PPK Verwertung LK Börde Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0006-EU-OV-G

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolmirstedt
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ks-boerde.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17db8370e1a-1a5eb66b14c6ac16
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

PPK Verwertung LK Börde

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0006-EU-OV-G
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Übernahme, Transport und stoffliche Verwertung von Altpapier

(AVV 15 01 01 sowie 20 01 01) aus dem Landkreis Börde.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE07 Börde
Hauptort der Ausführung:

Die Abfälle sinnd an den Umladestationen des Auftraggebers in Wolmirstedt, Oschersleben und Wanzleben im Landkreis Börde zu übernehmen.

Die Erbringung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übernahme, Transport und stoffliche Verwertung von ca. 6.500

Mg/a bis 13.300 Mg/a Altpapier (AVV 15 01 01 sowie 20 01 01)

aus dem Landkreis Börde nach näherer Maßgabe der

Leistungsbeschreibung.

Die Abfälle sind an den Umladestationen des Auftraggebers in

Wolmirstedt, Oschersleben und Wanzleben im Landkreis Börde zu

übernehmen.

Die Erbringung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht

beschränkt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind vorzulegen:

— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz

(AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),

— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,

— Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden

Abreden mit Dritten getroffen hat,

— Angaben zur Rechtsform des Bieters,

— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).

Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen

vorzulegen:

— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12

Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise

nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),

— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen

Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12

Monate),

— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.

Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:

— Die Vergabestelle kann mit dem Angebot angeforderte Unterlagen gemäß § 56 VgV bis zum Ablauf einer

im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen

der Vergabestelle und ist nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig. Die Bieter sollten daher im

Eigeninteresse die mit dem Angebot angeforderten Unterlagen mit dem Angebot einreichen,

— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist.

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche

Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die

vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden

und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie

die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer (mit Ausnahme der geforderten

Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist)

zu fordern,

— Für Unterauftragnehmer für die Leistungen des Umschlags, der Lagerung, Behandlung und Verwertung des

PPK sind allein die Angaben zur vorgesehenen Anlage gemäß Formblatt im Angebotsscheiben vorzulegen

(Angaben zu Anlagen, die nicht erste Zielanlage gemäß Entsorgungskonzept sind, nur soweit bereits bekannt),

— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches

Verzeichnispräqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe

der Zertifikatsnummer/ des Unternehmenscodes auch die Eintragung in das Präqualifizierungsverzeichnis

akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards,

— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen

nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte

Übersetzung beifügen,

— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)

sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG,

MiLoG,SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen;

im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind vorzulegen:

— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der

ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen

Geschäftsjahren,

— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger

Höhe,

— Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B i.H.v. 5 % des

Gesamtauftragswertes,

— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das

Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem

Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind vorzulegen:

— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Verwertung oder die

Koordination der Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen, mit Benennung von durchgeführter

Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen:

Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge pro Jahr),

— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Beförderung von gemischten

Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) oder Papier und Pappe (AVV 15 01 01 / 20 01 01) oder für das Makeln,

Lagern oder Verwerten von Papier und Pappe (AVV 15 01 01 / 20 01 01) oder Nachweis der gleichwertigen

Qualifikation,

— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und

Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistung erbracht werden soll und

Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn. Sofern die im Entsorgungskonzept

benannten erste(n) Zielanlage(n) für die zu übernehmenden Abfälle nicht bietereigene Anlage(n) sind, ist mit

dem Angebot oder bis spätestens 4 Wochen vor Leistungsaufnahme auf geeignete Weise der Nachweis über

den Zugriff auf die gemäß Entsorgungskonzept vorgesehene(n), den Anforderungen der Vergabeunterlagen

entsprechende(n) erste(n) Zielanlage(n) zu Umschlag, Lagerung, Behandlung oder Verwertung der PPK-Abfälle

vorzulegen,

— Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung,

— Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im

Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem

Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle

beauftragt sind,

— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Anforderungen an die Referenzen:

Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen für die Verwertung oder die Koordination der Verwertung von

Papier, Pappe und Kartonagen im Auftrag einer Kommune, einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft

oder eines Zweckverbandes bzw. einer Anstalt öffentlichen Rechts oder vergleichbaren Rechtsträgern mit

einem bereits absolvierten Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten und einer Verwertungsmenge von

mindestens 3 000 Mg/a.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und Nachunternehmereinsatz gemäß Landesvergabegesetz LSA.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/03/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/03/2022
Ortszeit: 09:10
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit dem Angebot sind zusätzlich zu den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen vorzulegen:

— Erklärungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts,

Nachunternehmer-Einsatz und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,

— Nachweise und Erklärungen zur vorgesehenen Entsorgung der Abfälle nach näherer Maßgabe der

Vergabeunterlagen:

— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung inkl. der Transportleistungen;

— Angaben zu der/den vorgesehenen ersten Zielanlage(n) der zu übernehmenden PPK-Abfälle

(Umschlaganlage, Lager, Behandlungs- oder Verwertungsanlage);

— Angaben zu ggf. weiteren vorgesehenen Anlagen für Umschlag, Lagerung, Behandlung, Verwertung der

übernommenen Abfälle (soweit bereits bekannt);

— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation

über den durch den Auftraggeber genutzten Ausschreibungsdienst www.evergabe.de zu stellen. Die

Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von

Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse

abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert

zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf

bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:

"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

[...]

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://sachsen-anhalt.abst.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2022