Böllberger Weg Süd und Südstadtring, Lieferung Gleisbaumaterial Referenznummer der Bekanntmachung: A 2021/14
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Böllberger Weg Süd und Südstadtring, Lieferung Gleisbaumaterial
Stadtbahnprogramm Halle, Vorhaben 5.2/17.3 Böllberger Weg Süd und Südstadtring, Lieferung Gleisbaumaterial
BA1 und BA2 Gleisbaumaterial, Schienen kopfgehärtet
AT 14.02.01 / AT 14.02.52
*Rillenschienen 60R2 (R290GHT) gerade: 3 m
* Rillenschienen 60R2 (R290GHT) gebogen: 2331 m
* Rillenschienen 60R2 (R290GHT) gebogen und gelocht: 1571,5 m
* Gleiswechsel aus 2 Weichen und Zwischenschienen R220G1: 1 Stück
* Rillenschienenweiche der Bauart EWg 60R2 50 - 1:6 - r - Sph, mit Anschlussabzweigbogen: 1 Stück
Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO).
Die Auftraggeberin behält sich daher vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen.
BA1 und BA2 Gleisbaumaterial, Schienen n. kopfgehärtet,Gleismaterial
AT 14.02.02 / AT 14.02.53
* Rillenschienen 60R2 (R260) gerade: 2666,75 m
* Rillenschienen 60R2 (R260) gerade und gelocht: 1777,25 m
* Rillenschienen 60R2 (R260) gebogen: 436 m
* Spurstangen Spur 1000 mm, gekröpft mit 3-teiliger PU-Ummantelung: 934 Stück
* Spurstangen Spur 1000 mm, gerade: 164 Stück
* Gleisentwässerungskasten Spur 1000 mm, Typ K040-1077 o. glw.: 18 Stück
* Schienenentwässerungskästen Typ K40-1197 o. glw.: 40 Stück
* Gleisanschlusskästen Typ HAVAG: 76 Stück
* Schienenquerverbinder H07RN-F 1x120mm²: 28 Stück
* Gleisverbinder H07RN-F 1x120mm²: 9 Stück
BA1 und BA2 Gleisbaumaterial, Schwellen
AT 14.02.03 / AT 14.02.54
* Spannbetonschwellen Typ LIS 27.1-G W Ri180-1000: 3695 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BA1 und BA2 Gleisbaumaterial, Schienen kopfgehärtet
Ort: Butzbach
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BA1 und BA2 Gleisbaumaterial, Schienen n. kopfgehärtet,Gleismaterial
Ort: Butzbach
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BA1 und BA2 Gleisbaumaterial, Schwellen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich
über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
h) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
i) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den
Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale
der eingereichten Kopien zu verlangen.
k) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
l) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.