Miete Zelte, Container sowie Serviceleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 6002248797-BwDLZ Weißenfels
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Miete Zelte, Container sowie Serviceleistungen
Miete von Zelten, Dusch-/ WC- Containern. Der Aufbau erfolgt auf dem Truppenübungsplatz Klietz. Die Übung findet vom 28.03.2022- 02.04.2022 statt.
Truppenübungsplatz Klietz
Keine Losbildung da für mittelständische Unternehmen geeignet. Die Komplexität der Leistung aufgrund unterschiedlicher Komponenten lässt eine Aufteilung der Leistung nicht zu.
Die Übungsdauer ist vom 28.03.2022 - 02.04.2022. Dieser Zeitraum stellt auch die Nutzungsdauer dar. Der Abbau kann ab dem 03.04.2022 erfolgen.
Der Aufbau muss so getaktet sein, dass am 25.03.2022 alle Laborergebnisse aus den Beprobungen (bspw. Wasserproben vorliegen).
Abschnitt IV: Verfahren
Der Tatbestand des § 15 Abs. 3 VgV knüpft zunächst an eine hinreichend begründete Dringlichkeit an. Wie der Richtliniengeber mit seinen Erwägungen zur RL 2014/24/EU klarstellt, ist die hinreichend begründete Dringlichkeit nicht notwendigerweise im Sinne einer extremen Dringlichkeit wegen unvorhersehbarer und vom öffentlichen Auftraggeber nicht zu verantwortender Ereignisse zu verstehen.
Die Übung findet bereits ab März/April statt. Zu der Vorbereitung einer solchen Übung mit mehreren Teileinheiten, bedarf es umfangreicher Planungen (technisch, finanziell, organisatorisch). Im Laufe der Vorbereitung traten wesentliche Hürden durch personelle Ausfälle im Rahmen der Covid- 19 Pandemie auf, sodass hier eine kürzere Angebotsfrist in diesem Verfahren von 15 Tagen im Rahmen der Vorgaben des §15 III VgV angesetzt wird. Die Durchführung der Übung wäre gefährdet da die festen Fristen an den Ausführungszeitraum heranreichen und es einen enormen Logistikaufwand für potentielle Auftragnehmer gibt.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit