Abschluss eines Rahmenvertrages zur Versorgung mit FFP2-Masken Referenznummer der Bekanntmachung: 12/2022/EU/E27
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.evergabe-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.med.uni-magdeburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Versorgung mit FFP2-Masken
Ziel und Gegenstand der Beschaffung, ist die Vergabe eines Rahmenvertrages die eine adäquate Versorgung des UKMDs mit FFP2-Masken ohne Ausatemventil mit Ohrschlaufe und Verbinder sicherstellen soll.
Geschäftsbereich Zentraler Einkauf
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Leipziger Straße 44
WE über Zentrale Warenannahme Haus 33
Einfahrt Fermersleber Weg
39120 Magdeburg
Auf Grund der anhaltenden pandemischen Lage, ist der Bedarf an FFP2-Masken trotz saisonaler und unvorhersehbarer Schwankungen weiterhin hoch. Unter Einberechnung aller Schwankungen werden aktuell monatlich durchschnittlich 80.000 FFP2-Masken verbraucht.
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Auf Basis der durchschnittlichen Verbrauchsmenge und der vereinbarten Vertragslaufzeit garantiert der Auftragnehmer dem UKMD eine adäquate Versorgung innerhalb des geschuldeten Leistungsumfanges. Zusätzlich gewährleistet der Auftragnehmer, dass er eine Versorgung über die durchschnittliche Bedarfsmenge hinaus, sicherstellen stellen kann. Dabei sichert der Auftragnehmer einer Überbelieferung von mindestens 30 % zu.
Weiterer Bestandteil des Versorgungskonzeptes ist es, dass das UKMD zu keinem Zeitpunkt an eine Mindestabnahme verpflichtet ist. Die Lagerung und Logistik der FFP2-Masken gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Somit soll eine größtmögliche Flexibilität geschaffen werden, die eine ordnungsgemäße Versorgung, zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern, bietet.
Das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. behält sich das Recht vor, den Vertrag zweimal um jeweils sechs Monate zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption gegenüber dem Lieferanten erfolgt durch die entsprechende Mitteilung in Textform spätestens einen Monate vor Ablauf der jeweiligen aktuellen Vertragslaufzeit.
Die Angabe im Punkt II 1.5 stellt den Gesamtauftragswert inkl. zweimaliger Verlängerung dar.
Die Angabe im Punkt II 2.6 stellt den Gesamtauftragswert für die ausgeschriebenen sechs Monate dar.
Das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. behält sich das Recht vor, den Vertrag zweimal um jeweils sechs Monate zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption gegenüber dem Lieferanten erfolgt durch die entsprechende Mitteilung in Textform spätestens einen Monate vor Ablauf der jeweiligen aktuellen Vertragslaufzeit.
Die Angabe im Punkt II 1.5 stellt den Gesamtauftragswert inkl. zweimaliger Verlängerung dar.
Die Angabe im Punkt II 2.6 stellt den Gesamtauftragswert für die ausgeschriebenen sechs Monate dar.
Die Ausschreibungsunterlagen sind gem. Checkliste (Anlage A-01) vollständig bis zur Angebotsabgabefrist einzureichen.
Bis zum Ende der Angebotsfrist sind dem AG kostenlose Muster der angebotenen Maske zur Verfügung zu stellen. Hierzu werden 50 Stück des Maskenmodells benötigt. Die Lieferung erfolgt an die folgende Adresse:
Geschäftsbereich Zentraler Einkauf
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Ausschreibung 12/2022/EU/E33 --> zwingend auf der Sendung anzugeben!
Zentrale Warenannahme Haus 33
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
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Die Bieter, deren Muster nicht mit dem festgesetzten Termin (Angebotsfrist) fristgerecht Ihre Muster eingereicht haben, werden aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
C-01 Auszug Handels-, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht)
C-02 "Gewerbean- bzw. -ummeldung, Gewerbeerlaubnis
(kein Gewerbezentralregisterauszug)"
C-03 Nachweis der geforderten Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass eine solche im Auftragsfall innerhalb von 7 Kalendertagen abgeschlossen wird.
C-04 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger (mind. von einer Krankenkasse mit dem größten Anteil an Versicherten)
C-05 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
C-06 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
C-07 Bewerbererklärung-EU nach EU-Vergaberichtlinie 2004/148/EG
C-09 Bescheinigung oder Zertifikat Qualitätssicherungsverfahren (z.B. ISO 9001)
Abschnitt IV: Verfahren
Im Rahmen der Ausschreibung 58/2021/EU/E27 wurden im letzten Jahr drei Lose ausgeschrieben. Dabei konnte für das damalige Los 1 kein Zuschlag erteilt werden. Da der Bedarf an FFP2-Masken weiterhin hoch ist und die Versorgungssicherheit aufrecht erhalten werden muss, wird diese Ausschreibung im Beschleunigten Verfahren gemäß § 15 Absatz 3 VgV durchgeführt.
Die eingereichten Ausschreibungsunterlagen werden hinsichtlich Ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Die Bieter deren eingereichte Unterlagen nicht vollständig oder nicht korrekt ausgefüllt sind werden vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung der fehlenden Unterlagen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 2 VgV wird nicht erfolgen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.