Abfuhr und landwirtschaftliche Verwertung/Kompostierung Klärschlamm Referenznummer der Bekanntmachung: 30-90.80-2022/03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stendal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfuhr und landwirtschaftliche Verwertung/Kompostierung Klärschlamm
Abfuhr, Entsorgung und Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage Stendal
Kläranlage am Stadtforst Stendal
Arnimer Damm 163
39576 Hansestadt Stendal
Abfuhr u. landwirtsch.Verwertung von Klärschlamm: jährliche Klärschlammmenge beträgt 5.00 t/OS, wobei die Entsorgung über bereitzustellende Container mit einem Volumen von 17,2 m³ und einer Gesamtlast von 15 t erfolgen soll. Abholung erfolgt werktäglich, ggf. darüber hinaus. Kapazitäten zur Lagerung sind von Seiten des AG nicht vorhanden. Zwischenlager hat der AN zur Verfügung zu stellen. Diese Zwischenlager müssen räumlich so aufgeteilt sein, dass eine längere Vorhaltung von Klärschlamm möglich ist, um diesen bei einer Überschreitung der Grenzwerte einer anderweitigen Entsorgung zuführen zu können. Die Verwiegung der Abfuhrmengen erfolgt mittels Waagen ansässiger Firmen (z.B. Deponie Stendal, Raiffeisen Bismark, Betriebswaagen) oder durch eigene. Die notwendigen Analysen sind durch den AN zu erbringen.
optional um 1 Jahr, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb für die Leistung "Befördern, Beseitigen und/oder Verwerten", Abfallnummer 190805
- Zwischenlager Mindestkapazität von 700 t
- Eintragung Berufs- und Handelsregister des Sitzes
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen Sozialversicherungsträger, Finanzamt, Berufsgenossenschaft
- aktuelles Organigramm des Unternehmens
- Erklärungen gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (Tariftreue/Entgeltgleichheit, Nachunternehmereinsatz sowie Eintragung Handwerksrolle)
- Nachweis aktuelle Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung i.H.v 5 Mio €
- bei Einbindung von Nachunternehmern: Benennung der Nachunternehmer (Fbl. 235), Nachweis der Mindesteignungsanforderungen, Verpflichtungserklärung (Fbl. 236) im Auftragsfall
- Umsätze der letzten 3 Jahre (Eigenerklärung Fbl. 124LD) oder Nachweis Präqualifizierung des Unternehmens mit entsprechender Zertifikatsnummer
- vorgesehenes technisches Personal für Leitung und Aufsicht
- technische Ausrüstung am Standort einschl. Benennung des Standortes
- Referenzen der letzten 3 Jahre zu vergleichbaren Leistungen mit Angabe Leistungsumfang, Benennung AG sowie Ansprechpartner
- Anzahl jahresdurchschnittlich beschäftigter AK gegliedert nach Berufsgruppen und Qualifikation
- Personalstärkeplan mit Personal- und Qualifikationsangabe
- Nachweis ausreichend gebundener Ausbringungsflächen für die landwirtschaftliche Klärschlammausbringung/Verwertung bzw. ergänzend eigene Verwertungsanlagen (Kompostierung/Vererdung), deren gebundene Fläche bzw. Kapazität der gesamten zu verwertenden Klärschlammjahresmenge entspricht
- Nachweis Größe des Zwischenlagers
- Standorte der geeichten Waagen ansässiger Firmen oder eigene; diese Standorte sind mit Adresse und Namen zu benennen
- Havariebereitschaft bei Störungen außerhalb der Verladezeiten (Montag bis Freitag ab 17.00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen)
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Als Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechtsbehelfshinweis: Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeiten nach § 160 (3) Nr. 1-4 GWB erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Nach § 160 (3) GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.