Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen Sachsen-Anhalt 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 31.1_44322/001/2021

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 247-653569)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen Sachsen-Anhalt 2022

Referenznummer der Bekanntmachung: 31.1_44322/001/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90742000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lärmbelästigungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU), beabsichtigt als Geschäftsbesorger die Vergabe von Leistungen im Rahmen der „4. Stufe der Lärmkartierung“ im Wege europaweiter Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i. V. m. § 14 Abs. 1 und 2 VgV, § 15 VgV im Auftrag von insgesamt 101 Städten und Gemeinden (Auftraggeber) zu vergeben.

Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen im Bundesland Sachsen-Anhalt gemäß der europäischen Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. den §§ 47 a-f BImSchG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie den im Bundesanzeiger veröffentlichten Berechnungsmethoden (BUB, BEB, BUB-D). Ziel ist die fristgerechte, vollständige und qualitativ hochwertige Durchführung der Lärmkartierung 2022 zur Erfüllung der vorgegebenen Fristen und der Meldepflichten des Landes Sachsen-Anhalt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/02/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 247-653569

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 03/02/2022
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 08/02/2022
Ortszeit: 10:00
Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Tag
Anstatt:
Tag: 03/02/2022
Ortszeit: 11:00
muss es heißen:
Tag: 08/02/2022
Ortszeit: 11:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: