Planungsleistungen für die Erweiterung der Feuerwache Stendal Referenznummer der Bekanntmachung: 30-90.80-2022/02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stendal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Erweiterung der Feuerwache Stendal
Los 1: Objektplanung Gebäude, Innenräume, Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung, Wärmeschutz- u. Energiebilanzierung, Los 3: Fachplanung Elektro, Los 4: Fachplanung HLS, Los 5: Objektplanung Verkehrsanlagen, SW-Entsorgung, RW
Lose 1, 2 und 5
Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume
Hansestadt Stendal
Die Leistungen der LP 1-9 werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag sollen zunächst nur die Leistungen der LP 1-3 beauftragt werden. Nach Bestätigung u. Beschlussfassung der Entwurfsplanung durch die städt. Gremien der HS Stendal sind sämtliche Unterlagen gemäß LP 4 für die Beantragung der Baugenehmigung einschl. evtl. Beantragung von Fördermitteln zu erstellen. Die Beauftragung der LP 5-9 erfolgt nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Bei diesem Los geht es vordergründig um grundhafte Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an einem Bestandsgebäude unter Einhaltung denkmalrechtlicher Anforderungen sowie um die Errichtung eines eingeschossigen Neubaus als Erweiterungsbau am bestehenden Gebäude. Die Sanierung umfasst die gesamte Gebäudesubstanz einschl. aller Medien zur Ver- und Entsorgung. Dem Objektplaner des Loses 1 obliegt auch die Projektsteuerung für die Gesamtmaßnahme.
Beauftragung der LP 5-9 vorbehaltlich gesicherter Finanzierung
Auswahlkriterien siehe Bewerbungsbogen. Dieser ist beim o.g. Zugang herunterzuladen und vollständig auszufüllen. Erfüllen die Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass objekte Abgrenzung nicht möglich ist, wird sich das Recht durch Los gemäß § 75 (6) VgV vorbehalten.
Für das Los 1 ist mit dem Angebot eine Lösungsskizze erwünscht, welche in einem Bietergespräch vorgestellt werden soll. Hierfür ist die Zahlung einer Aufwandspauschale i.H.v. 1.500 € (brutto) vorgesehen.
Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung, Wärmeschutz- und Energiebil.
Hansestadt Stendal
Die Leistungen der LP 1-6 Tragwerksplanung und LP 1-7 Wärmeschutz- und Energiebilanzierung werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag sollen zunächst nur die Leistungen der LP 1-3 beauftragt werden. Nach Bestätigung u. Beschlussfassung der Entwurfsplanung durch die städt. Gremien der HS Stendal sind sämtliche Unterlagen gemäß LP 4 für die Beantragung der Baugenehmigung einschl. evtl. Beantragung von Fördermitteln zu erstellen. Die Beauftragung der LP 5-6 bzw. 7 erfolgt nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Bei diesem Los geht es vordergründig um grundhafte Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an einem Bestandsgebäude unter Einhaltung denkmalrechtlicher Anforderungen sowie um die Errichtung eines eingeschossigen Neubaus als Erweiterungsbau am bestehenden Gebäude. Die Sanierung umfasst die gesamte Gebäudesubstanz einschl. aller Medien zur Ver- und Entsorgung. Der Fachplaner agiert federführend für seinen Fachplanungsbereich. Dem Objektplaner Gebäude und Innenräume obliegt die Projektsteuerung für die Gesamtmaßnahme.
Beauftragung der LP 5-6 bzw. 7 vorbehaltlich gesicherter Finanzierung
Auswahlkriterien siehe Bewerbungsbogen. Dieser ist beim o.g. Zugang herunterzuladen und vollständig auszufüllen. Erfüllen die Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass objekte Abgrenzung nicht möglich ist, wird sich das Recht durch Los gemäß § 75 (6) VgV vorbehalten.
Los 3: Fachplanung Elektro
Hansestadt Stendal
Das Los umfasst die LP 1-9, Anlagengruppen 4-6 und 8, Kostengruppen 440, 450, 460, 480. Die Leistungen werden optional/Stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der LP 1-3 beauftragt. Nach Bestätigung u. Beschlussfassung der Entwurfsplanung durch die städt. Gremien der HS Stendal sind sämtliche Unterlagen gemäß LP 4 für die Beantragung der Baugenehmigung einschl. evtl. Beantragung von Fördermitteln zu erstellen. Die Beauftragung der LP 5-9 erfolgt nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Es geht vordergründig um grundhafte Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an einem Bestandsgebäude unter Einhaltung denkmalrechtlicher Anforderungen sowie um die Errichtung eines eingeschossigen Neubaus als Erweiterungsbau am bestehenden Gebäude. Die Sanierung umfasst die gesamte Gebäudesubstanz einschl. aller Medien zur Ver- und Entsorgung. Der Fachplaner agiert federführend für seinen Fachplanungsbereich. Dem Objektplaner Gebäude und Innenräume obliegt die Projektsteuerung für die Gesamtmaßnahme.
Beauftragung der LP 5-9 vorbehaltlich gesicherter Finanzierung
Auswahlkriterien siehe Bewerbungsbogen. Dieser ist beim o.g. Zugang herunterzuladen und vollständig auszufüllen. Erfüllen die Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass objekte Abgrenzung nicht möglich ist, wird sich das Recht durch Los gemäß § 75 (6) VgV vorbehalten.
