Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit im Suenbach in Ilsenburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Drübeck
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38871
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uhv-ilse-holtemme.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gkmp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit im Suenbach in Ilsenburg
Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit im Suenbach in Ilsenburg, Absturz Ilse (LP 2 bis 4)
38871 Drübeck
Der Suenbach unterlieg als Gewässer 2. Ordnung der Unterhaltungspflicht des Auftraggebers. Infolge eines starken Verbaus des Suenbachs in Ilsenburg (Abstürze, Sohlschwellen, Ufermauern, Querbauwerke) ist dort die ökologische Durchgängigkeit stark eingeschränkt und die Morphologie des Gewässers anthropogen überprägt. Um eine vollständige ökologische Durchgängigkeit zu erreichen und die Morphologie zu verbessern ist eine Umgestaltung des Suenbachs notwendig. Eine Machbarkeitsstudie wurde hierzu bereits erstellt.
Der Suenbach im Stadtgebiet von Ilsenburg soll nun durch geeignete Maßnahmen für die aquatischen Lebewesen ökologisch durchgängig gestaltet und nachhaltig ökologischaufgewertet werden.
Der Auftrag umfasst Teile der Leistungsphase 2 sowie die Leistungsphasen 3 und 4 der Planung der Ingenieurbauwerke sowie die planungsbegleitende Vermessung und die Baugrunduntersuchung als Besondere Leistungen.
60128/6312 16 000 061
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur"
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung,
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Eigenerklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren..
Die Deckungssummer der Beruftshaftpflichtversicherung muss mindestens 1,5 Mio EUR für Personen- und sonstige Schäden betragen und 2-fachmaximiert sein.
Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren durchschnittlichen Beschäftigten,
Eigenerklärung über die Durchführung von max. 5 vergleichbaren Aufträgen in den vergangenen 5 Kalenderjahren (2017 – lfd.)..
Ein vergleichbarer Auftrag setzt voraus, dass dieser die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit eines Fließgewässers im Rahmen städtebaulich beengter Verhältnisse mit Projektkosten i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR (Kostengruppe 200-700) beinhaltet. Hier sind mindestens zwei Referenzen nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D446028355 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/v
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.