Abfuhr und landwirtschaftliche Verwertung/Kompostierung Klärschlamm Referenznummer der Bekanntmachung: 30-90.80-2022/03

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stendal.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17ebf15e452-2b18b01dc5b45436
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abfuhr und landwirtschaftliche Verwertung/Kompostierung Klärschlamm

Referenznummer der Bekanntmachung: 30-90.80-2022/03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abfuhr, Entsorgung und Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage Stendal

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Hauptort der Ausführung:

Kläranlage am Stadtforst Stendal

Arnimer Damm 163

39576 Hansestadt Stendal

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abfuhr u. landwirtsch.Verwertung von Klärschlamm: jährliche Klärschlammmenge beträgt 5.00 t/OS, wobei die Entsorgung über bereitzustellende Container mit einem Volumen von 17,2 m³ und einer Gesamtlast von 15 t erfolgen soll. Abholung erfolgt werktäglich, ggf. darüber hinaus. Kapazitäten zur Lagerung sind von Seiten des AG nicht vorhanden. Zwischenlager hat der AN zur Verfügung zu stellen. Diese Zwischenlager müssen räumlich so aufgeteilt sein, dass eine längere Vorhaltung von Klärschlamm möglich ist, um diesen bei einer Überschreitung der Grenzwerte einer anderweitigen Entsorgung zuführen zu können. Die Verwiegung der Abfuhrmengen erfolgt mittels Waagen ansässiger Firmen (z.B. Deponie Stendal, Raiffeisen Bismark, Betriebswaagen) oder durch eigene. Die notwendigen Analysen sind durch den AN zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/05/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

optional um 1 Jahr, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:

- gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb für die Leistung "Befördern, Beseitigen und/oder Verwerten", Abfallnummer 190805

- Zwischenlager Mindestkapazität von 700 t

- Eintragung Berufs- und Handelsregister des Sitzes

- Unbedenklichkeitsbescheinigungen Sozialversicherungsträger, Finanzamt, Berufsgenossenschaft

- aktuelles Organigramm des Unternehmens

- Erklärungen gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (Tariftreue/Entgeltgleichheit, Nachunternehmereinsatz sowie Eintragung Handwerksrolle)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Nachweis aktuelle Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung i.H.v 5 Mio €

- bei Einbindung von Nachunternehmern: Benennung der Nachunternehmer (Fbl. 235), Nachweis der Mindesteignungsanforderungen, Verpflichtungserklärung (Fbl. 236) im Auftragsfall

- Umsätze der letzten 3 Jahre (Eigenerklärung Fbl. 124LD) oder Nachweis Präqualifizierung des Unternehmens mit entsprechender Zertifikatsnummer

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- vorgesehenes technisches Personal für Leitung und Aufsicht

- technische Ausrüstung am Standort einschl. Benennung des Standortes

- Referenzen der letzten 3 Jahre zu vergleichbaren Leistungen mit Angabe Leistungsumfang, Benennung AG sowie Ansprechpartner

- Anzahl jahresdurchschnittlich beschäftigter AK gegliedert nach Berufsgruppen und Qualifikation

- Personalstärkeplan mit Personal- und Qualifikationsangabe

- Nachweis ausreichend gebundener Ausbringungsflächen für die landwirtschaftliche Klärschlammausbringung/Verwertung bzw. ergänzend eigene Verwertungsanlagen (Kompostierung/Vererdung), deren gebundene Fläche bzw. Kapazität der gesamten zu verwertenden Klärschlammjahresmenge entspricht

- Nachweis Größe des Zwischenlagers

- Standorte der geeichten Waagen ansässiger Firmen oder eigene; diese Standorte sind mit Adresse und Namen zu benennen

- Havariebereitschaft bei Störungen außerhalb der Verladezeiten (Montag bis Freitag ab 17.00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Als Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/03/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/03/2022
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Rechtsbehelfshinweis: Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeiten nach § 160 (3) Nr. 1-4 GWB erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 (3) GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/02/2022