapazität sich der Bieter bedienen will (Eignungsleihe).
Der Auftragnehmer muss über die wirtschaftliche und finanzielle Kapazität für die Ausführung des Auftrages verfügen.
Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich die stichprobenartige Prüfung der Referenzen und vorgelegten Nachweise vor. Die Bewertung der Eignung erfolgt anhand der geforderten Nachweise. Der Auftrag wird nur an ein Unternehmen vergeben, welches die nötige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt.
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung zu den Jahresumsätzen (Anlage 3) für die letzten 3 Geschäftsjahre
Im Falle eines vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahres ist der Beginn des Geschäftsjahres "monatsscharf" anzugeben und davon ausgehend auf die entsprechenden Geschäftsjahre abzustellen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert einzureichen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird insgesamt (kumulativ) betrachtet, wenn die Mitglieder für die Durchführung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften. Eine Eignungsleihe in Bezug auf das Vorliegen des Mindestjahresumsatzes als Unterfall der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist nur zulässig, wenn der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Drittunternehmers einreicht, wonach der Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung gemeinsam haften. Der (Mit-)Haftungsumfang des anderen Unternehmens muss mindestens dem Umfang der Eignungsleihe entsprechen.
Mindestanforderung im relevanten Geschäftsbild in den letzten 3 Jahren:
Los 1 und 2 - EUR 1.000.000
Los 3 und 4 - EUR 500.000
Los 5 bis 8 - EUR 300.000
2. Erklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Erklärung, im Falle des Zuschlages eine solche mit der geforderten Deckungssumme abzuschließen entsprechend der Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Anlage 4)
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der geforderten Mindesthöhe gesondert oder für die Bietergemeinschaft insgesamt unter Einschluss aller Mitglieder (z. B. Projektversicherung) einzureichen. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung eins anderen Unternehmens im Wege der Eignungsleihe ist ausgeschlossen.
Mindestanforderung Deckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: EUR 1.500.000 netto bei Personenschäden
EUR 1.000.000 netto bei Sach- und Vermögensschäden
Mindestanforderung Jahresumsätze im relevanten Geschäftsbild in den letzten 3 Jahren:
Los 1 und 2 - EUR 1.000.000
Los 3 und 4 - EUR 500.000
Los 5 bis 8 - EUR 300.000
Mindestanforderung Deckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung: EUR 1.500.000 netto bei Personenschäden
EUR 1.000.000 netto bei Sach- und Vermögensschäden
Erfüllt der Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft diese Vorgabe nicht, so wird das Angebot ausgeschlossen.
Den Nachweis ihrer Eignung haben alle Bieter, wie in der Auftragsbekanntmachung veröffentlicht und in der Leistungsbeschreibung aufgeführt, zu erbringen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.
Gleiches gilt für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Nachunternehmer und Unternehmen, deren Kapazität sich der Bieter bedienen will (Eignungsleihe).
Der Auftragnehmer muss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrages verfügen.
Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich die stichprobenartige Prüfung der Referenzen und vorgelegten Nachweise vor. Die Bewertung der Eignung erfolgt anhand der geforderten Nachweise. Der Auftrag wird nur an ein Unternehmen vergeben, welches die nötige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt.
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung zu den Referenzen (Anlage 2) mit mindestens 3 nach Art und Umfang vergleichbaren Projekten/Aufträgen aus den letzten 3 Jahren
Die einzelnen Referenzen können mit ergänzenden Angaben auf maximal einem einseitig bedruckten DIN A4-Blatt dargestellt werden. Die Unternehmensreferenzen können von demselben Auftraggeber oder von verschiedenen stammen.
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe in Bezug auf die Referenzen als Unterfall der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit ist die Erklärung für denjenigen Unternehmensträger einzureichen, der die Eignung verleihen bzw. der die Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft vermitteln soll. Eine Eignungsleihe ist nur zulässig, wenn das andere Unternehmen zugleich als Unterauftragnehmer für diejenigen Leistungsteil einsetzt wird, für die die berufliche Leistungsfähigkeit erforderlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Vertragslaufzeit länger als 4 Jahre ist nicht vorgesehen.
Der Vertrag endet spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Eine Rüge ist unverzüglich nach Kenntnis des Umstands, der gerügt werden soll, bei der Vergabestelle einzureichen. Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 GWB Unwirksamkeit
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
Beachten Sie insbesondere:
§ 134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.