Los 4: Fachplanung HLS
Hansestadt Stendal
Das Los umfasst die LP 1-9, Anlagengruppen 1-3 und 8, Kostengruppen 410, 420, 430, 480. Die Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der LP 1-3 beauftragt. Nach Bestätigung u. Beschlussfassung der Entwurfsplanung durch die städt. Gremien der HS Stendal sind sämtliche Unterlagen gemäß LP 4 für die Beantragung der Baugenehmigung einschl. evtl. Beantragung von Fördermitteln zu erstellen. Die Beauftragung der LP 5-9 erfolgt nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Es geht vordergründig um grundhafte Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an einem Bestandsgebäude unter Einhaltung denkmalrechtlicher Anforderungen sowie um die Errichtung eines eingeschossigen Neubaus als Erweiterungsbau am bestehenden Gebäude. Die Sanierung umfasst die gesamte Gebäudesubstanz einschl. aller Medien zur Ver- und Entsorgung. Der Fachplaner agiert federführend für seinen Fachplanungsbereich. Dem Objektplaner Gebäude und Innenräume obliegt die Projektsteuerung für die Gesamtmaßnahme.
Beauftragung der LP 5-9 vorbehaltlich gesicherter Finanzierung
Auswahlkriterien siehe Bewerbungsbogen. Dieser ist beim o.g. Zugang herunterzuladen und vollständig auszufüllen. Erfüllen die Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass objekte Abgrenzung nicht möglich ist, wird sich das Recht durch Los gemäß § 75 (6) VgV vorbehalten.
Los 5: Objektplanung Verkehrsanlagen, SW-Entsorgung, RW
Hansestadt Stendal
Das Los umfasst die LP 1-9. Die Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der LP 1-3 beauftragt. Nach Bestätigung u. Beschlussfassung der Entwurfsplanung durch die städt. Gremien der HS Stendal sind sämtliche Unterlagen gemäß LP 4 für die Beantragung der Baugenehmigung einschl. evtl. Beantragung von Fördermitteln zu erstellen. Die Beauftragung der LP 5-9 erfolgt nach Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben der Förderrichtlinie orientieren. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht. Der Objektplaner agiert federführend für das Los 5. Dem Objektplaner Gebäude und Innenräume obliegt die Projektsteuerung für die Gesamtmaßnahme.
Beauftragung der LP 5-9 vorbehaltlich gesicherter Finanzierung
Auswahlkriterien siehe Bewerbungsbogen. Dieser ist beim o.g. Zugang herunterzuladen und vollständig auszufüllen. Erfüllen die Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass objekte Abgrenzung nicht möglich ist, wird sich das Recht durch Los gemäß § 75 (6) VgV vorbehalten.
Gilt für alle 5 Lose:
1. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der AG das Recht vor, auf Basis eines Erstangebotes ohne weitere Verhandlungen den Zuschlag zu erteilen.
2. Eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet.
3. Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und die Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen gemäß § 56 (2) VgV behält sich die Vergabestelle vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gilt für alle 5 Lose.
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt.
Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Gilt für alle 5 Lose:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gesamt 20 %: kurze Beschreibung der Eignungskriterien (umfassende Angaben in den beigefügten Bewerbungsunterlagen enthalten): Gewichtung 20 % wird unterteilt in Unterkriterien: 1.Gesamtumsatz 2018 bis 2020 gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV (10 % Wichtung) - Mindestumsatz pro Geschäftsjahr, jedes Geschäftsjahr wird einzeln gewertet. 2. Umsätze vergleichbarer Dienstleistungen 2018 bis 2020 im Bereich der jeweiligen Leistungsbilder (Lose) in den letzten 3 Geschäftsjahren (10 % Wichtung) - Mindestumsatz pro Geschäftsjahr, jedes Geschäftsjahr wird einzeln gewertet. 3. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit Nennung der Deckungssummen. Detailliertere Angaben zu den einzelnen Wichtungen und Punkten sind den beigefügten Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.
Gilt für alle 5 Lose:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gesamt 80 %: kurze Beschreibung der Eignungskriterien (umfassende Angaben in den beigefügten Bewerbungsunterlagen enthalten): Gewichtung 80 % wird unterteilt in Unterkriterien: 1. Erklärung/Nachweis zur Berufserfahrung des Projektleiters und des stellv. Projektleiters (Wichtung 10 %), 2. Erklärung/Nachweis Bürostruktur und Anzahl der Ingenieure/Architekten (Wichtung 5 %). 3. Vergleichbare Referenzen 2016 bis 2020 (30 % Wichtung). 4. Allgemeine Referenzen (20 % Wichtung).5. Verfügbarkeit vor Ort (Wichtung 15 %). Detalliertere Angaben zu den einzelnen Wichtungen und Punkten sind den beigefügten Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.
"Architekt" oder "Ingenieur" oder vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG, siehe Ziff. III.1.1)
Bieter-Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Als Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechtsbehelfshinweis: Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeiten nach § 160 (3) Nr. 1-4 GWB erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Auf Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 GWB). Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 (3) GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften des § 134 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 (2) GWB zur Geltendmachung der in § 134 (1) GWB genannten Verstöße zu beachten.