LEADER-Management für die Gebiete „Naturpark Saale-Unstrut-Triasland“ und „Montanregion Sachsen-AnhaltSüd“. Referenznummer der Bekanntmachung: 2016/S 053-089399

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

LEADER-Management für die Gebiete „Naturpark Saale-Unstrut-Triasland“ und „Montanregion Sachsen-AnhaltSüd“.

Referenznummer der Bekanntmachung: 2016/S 053-089399
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75112100 Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

LEADER-Management für die Gebiete „Naturpark Saale-Unstrut-Triasland“ und „Montanregion Sachsen-AnhaltSüd“.

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Leader-Management für die zwei Leader-Gebiete „Naturpark Saale-Unstrut-Triasland“ und „MontanregionSachsen-Anhalt Süd“ zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES).

Das Leader- Gebiet umfasst folgende Flächen:

Leader- Gebiet „Naturpark Saale-Unstrut-Triasland“.

Burgenlandkreis:

— Verbandsgemeinde „An der Finne“,

— Verbandsgemeinde „Unstruttal“,

— Verbandsgemeinde „Wethautal“,

— .Verbandsgemeinde „Droyßiger- Zeitzer Forst“,

— Stadt Naumburg mit Ortsteilen,

— die Ortsteile Leißling, Storkau, Obschütz, Pettstädt, Uichteritz, Uichteritz- Lobitzsch der Stadt Weißenfels,

— die Ortsteile Gröbitz und Prittitz der Stadt Teuchern;

Saalekreis:

— Verbandsgemeinde „Weida- Land“,

— Stadt Querfurt mit Ortsteilen,

— Bad Lauchstädt mit Ortsteilen,

— Stadt Mücheln mit Ortsteilen,

— Stadt Braunsbedra mit Ortsteilen

— Stadt Merseburg mit den Ortsteilen Geusa und Beuna.

Das Gebiet umfasst eine Fläche von 1 493,02 km2 und hat 137 212 Einwohner.

LEADER- Gebiet „Montanregionen Sachsen- Anhalt Süd“.

Burgenlandkreis:

— Stadt Hohenmölsen mit Ortsteilen,

— Stadt Zeitz mit Ortsteilen,

— Gemeinde Elsteraue mit Ortsteilen,

— Stadt Lützen mit Ortsteilen,

— Stadt Teuchern mit Ortsteilen (außer die OT Gröbitz und Prittitz),

—Saalekreis:

— Gemeinde Schkopau mit Ortsteilen,

— Stadt Merseburg mit dem Ortsteil Trebnitz,

— Stadt Leuna mit Ortsteilen,

— Stadt Bad Dürrenberg mit Ortsteilen.

Das Gebiet umfasst eine Fläche von 694,6 km2 und hat 111 434 Einwohner. die Ortsteile Borau, Langendorf, Markwerben, Burgwerben, Reichardtswerben, Tagewerben, Großkorbetha,Schortleben, Wengelsdorf der Stadt Weißenfels;

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/03/2016
Ende: 31/12/2018
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Europäischer Landwirtschaftsfonds; Gewährung vonZuwendungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von Leader sowie CLLD in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Leader).M19-FP 7103 Managment/Sensibilisierung LEADER/CLLD

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 053-089399

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Leader- Management für die zwei LEADER- Gebiete „Naturpark Saale- Unstrut- Triasland“ und„Montanregionen Sachsen- Anhalt Süd“ zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategien (LES)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
08/03/2016
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Finneland
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06647
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/02/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
75112100 Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leader-Management für die zwei Leader-Gebiete „Naturpark Saale-Unstrut-Triasland“ und „MontanregionSachsen-Anhalt Süd“ zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES).

Das Leader- Gebiet umfasst folgende Flächen:

Leader- Gebiet „Naturpark Saale-Unstrut-Triasland“.

