Lieferung von Netzwerkkomponenten und WLAN Antennen Referenznummer der Bekanntmachung: A 2021/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Netzwerkkomponenten und WLAN Antennen
Lieferung von WLAN Routern, Switchen und WLAN Innenantennen zur Ausrüstung von Schienenfahrzeugen und Bussen.
Die HAVAG plant den Einbau von Routern und Netzwerkswitchen in den Bussen und Bahnen des Unternehmens, um zukünftig die datentechnische Anbindung der Fahrzeuge und der dort verorteten Informations- und Kommunikationssysteme sicherzustellen. Nach jetzigen Planungen ist mit dem Einbau im Zeitraum von voraussichtlich März 2022 bis Dezember 2023 zu rechnen.
Die nachfolgenden Anforderungen dienen der angemessenen Absicherung aller technischen Prozesse, welche sich auf die mit gegenständlicher Ausschreibung zu beschaffende aktive Netzwerktechnik abstützen.
Mit den zu liefernden Gegenständen müssen folgende Funktionen umsetzbar sein (detaillierte Ausführungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen):
* hinreichend abzusichernde und voneinander zu separierende Datenverbindungen/ Netzwerke
* ein offener, WLAN-gestützter Internetzugang für Fahrgäste
* ein gesicherter, WLAN-gestützter Zugang zu einem geschützten unternehmensinternen Netzwerk
* eine datentechnische Anbindung der Bordrechner an das ITCS-Netzwerk der HAVAG
* eine datentechnische Anbindung von Monitoren im Fahrgastraum (Anzeige von Werbung / Fahrgastinformationen etc.)
* eine datentechnische Anbindung der Fahrkartenautomaten
Im Rahmen zukünftiger Erweiterungen müssen folgende Dienste mit den Liefergegenständen dieser Ausschreibung möglich sein:
* Vermittlung von Gesprächen/Notrufen des Fahrzeugbordrechners
* IoM-Services (Internet of Mobility) nach VDV435
* ITxPT-Services
Alle Geräte müssen über ein mitzulieferndes Managementsystem zentral verwaltet werden können und folgende Kernfunktionen beinhalten:
* Zentrales Geräte- und Netzwerkmanagement
* Automatisierte und geplante Remote-OTA-Updates und -Konfigurationen
* Überwachung des Verbindungszustands
* Lokal basierte Installation
Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO).
Die Auftraggeberin behält sich daher vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Netzwerkkomponenten und WLAN Antennen
Ort: Pfaffenhofen
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich
über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
h) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
i) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den
Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale
der eingereichten Kopien zu verlangen.
k) Weitergehende Angaben ergebn sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.