Abschluss eines Konzessionsvertrages zur Trinkwasserversorgung im Stadtgebiet Zahna-Elster für die Ortschaften Leetza, Zörnigall und Zahna Referenznummer der Bekanntmachung: 20/2022/20/03
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zahna-Elster
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06895
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-zahna-elster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Konzessionsvertrages zur Trinkwasserversorgung im Stadtgebiet Zahna-Elster für die Ortschaften Leetza, Zörnigall und Zahna
Die Stadt Zahna-Elster schreibt den Wasserkonzessionsvertrag für ihr Wassernetz neu aus. Die bestehenden Wasserkonzessionsverträge in den Ortschaften Leetza, Zörnigall und Zahna enden am 31.12.2022. Der neue einheitliche Vertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahren mit einer Verlängerungsoption von einmal 5 Jahren aufweisen. Gegenstand der Vergabe ist eine Trinkwasserkonzession. Die Vergabe von Trinkwasserkonzessionen unterfällt gem. § 149 Nr. 9 lit.a GWB nicht dem allgemeinen Vergaberecht. Die vorliegende Bekanntmachung dient dazu, die vorgeschriebenen Publikationspflichten einzuhalten. Das Verfahren orientiert sich an einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, wobei alle interessierten Bewerber aufgefordert sind einen Teilnahmeantrag einzureichen. Bieter / Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vorschriften des Vergabeverfahrens gem. GWB,VgV und KonzVgV eingehalten werden.
Stadt Zahna-Elster in den Ortschaften Leetza, Zörnigall und Zahna
Mit dem abzuschließenden Wasserkonzessionsvertrag wird dem Vertragspartner der Stadt Zahna-Elster das Recht zur ausschließlichen Wegenutzung für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern auf dem Gebiet der Ortschaften Leetza, Zahna und Zörnigall eingeräumt. Der Vertragspartner wird zugleich verpflichtet, die öffentliche Wasserversorgung auf dem Gebiet der genannten Ortschaften während der Vertragslaufzeit sicher zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung (z.B. Gesellschaftsstruktur (Organigramm), Inhaber*innen, Gesellschafter*innen und Geschäftsführer*innen, Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder / Tätigkeiten, falls zutreffend: Darstellung
der Konzernstrukturen und gegebenenfalls bestehenden unmittelbaren Beteiligungen)
- unterschriebene schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keiner der folgenden Anschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb vorliegt:
1. Über das Vermögen des Bewerbers ist das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
2. Der Bewerber befindet sich in Liquidation.
3. Es ist nachweislich eine schwere Verfehlung begangen worden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
4. Der Bewerber hat im Konzessionsvergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben.
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie); der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Interessenbekundungsfrist nicht älter als 3 Monate alt sein.
- Gesamtumsatz und zum Umsatz im Bereich öffentliche Trinkwasserversorgung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Vorlage testierter Jahresabschlüsse mit Lage- und Geschäftsbericht der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Bankenerklärung zur Finanz- und Liqiditätssituation des Unternehmens, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist,
- Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungsssumme (Mindestanforderung: Es muss eine Deckung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden je Schadensfall bestehen. Alternativ kann der Bewerber eine Eigenerklärung mit dem Inhalt abgeben, wonach eine Versicherung mit diesem Inhalt im Falle der Konzessionsvergabe abgeschlossen wird.)
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens), so muss er eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber im Falle einer Auftragserteilung die jeweils erforderlichen sachlichen und / oder personellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Beruft sich der Bewerber im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit auf ein anderes Unternehmen (auch ein Konzernunternehmen), so muss er eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach er und das andere Unternehmen sich verpflichten, gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung zu haften.
- Referenzen im Bereich der öffentlichen Wasserversorung von Letztverbrauchern, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, u.a. der Betrieb eigener Wasserversorgungsanlagen mit mindestens einem Wasserwerk in vergleichbarer Größe (mindestens mit einer Kapazität von 410 Tm³/a) oder entsprechende Betriebsführungsdienstleistungen für Dritte. Die als Referenz herangezogenen Leistungen dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen;
- Schriftliche Darstellung darüber, mit welchen organisatorischen, personellen und technischen Kapazitäten auf die öffentliche Wasserversorgung in den Ortsteilen der Stadt Zahna-Elster sichergestellt werden soll;
- Nachweis zum Bestehen von aktuelle gültige Zertifizierungen in den Bereichen:
* Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9001),
* Umweltmanagementsystem (DIB EN ISO 14001),
* Energiemanagementsystem (DIN EN ISO 50001),
* Arbeits- und Gesundheitsmanagementsystem (DIN EN ISO 45001),
* TSM nach DVGWW 1000)
Die Vorlage vergleichbarer Zertifizierungen ist zulässig. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bewerber.
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens), so muss er eine Verpflichtungserklärung des
anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber seine organisatorischen / personellen und / oder technischen Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
nein
Die Stadt Zahna-Elster fordert hiermit Interessenten am Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages für die ausschließliche Wasserversorgung (Wasserkonzessionsvertrag) auf, ihren Teilnahmeantrag einschließlich der unter Ziffer III. dieser Bekanntmachung abgeforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum 31.03.2022, 12:00 Uhr MEZ gemäß der Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen bei der unter Abschnitt I.1. genannten Kontaktstelle einzureichen.
Verspätet eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Die Übersendung des Teilnahmeantrages hat in Schriftform zu erfolgen. Die Interessenbekundung ist in einem verschlossenen Umschlag an die Kontaktstelle zu richten und deutlich mit "INTERESSENBEKUNDUNG WASSERKONZESSION STADT ZAHNA-ELSTER -BITTE NICHT ÖFFNEN!" zu kennzeichnen.
Weitere Auskünfte können bei der oben genannten Kontaktstelle in schriftlicher Textform angefragt werden.
Bei der Bewerbung von Bewerbergemeinschaften haben diese gemeinsam mit ihrer Interessenbekundung eine Aufstellung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigen Vertreters, sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III. sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Die Entbindung von Unterauftragnehmern ist zulässig. Sofern bereits Unterauftragnehmer bekannt sind, sollten jeweils deren Namen und Anschrift in der Interessenbekundung mitgeteilt werden. Soweit der Bewerber beabsichtigt, den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen in einem nicht unterheblichen Umfang unter Einbeziehung anderer Unternehmen (auch Konzernunternehmen) sicherzustellen (beispielsweise den Bezug von Betriebsführungsleistungen durch Dritte und / oder die Verpachtung an Dritte; nicht die Einbeziehung eines Tiefbauunternehmers), sind die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III. auch für die anderen Unternehmen zu erbringen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06944
Land: Deutschland
Der Rechtsweg zu den Vergabekammern ist nicht eröffnet. Unternehmen, die der Ansicht sind, dass sie im Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens in ihren Rechten verletzt sind, müssen die ordentlichen Gerichte anrufen.