Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen Sachsen-Anhalt 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 31.1_44322/001/2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 247-653569)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen Sachsen-Anhalt 2022
Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU), beabsichtigt als Geschäftsbesorger die Vergabe von Leistungen im Rahmen der „4. Stufe der Lärmkartierung“ im Wege europaweiter Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i. V. m. § 14 Abs. 1 und 2 VgV, § 15 VgV im Auftrag von insgesamt 101 Städten und Gemeinden (Auftraggeber) zu vergeben.
Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen im Bundesland Sachsen-Anhalt gemäß der europäischen Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. den §§ 47 a-f BImSchG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie den im Bundesanzeiger veröffentlichten Berechnungsmethoden (BUB, BEB, BUB-D). Ziel ist die fristgerechte, vollständige und qualitativ hochwertige Durchführung der Lärmkartierung 2022 zur Erfüllung der vorgegebenen Fristen und der Meldepflichten des Landes Sachsen-Anhalt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen