Planung technische Gebäudeausrüstung AG 1-7, HLS und ELT_Kurhaus Bernburg (Saale) Referenznummer der Bekanntmachung: VE02_Sanierung und Umbau Kurhaus Bernburg (Saale)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bernburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bernburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saleg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung technische Gebäudeausrüstung AG 1-7, HLS und ELT_Kurhaus Bernburg (Saale)
Die Stadt Bernburg (Saale) beabsichtigt den Umbau und die Sanierung des Kurhauses in Bernburg (Saale). Der bauliche Zustand des Gebäudes, die unzureichende technische Ausstattung und fehlenden Räumlichkeiten und Ausstattungen für das Cateringangebot behindern die Erhöhung der Auslastung und der Veranstaltungsdichte und vermindern die Wirtschaftlichkeit des Hauses.
Die Empore über dem großen Saal ist aus statischen und brandschutztechnischen Gründen gesperrt, der Fontänensaal durch inadäquate Einbauten beeinträchtigt.
Die heutige Nutzung des Kurhauses als Kultur- und Versammlungsstätte mit einem breiten Angebot an Veranstaltungen und Möglichkeiten der Vermietung soll erhalten und weiter ausgebaut werden. Der Umsetzung eines bedarfsgerechten Konzeptes für das Catering sowie das Ausloten der Möglichkeiten einer parallelen Bespielung der verschiedenen Räumlichkeiten kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Die technische Modernisierung des Kurhauses umfasst neben dem Brandschutz auch die Wiedernutzbarmachung der Emporen, des Balkons sowie die Umbauten für das Catering. Hinzu kommen neue Licht- und Tontechnik im Bühnenbereich und Sanierungsmaßnahmen am Dach, der Fassade, den Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallationen. Denkmalpflegerischen Gesichtspunkten kommt bei der Sanierung des historischen Jugendstilgebäudes eine hohe Bedeutung zu. Bestandsaufnahme, Planung, Genehmigung, Ausführung und Dokumentation hat in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie unter restauratorischer Begleitung zu erfolgen. Das Ausmaß der restauratorischen Begleitung muss erarbeitet werden. Auf Grundlage von § 14 Abs. 3 VgV i. V. m. § 17 Abs. 1 VgV wird als Vergabeverfahren für die hier zu vergebenden Planungsleistungen ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
06406 Bernburg (Saale)
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1 bis 7 (HLS+ELT) nach § 53 HOAI. Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI sein.
Auf Grundlage von Anlage 15.2 HOAI ist die Maßnahme in folgenden Honorarzonen einzuordnen:
Anlagengruppe 1: HZ I
Anlagengruppe 2: HZ II
Anlagengruppe 3: HZ III
Anlagengruppe 4: HZ II
Anlagengruppe 5: HZ II
Anlagengruppe 6: HZ I
Anlagengruppe 7: HZ II
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 55 HOAI
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7 nach § 55 HOAI
- Stufe 3: Leistungsphase 8 nach § 55 HOAI
- Stufe 4: Leistungsphase 9 nach § 55 HOAI
Besondere Leistungen:
- Mitwirken im Zuwendungsverfahren
- Erstellung von prüffähigen ZBau Unterlagen inkl. Überwachung und Fortschreibung
- Fortschreiben der Kostenentwicklung
- Erstellung von Verwendungsnachweisen zur Vorlage bei Fördermittelgebern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers/ der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige Schäden, 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe (HLS Anlagengruppen 1 bis 3) für die Sanierung eines denkmalgeschützten Kulturgebäudes: Angabe eines Referenzprojektes des Bewerbers für ein denkmalgeschütztes Kulturgebäudes, o.ä. Hierfür können maximal 29 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe (HLS Anlagengruppen 1 bis 3) für die Sanierung eines denkmalgeschützten öffentlichen Gebäudes: Angabe eines Referenzprojektes des Bewerbers für ein denkmalgeschütztes öffentliches Gebäude. Hierfür können maximal 29 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe (ELT Anlagengruppen 4 bis 5) für die Sanierung eines denkmalgeschützten Kulturgebäudes: Angabe eines Referenzprojektes des Bewerbers für ein denkmalgeschütztes Kulturgebäudes, o.ä. Hierfür können maximal 29 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe (ELT Anlagengruppen 4 bis 5) für die Sanierung eines denkmalgeschützten öffentlichen Gebäudes: Angabe eines Referenzprojektes des Bewerbers für ein denkmalgeschütztes öffentliches Gebäude. Hierfür können maximal 29 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe (Anlagengruppen 6) für die Sanierung eines denkmalgeschützten öffentlichen Gebäudes: Angabe eines Referenzprojektes des Bewerbers für ein denkmalgeschütztes öffentliches Gebäude. Hierfür können maximal 27 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe (Anlagengruppen 7) für die Sanierung eines denkmalgeschützten öffentlichen Gebäudes: Angabe eines Referenzprojektes des Bewerbers für ein denkmalgeschütztes öffentliches Gebäude. Hierfür können maximal 27 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe Fördermaßnahme: Angabe einer Referenz des Bewerbers für ein öffentliches Gebäude mit Fördermittelhintergrund. Hierfür können maximal 29 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe Fördermaßnahme: Angabe einer Referenz des Bewerbers für ein öffentliches Gebäude mit Fördermittelhintergrund. Hierfür können maximal 29 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Nennung des vorgesehenen Personals für die Leistungserbringung sowie Angabe zu dessen Qualifikation. Hierfür können maximal 8 Punkte erreicht werden.
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich Führungskräften in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Hierfür können maximal 10 Punkte erreicht werden.
Insgesamt können 246 Punkte erreicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären /abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV. 2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung, Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen /Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal oder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3. SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Gemäß §17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.