Burgenlandkreis:

— Verbandsgemeinde „An der Finne“,

— Verbandsgemeinde „Unstruttal“,

— Verbandsgemeinde „Wethautal“,

— .Verbandsgemeinde „Droyßiger- Zeitzer Forst“,

— Stadt Naumburg mit Ortsteilen,

— die Ortsteile Leißling, Storkau, Obschütz, Pettstädt, Uichteritz, Uichteritz- Lobitzsch der Stadt Weißenfels,

— die Ortsteile Gröbitz und Prittitz der Stadt Teuchern;

Saalekreis:

— Verbandsgemeinde „Weida- Land“,

— Stadt Querfurt mit Ortsteilen,

— Bad Lauchstädt mit Ortsteilen,

— Stadt Mücheln mit Ortsteilen,

— Stadt Braunsbedra mit Ortsteilen

— Stadt Merseburg mit den Ortsteilen Geusa und Beuna.

Das Gebiet umfasst eine Fläche von 1 493,02 km2 und hat 137 212 Einwohner.

LEADER- Gebiet „Montanregionen Sachsen- Anhalt Süd“.

Burgenlandkreis:

— Stadt Hohenmölsen mit Ortsteilen,

— Stadt Zeitz mit Ortsteilen,

— Gemeinde Elsteraue mit Ortsteilen,

— Stadt Lützen mit Ortsteilen,

— Stadt Teuchern mit Ortsteilen (außer die OT Gröbitz und Prittitz),

— die Ortsteile Borau, Langendorf, Markwerben, Burgwerben, Reichardtswerben, Tagewerben, Großkorbetha,Schortleben, Wengelsdorf der Stadt Weißenfels;

Saalekreis:

— Gemeinde Schkopau mit Ortsteilen,

— Stadt Merseburg mit dem Ortsteil Trebnitz,

— Stadt Leuna mit Ortsteilen,

— Stadt Bad Dürrenberg mit Ortsteilen.

Das Gebiet umfasst eine Fläche von 694,6 km2 und hat 111 434 Einwohner.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Finneland
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06647
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Das Büro Einecke Finneplan hatte den Zuschlag für beide LAG'n erhalten. Vertragsbeginn war der 15.03.2016. Als ursprüngliches Vertragsende war der 31.12.2018 gesetzt. Laut Ausschreibung, Zuschlagserteilung und Vertrag bestand eine Option auf Verlängerung.

Der Vertrag mit dem Büro Einecke Finneplan wurde auf Grund der Verlängerungsoption für den Förderzeitraum vom 01.01.2019 - 31.12.2021 verlängert.

Die notwendige Verlängerung mit einem Auftragswert (netto) von [Betrag gelöscht] EUR erfolgte am 11.12.2018.

Nun hat sich die Übergangszeit von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert. Gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB ist die Auftragsänderung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens auch möglich, wenn die Änderung

aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags

nicht verändert.

Ende des Jahres 2020 wurde seitens der EU-Kommission die Förderperiode um ein weiteres Jahr bis einschließlich 31.12.2022 verlängert.

Das Land Sachsen-Anhalt hat mit Rechtskraft zum 01.03.2021 die Richtlinie LEADER und CLLD geändert und somit die Möglichkeit eröffnet das LEADER-Management einschließlich

Sensibilisierungsleistungen über 12/2021 hinaus bis zum 31.12.2022 zu verlängern und eine entsprechende Förderung zu ermöglichen.

Die Zuschlagserteilung der Auftragsverlängerung erfolgte am 02.02.2022.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Aufgrund vorgenannter Umstände war es für den Burgenlandkreis als Auftraggeber zu Beginn der Vergabetätigkeiten trotz aller Sorgfaltspflicht nicht absehbar, dass mit einem zweitenÜbergangsjahr die Verlängerung des Vertrages für das LEADER-Management um das Jahr 2022 möglich wäre. Auch aus der Erfahrung der letzten Förderperiode konnte nur miteinem Übergangsjahr gerechnet werden.Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich mit der beabsichtigten Verlängerung in 2022 nicht.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR