Auswirkungen invasiver Pflanzenarten gemäß IAS-VO 1143/2014 auf den LRT 3150-Gewässerkartierung zwischen Genthin und Schönhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 43.11/3/2021-Gewässerkart._Genthin_Schönhausen

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=439058
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=439058
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Auswirkungen invasiver Pflanzenarten gemäß IAS-VO 1143/2014 auf den LRT 3150-Gewässerkartierung zwischen Genthin und Schönhausen

Referenznummer der Bekanntmachung: 43.11/3/2021-Gewässerkart._Genthin_Schönhausen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU), beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Rahmen der „Erfassung potenzieller Vorkommen des LRT 3150 und dortiger Vorkommen von Neophyten der Unionsliste in Sachsen-Anhalt“ auf dem Wege einer europaweiten Ausschreibung in einem offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB, § 14 Abs. 1 und 2 VgV, § 15 VgV.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Raum Genthin/Hohenschönhausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) befindet sich im Nordosten Sachsen-Anhalts zwischen den Ortschaften Genthin und Schönhausen. Während im Osten die Landesgrenze zu Brandenburg das UG begrenzt, markiert der Verlauf der Elbe die westliche Grenze des UG. Im Süden und Norden reicht das UG bis etwa auf Höhe der Ortschaften Genthin (Süden) und Schönhausen (Norden) (vgl. Abb. 1). Das UG befindet sich in den Landkreisen Stendal und Jerichower Land und beinhaltet insgesamt 6 Messtischblätter (TK25), wovon 1 MTB vollflächig und 5 anteilig enthalten sind (vgl. Tab. 1). Das UG umfasst damit eine Gesamtfläche von ca. 386,09 km2, was einer Fläche von ca. 3,03 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB).

Die Vorauswahl der Gewässer erfolgte im Rahmen einer separaten Ausschreibung. Hierbei waren durchschnittlich 25 Stillgewässer (Seen, Weiher, Tümpel, weitere Kleingewässer) je Messtischblatt (MTB) zu ermitteln, die nach fachlicher Einschätzung dem LRT 3150 oder einem schützenswerten Gewässertypen zugeordnet werden können. Bei nur anteilig im UG liegenden MTB war die Auswahl der Gewässer entsprechend auch nur anteilig vorzunehmen. Für das gesamte UG waren somit 76 Gewässer auszuwählen.

Für jedes der 76 vorausgewählten Gewässer ist eine Kartierung im Gelände vorzunehmen. Die zu kartierende Fläche beläuft sich hierbei jeweils auf das Gewässer selbst bei mittlerer Wasserstandslinie plus fünf Meter des umgebenden Uferbereichs. Innerhalb dieser Fläche ist der Gewässertyp (LRT bzw. Biotoptyp) zu bestimmen und im Falle einer LRT-Zuordnung dessen Erhaltungszustand zu bewerten. Hierzu ist die aktuelle Kartieranleitung des Landes Sachsen-Anhalt zu verwenden (https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Kartierung_und_Bewertung/Dateien/Kartieranleitung-Offenland.pdf), Erfassungsbögen sind hieraus zu entnehmen. Strukturmerkmale und Beeinträchtigungen sind im Einzelnen zu dokumentieren, hierzu wird ein Erfassungsbogen seitens des Auftraggebers (AG) zur Verfügung gestellt. Innerhalb des 5-m-Bereichs um das Gewässer sind Biotoptypen abzugrenzen und zu benennen (eine vollflächige Erfassung, die den 5-m-Bereich überschreiten würde, erfolgt nicht). Darüber hinaus sind Vorkommen gebietsfremder Arten, insbesondere solcher der Unionsliste gemäß VO (EU) Nr. 1143/2014, zu erfassen. Diese sind mit Angaben zur Deckung und Lage im/am Gewässer (Verortung mittels GPS und verbale Beschreibung, z. B. Ostteil des Gewässers) aufzunehmen, hierzu sind eine gesonderte WinArt-Datenbank mit quantitativen Angaben sowie eine Shape-Datei anzulegen. Zudem ist eine Fotodokumentation der kartierten Flächen in digitaler Form (für jede Kartiereinheit/Polygon mind. ein Foto) anzufertigen und im Erfassungsprogramm BIOLRT einzubinden.

