PPK Verwertung LK Börde Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0006-EU-OV-G
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolmirstedt
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ks-boerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
PPK Verwertung LK Börde
Übernahme, Transport und stoffliche Verwertung von Altpapier
(AVV 15 01 01 sowie 20 01 01) aus dem Landkreis Börde.
Die Abfälle sinnd an den Umladestationen des Auftraggebers in Wolmirstedt, Oschersleben und Wanzleben im Landkreis Börde zu übernehmen.
Die Erbringung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Übernahme, Transport und stoffliche Verwertung von ca. 6.500
Mg/a bis 13.300 Mg/a Altpapier (AVV 15 01 01 sowie 20 01 01)
aus dem Landkreis Börde nach näherer Maßgabe der
Leistungsbeschreibung.
Die Abfälle sind an den Umladestationen des Auftraggebers in
Wolmirstedt, Oschersleben und Wanzleben im Landkreis Börde zu
übernehmen.
Die Erbringung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht
beschränkt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden
Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen
vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12
Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise
nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12
Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— Die Vergabestelle kann mit dem Angebot angeforderte Unterlagen gemäß § 56 VgV bis zum Ablauf einer
im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen
der Vergabestelle und ist nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig. Die Bieter sollten daher im
Eigeninteresse die mit dem Angebot angeforderten Unterlagen mit dem Angebot einreichen,
— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche
Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die
vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden
und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie
die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer (mit Ausnahme der geforderten
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist)
zu fordern,
— Für Unterauftragnehmer für die Leistungen des Umschlags, der Lagerung, Behandlung und Verwertung des
PPK sind allein die Angaben zur vorgesehenen Anlage gemäß Formblatt im Angebotsscheiben vorzulegen
(Angaben zu Anlagen, die nicht erste Zielanlage gemäß Entsorgungskonzept sind, nur soweit bereits bekannt),
— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches
Verzeichnispräqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe
der Zertifikatsnummer/ des Unternehmenscodes auch die Eintragung in das Präqualifizierungsverzeichnis
akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards,
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen
nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte
Übersetzung beifügen,
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)
sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG,
MiLoG,SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen;
im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der
ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren,
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger
Höhe,
— Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B i.H.v. 5 % des
Gesamtauftragswertes,
— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das
Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem
Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Verwertung oder die
Koordination der Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen, mit Benennung von durchgeführter
Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen:
Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge pro Jahr),
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Beförderung von gemischten
Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) oder Papier und Pappe (AVV 15 01 01 / 20 01 01) oder für das Makeln,
Lagern oder Verwerten von Papier und Pappe (AVV 15 01 01 / 20 01 01) oder Nachweis der gleichwertigen
Qualifikation,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und
Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistung erbracht werden soll und
Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn. Sofern die im Entsorgungskonzept
benannten erste(n) Zielanlage(n) für die zu übernehmenden Abfälle nicht bietereigene Anlage(n) sind, ist mit
dem Angebot oder bis spätestens 4 Wochen vor Leistungsaufnahme auf geeignete Weise der Nachweis über
den Zugriff auf die gemäß Entsorgungskonzept vorgesehene(n), den Anforderungen der Vergabeunterlagen
entsprechende(n) erste(n) Zielanlage(n) zu Umschlag, Lagerung, Behandlung oder Verwertung der PPK-Abfälle
vorzulegen,
— Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung,
— Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem
Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle
beauftragt sind,
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen für die Verwertung oder die Koordination der Verwertung von
Papier, Pappe und Kartonagen im Auftrag einer Kommune, einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft
oder eines Zweckverbandes bzw. einer Anstalt öffentlichen Rechts oder vergleichbaren Rechtsträgern mit
einem bereits absolvierten Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten und einer Verwertungsmenge von
mindestens 3 000 Mg/a.
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und Nachunternehmereinsatz gemäß Landesvergabegesetz LSA.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind zusätzlich zu den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen vorzulegen:
— Erklärungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts,
Nachunternehmer-Einsatz und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Nachweise und Erklärungen zur vorgesehenen Entsorgung der Abfälle nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen:
— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung inkl. der Transportleistungen;
— Angaben zu der/den vorgesehenen ersten Zielanlage(n) der zu übernehmenden PPK-Abfälle
(Umschlaganlage, Lager, Behandlungs- oder Verwertungsanlage);
— Angaben zu ggf. weiteren vorgesehenen Anlagen für Umschlag, Lagerung, Behandlung, Verwertung der
übernommenen Abfälle (soweit bereits bekannt);
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation
über den durch den Auftraggeber genutzten Ausschreibungsdienst www.evergabe.de zu stellen. Die
Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von
Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse
abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert
zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf
bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://sachsen-anhalt.abst.de