Konzeption, Entwicklung, Programmierung, Weiterentwicklung, Betrieb, Wartung und Pflege von Online-Services für Versicherte und Firmenkunden der AOK Sachsen-Anhalt
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://san.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption, Entwicklung, Programmierung, Weiterentwicklung, Betrieb, Wartung und Pflege von Online-Services für Versicherte und Firmenkunden der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt (AG) hat mit der Schaffung der „Gesundheitswelt“ (www.deine-gesundheitswelt.de) ein neues Portal für alle Versicherten in ganz Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Mit dem Angebot „GESUNDESKONTO“ wurde bereits ein Online-Service in die Gesundheitwelt integriert (Livegang 01.02.2020).
Das „GESUNDESKONTO“ ist eine Online-Anwendung, die es allen Versicherten ermöglicht, ein von der AG zur Verfügung gestelltes Budget für Gesundheitsleistungen ([Betrag gelöscht] Euro) zu verwalten und in Anspruch genommene Leistungen online abzurechnen.
Die AG plant, weitere Online-Services für die Gesundheitswelt konzipieren und entwickeln zu lassen. Ziel ist es, die AG auch im digitalen Bereich als die Nummer eins in den Feldern Gesundheit, Service und gesundheitliche Aufklärung zu platzieren.
Es handelt sich um die Weiterentwicklung des Bereichs online-Services innerhalb der Internetseite deine-Gesundheitswelt.de.
Der unter II.1.7 angegebene Gesamtwert der Beschaffung liegt über dem Schwellenwert nach § 106 GWB. Unter II.1.7 musste dennoch ein Wert angegeben werden, um das Formular vollständig befüllen zu können.
Insoweit stellt der angegebene Gesamtwert der Beschaffung einen „fiktiven“ Wert dar.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Dienstleister HBSN (AN) hat die „Meine Gesundheitswelt“ für die AG seit 2019 neu entwickelt. Es handelt sich um die Weiterentwicklung dieses Bereiches innerhalb der Internetseite deine-Gesundheitswelt.de. Der AN verfügt über explizite, auf die AG zugeschnittene, technische Expertisen sowie spezifisches GKV-Fachwissen, welches für die Weiterentwicklung dieses Bereiches der Gesundheitswelt von größter Bedeutung ist. Das Zusammenwirken der technischen und infrastrukturellen Komponenten ist für den Betrieb dieses Bereiches insbesondere unter den Aspekten IT-Sicherheit und Datenschutzanforderungen entscheidend. Durch den AN wurde für die AG eigens eine komplexe Projektstruktur entwickelt, die einen MVP-Ansatz über alle Produkte möglich macht. Um dieses Konstrukt anhand vielschichtiger und dynamischer Anforderungen weiterzuentwickeln, verfügt der AN über ein langjähriges exklusives Wissen über AG-spezifische Kerntechnologien in Kombination mit einer Implementierungs-Qualifikation im Frontend-, PHP- und Java-Bereich sowie über ein gewachsenes Verständnis von Prozessen, Stakeholdern und regionalen Eigenheiten der AG. Der AN verfügt über einzigartige Sachkenntnis sowie über Fachwissen zu den von ihm konzipierten, umgesetzten und mittlerweile in mehreren AG-Projekten zugrundeliegende IT-Infrastruktur, welche den umfassenden Sicherheitsanforderungen im Bereich des Datenschutzes sowie den Anforderungen der AG als Teil des kritischen Infrastruktur entspricht. Der AN hat eine technische Architektur für den Upload von Versichertendokumenten entwickelt, die derzeit im Zusammenspiel mit anderen AOK-Dienstleistern deutschlandweit einzigartig ist. Gleiches trifft auch auch auf die vom AN programmierte Firmenkundenwelt zu.
Diese Bereiche sollen nun weiterentwickelt werden. Im Zuge der Weiterentwicklung sollen für die "Meine Gesundheitswelt" weitere Online-Service programmiert werden. Hierbei sind neben der Programmierung eines Pflegekontos, eines Krankengeldkontos auch weitere Applikationen in den Bereichen wie Fahrkosten, Reha, Heil- und Hilfsmittel, Arzneimittel und ärztliche Versorgung geplant. Dazu ist zugleich eine weitere enge Zusammenarbeit mit dem technischen Dienstleister der Gesundheitswelt, mit dem eine sehr enge Entwicklungsabstimmung erfolgt, erforderlich. Zur Anmeldung im geschützten Bereich „Meine Gesundheitswelt“ wurde vom AN der zentrale Login der AOK-Gemeinschaft für die Onlinegeschäftsstelle (OGS) umprogrammiert und nun als SSO-Lösung implementiert. Auch eine Schnittstelle zum CMS der Gesundheitswelt wurde programmiert. Dieser Bereich wird in Zusammenarbeit mit der betreuenden Agentur der Gesundheitswelt ausgebaut. Zur Erreichung der vorgenannten Ziele hat der AN den nötigen Betrieb zu übernehmen und damit die AG bei der Integration in den Markt zu unterstützen. Der AN hat fundierte Kenntnisse über die zentralen IT-Projekte der AG und arbeitet seit vielen Jahren mit dem Rechenzentrum der AG und der AOK-Systems eng zusammen. Er war am zentralen Rollout der OGS beteiligt und hat damit die gewünschten Kenntnisse. Des Weiteren steht der AN in enger Entwicklungspartnerschaft mit den AOK-Dienstleistern zur OGS. Dies ermöglicht kurzfristige und zielführende Abstimmungen und vermeidet Unwirtschaftlichkeiten wie z.B. doppelte Programmierungen oder Zeitverzug. Nicht zuletzt ist der AN in die Erstellung von Designvorlagen und Designentwicklungen mit eingebunden und hat dadurch auch fundierte Kenntnisse zu Userstories der AG in diesem Bereich, die kurzfristig zur Weiterentwicklung benötigt werden. Durch ein bestehendes Monitoring-System können kurzfristig Fehler analysiert und behoben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hornburg
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 38315
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Unter V.2.1 musste dennoch ein Datum des Vertragsschlusses angegeben werden, um das Formular vollständig ausfüllen zu können. Das hier angegebene Datum ist nicht korrekt. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit Wirkung zum 01.03.2022 geschlossen (§ 135 Abs. 3 GWB). Hinsichtlich des Gesamtauftragswertes wird auf die Ausführungen unter II.2.14 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
§ 135 GWB „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform Antrag ein."...
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB „(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“.