Die Ergebnisse der Kartierung und Bewertung der Vorkommen der LRT gemäß Anhang I der FFH-RL bzw. Nicht-LRT-Biotoptypen sind in eine Datenbank zu übertragen. Die hierbei zu verwendende Software BIOLRT wird vom AG zur Verfügung gestellt. Digitalisierungen der Flächen sind im BIOGIS (in BIOLRT enthalten) vorzunehmen.

Der AN erstellt einen Bericht, der folgende Angaben enthält:

- Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebiets

- tabellarische Aufstellung der untersuchten Gewässer inkl. LRT- bzw. Biotoptypen-Code

- kurze verbale Einschätzung der Gesamtsituation jedes einzelnen Gewässers inklusive Foto, insbesondere Beeinträchtigungen sowie Vorkommen und Auswirkungen von invasiven gebietsfremden Pflanzenarten

Dieser Bericht ist dem AG analog und digital zu übergeben. Des Weiteren ist mit dem Bericht die erstellte Datenbank mit den Kartierergebnissen zu übergeben.

Fragen sind mit dem AG in einer Anlaufbesprechung zu klären. Der AN steht jederzeit für Rücksprachen zur Verfügung. Probleme bei der praktischen Arbeit mit der Kartieranleitung sowie mit der Software BIOLRT sind mit dem AG zu erörtern. Die Bereitschaft zur Kooperation des AN mit anderen Auftragnehmern des LAU wird vorausgesetzt. Dies gilt insbesondere, wenn bei unterschiedlichen laufenden Werkverträgen inhaltliche Überschneidungen unvermeidlich sind.

Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen

- Grenze des beauftragten Gebiets

- allgemeine GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder, topografische Karten etc.)

- digitale Daten der CIR Biotop- und Nutzungstypenkartierungen der Jahre 2005 und 2009

- digitale Daten zu Gewässern innerhalb der Gebietskulisse sowie LRT- und Biotopkartierung (sofern vorhanden)

- Vorauswahl der zu untersuchenden Gewässer

- Kartieranleitung des Landes Sachsen-Anhalt (Teil Offenland), Zusatzbögen

- Software BIOLRT, WinArt

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 18/04/2022
Ende: 30/11/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich, sofern vorhanden,

Eintragung in ein Berufs-, Vereins oder Handelsregister Gewerbeanmeldung

(sofern vorhanden)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt

der Bieter wie folgt: Vorlage der APQV oder ULV-Eintragung Sachsen-Anhalt oder

Bewerbererklärung Anlage 8 (wenn nicht EEE gewählt) oder EEE (falls keine

AVPQ oder ULV und keine Wahl der Anlage 8) und Anlage 9 - Firmenprofil

Hiermit bestätigt der Bieter, dass er u. a. über eine Betriebs-

/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in

angemessener Höhe (branchenüblich) verfügt. Für Nachunternehmer gelten

dieselben Regelungen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der/die verantwortliche/n Bearbeiter*innen müssen nachweislich über

Erfahrungen in der Kartierung von FFH-LRT und gesetzlich geschützten

Biotoptypen sowie Datenaufbereitung und -verwaltung (Datenbank, GIS,

Dokumentation) verfügen. Sie müssen darüber hinaus in der Lage sein, die

naturschutzfachlichen Auswirkungen gebietsfremder Arten zu beurteilen.

Die technische und berufliche Eignung der mit der Projektausführung betrauten

Mitarbeiter*innen sind mittels der Anlage 12 (Personenbezogene Referenzen)

und der Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die eingestellten Dokumente (Anlage 00 - Anschreiben, Anlage 01 -

Leistungsbeschreibung, Anlage 02 - Angebotsschreiben, Anlage 03 - Preisblatt,

Anlage 04 - Eignungskriterien, Anlage 05 - Bewerbungs- und

Vergabebedingungen, Anlage 06 - Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen,

Anlage 07 - Hinweise zur Abgabe Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE,

Anlage 08 - Bewerbererklärung Abschnitt 2 Basisparagraf, Anlage 09-Anlage

Firmenprofil Umsatz-Anzahl-Beschäftigte, Anlage 10 - Bietergemeinschaft, Anlage

11 - Erklärung Nachunternehmereinsatz, Anlage 12 - Berufliche

Leistungsfähigkeit,

Anlage 13-Zuschlagskriterien, Anlage 14-Erläuterung Zuschlagskriterien, Anlage

15 - Datenschutz Information DSGVO) werden Bestandteil des Auftrags.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/03/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/04/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/03/2022
Ortszeit: 11:30
Ort:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die

Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht

abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die

Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/02/2022